Cointracking - Protokollierung von Wallet-Transaktionen

Hallo Leute,
wie ist das wenn ich auf Binance Coins gekauft habe, diese denn wieder irgendwann getauscht habe in einen anderen, dann ist mir Binance doch einfach zu kompliziert geworden oder zu unübersichtlich und ich hab diese Coins dann auf Coinbase gesendet. Auch diese fand ich dann nicht mehr so gut weil in den AGBs was drin stand, was mir nicht gefallen hat. Ich bin dann letztendlich zu Bit Panda gewechselt. Wie ist das jetzt mit dieser ganzen Verfolgung für Cointracking und den Steuern?

Ich habe einige Coins die ich schon lange halte und nur von Börse zu Bôrse zu Börse mitgenommen habe. Erkennt Cointracking das ganze?

Danke Euch

Piet

Diese Transfers sollten in den CSV-Export-Dateien stehen, die Dir die Exchanges bereitstellen. Falls nicht, müsstest Du es händisch nachtragen.

(Wobei es für das FA letztlich egal ist, wo Du Deine Coins liegen/verkauft hast.)

Also bleibt die Nummer der Transaktion immer die gleiche egal wo hin ich versende auch an den Ledger oder ist jedes Versenden des Coins an meine eigenen Wallet‘s eine neue und somit ab dem Tag des Empfangs auch neu für mind. 12 Monate zu halten

Du meinst die Transaktions-ID auf der Blockchain? Nein, das ist immer eine andere.

Sorry…ich verstehe nicht so ganz, worauf Du hinaus willst…

Angenommen ich habe am 1. Januar 2020 einen Bitcoin auf Binance gekauft. Die Börse gefällt mir nicht mehr und ich habe diesen einen Bitcoin im November zu CoinBase geschickt weil ich die Börse besser finde. Dann dachte ich nee die Börse ist auch nicht meine und habe genau diesen einen Bitcoin am 1. März diesen Jahres zu BitPanda gesendet weil die mir besser gefällt. Als Beispiel nur.

Ab wann ist der eine Bitcoin den ich ja seit 1. Januar 2020 bei Binance ursprünglich gekauft habe und nur um die Welt geschickt habe Steuerfrei?

Konkrete Frage, konkrete Antwort. :smiley:

Am 02.01.2021

Eine Transaktion zwischen Wallets (egal, ob es Deine eigene Wallet ist oder die Wallet einer Exchange) ändert nicht das Anschaffungsdatum und unterbricht demzufolge auch nicht die Haltefrist.