Coins für Freunde kaufen?

Mich nicht, denn das unterstützt sogar meine Aussage.

Es ist grundsätzlich (ohne Einschränkung) so, dass diese Art der Verwahrung aus dem Tatbestand ausscheidet.

:man_shrugging:

Es ist kein Gesetz. Es ist ein Entwurf. :wink:

Ich auch. Wobei ich Deine Aussage aus dem anderen Thread

…durchaus unterschreiben würde.

Selbst wenn das irgendwann mal als Gesetz vorliegen wird, erwarte ich den einen oder anderen Prozess zwecks Klärung der Sinnhaftigkeit, des Realitätsbezugs usw.

Aber dieser ganze DeFi-Kram hat das nun zeitlich sowieso alles nach hinten geworfen. Jetzt muss erst einmal wieder nachbearbeitet werden.

Und sollten sie sich nicht beeilen, gibt’s schon den nächsten neuen Sh*t, den sie dann auch noch aufnehmen müssen.

Jo - ich kenne diese „Grundsätze“ aus sonstigen Fällen aber immer nur, wenn man danach sehr viele Ausnahmen hat. Die Wikipedia (Punkt 2) beschreibt das ganz gut (Auch bei dem „kann“…).

Wenn man schon den (nicht definierten) „engsten Familienkreis“ ausgewählt hat. Was soll denn da noch kommen? Da kann man doch schreiben „ist kein“. Warum macht man da wieder Platz für Spezial- und Sonderfälle als Ausnahmen, die diesem Grundsatz widersprechen. Mir fällt keine Ausnahme ein. Den „engsten Familienkreis“ kann man gesondert definieren.
Daher: Man hat sich nicht getraut, das klar zu regeln und wieder mal offen gelassen. Daher auch meine vorsichtige Formulierung oben…

Ne - ich beziehe mich hier nicht auf das steuerliche BMF-Entwurf-Schreiben (das meintest du doch oder?) und auch nicht auf das aufsichtsrechtliche Merkblatt, sondern auf alle möglichen Gesetze allgemein. Diese „Kann“-Formulierung triggert mich^^ Halt - wie es auch in der Wikipedia steht - im Zweifel „Ermessen“ und wieder Einzelentscheidung eines pedantischen Beamten mit zu viel Zeit anstatt eine klare Ja-/Nein-Regelung, die für alle pauschal gilt…

Zur Klarstellung hier nur kurz:
Mit der Familie meinte ich aufsichtsrechtliche Gerichtsentscheidungen. Also ich gehe davon aus, dass es zu meiner Trigger-Kann-Grundsatz-Problemtaik nie eine Gerichtsentscheidung geben wird und die das immer durchwinken aufsichtsrechtlich.
Ich habe eig. auch keine Ahnung, ob die Bafin sowas noch groß verfolgt. Seit der BTC-ATM-Entscheidung damals gab es kein größeres Vorgehen gegen Privatpersonen glaube ich. Die kümmern sich jetzt lieber um die Börsen (Lizenzvergabe).
Steuerliche Gerichtsentscheidungen kommen auf alle Fälle. Ob da was zu den Familien („Verwahrung“ = eigentliches Grundproblem dieses Themas hier) kommt, kann ich nicht beurteilen. Eigentlich sollte dem Finanzamt das egal sein (siehe meine Beschreibung zum Anruf-Vorschlag oben). Nur wenn mal wieder ein besonders penibler Beamten-Typ um sich schlägt und jeden Dreck hinterfragt, könnte das „Probleme“ geben. Aber ob das dann vor einem Finanzgericht landet? Bei keiner steuerlichen Auswirkung? We will see…

Ich glaube ja, da kommt nie ein Gesetz. Bzw. in anderer Form, als wir es erwarten.
Die werden (bestimmt ohne Nachbearbeitung für den DeFi- und NFT-Bereich) den Entwurf final veröffentlichen und hoffen, dass sich alle Bearbeiter an diese Verwaltungsanweisung halten. Dann bekommen die von Finanzgerichten so lange auf den Deckel und von den Bearbeitern so viele Rückmeldungen wegen „sinnloser Prüfungsarbeit“ bis die das pauschal machen wie in Österreich. Nur hier alles in einen Topf (Trading, Lending, Staking, Mining, Defi- und NFT-Kram), gut umrühren und 30% Steuer drauf.
Dann kommen Klagen wegen Ungleichbehandlung zu Krypto-Derivaten und man verringert das auf 25%.

Hoffentlich irre ich mich hier aber. Denn das wäre mir wieder zu pauschal^^ :grinning:

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Vermutlich ist das jetzt schon etwas zu lange her, aber es wäre auch ein Darlehensvertrag denkbar.
Dein Freund hat dir Geld geliehen und will das am Tag x mit x% Zinsen zurückhaben. Rückzahlung soll in BTC erfolgen. Du Zahlst dann die vereinbarten Zinsen (25% Kapitalertragssteuer beachten) und das Darlehen zurück und was sonst noch an Gewinn über ist da kannst du ja dann eine Schenkung draus machen. So oder so wird für deinen freund die 1 Jahreshaltefrist wieder von 0 Beginnen.

„grundsätzlich“ bedeutet, es gibt Ausnahmen.

„grundsätzlich“ bedeutet, es gibt Ausnahmen mit oder ohne Einschränkung. Es ist immer gut, wenn man bei deutschen juristischen Texten auch Deutsch kann.

Grundsätzlich beträgt die Höchstgeschwindigkeit Innerorts 50km/h, es gibt aber auch 30er, 70er oder sonstige Zonen.

Ich habe schnell durchgescrollt und eventuell etwas übersehen aber hier ist die Höhe des Betrags sicherlich relevant. Ansonsten würde ich im Zweifel meinen, dass Geldwäsche Gesetze greifen könnten. Deshalb DYR