Coins für Freunde kaufen?

Aus dem Merkblatt „Hinweise zum Tatbestand des Kryptoverwahrgeschäfts“ der BaFin vom 02.03.2020:

Der Tatbestand des Kryptoverwahrgeschäfts

"Den gesetzlichen Tatbestand des Kryptoverwahrgeschäfts erfüllt, wer:
  • Kryptowerte oder private kryptografische Schlüssel, die dazu dienen, Kryptowerte zu halten, zu speichern oder zu übertragen
  • für andere
  • verwahrt, verwaltet und sichert."

[…]

„Verwahrung im Sinne dieser Vorschrift bedeutet die Inobhutnahme der Kryptowerte als Dienstleistung für Dritte.“

Quelle: h##ps://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_200302_kryptoverwahrgeschaeft.html

Wenn Du Coins für Deinen Freund kaufst, verwahrst Du sie (wenn auch nur kurz) für ihn, was genehmigungspflichtig wäre.

Ihm Deine BTC zu verkaufen und sich daraufhin selber wieder eigene BTC zu kaufen, ist auch nicht ganz ohne, denn im § 1 Abs. 1a Nr. 4 KWG heißt es…

„4. der Eigenhandel durch das
a) kontinuierliche Anbieten des An- und Verkaufs von Finanzinstrumenten zu selbst gestellten Preisen für eigene Rechnung unter Einsatz des eigenen Kapitals“
Quelle: h##ps://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__1.html

Machst Du das also zu oft, könnte Dir die BaFin gewerbsmäßigen Handel vorwerfen.

So lese/verstehe ich das als Laie.

Wenn Du das aber jetzt einmal machst, dürfte das wohl kein Problem sein.

Allerdings solltest Du auf die Reihenfolge achten: Zuerst musst Du Deine BTC an ihn verkaufen und danach kannst Du Dir neue BTC kaufen.

In diesem Fall beachte aber bitte, dass bei Euch beiden die Haltefrist bei 0 beginnt.
Je nachdem, wie lange Du Deine BTC schon hälst, „schadest“ Du Dir damit also selber.

P.S.:
Ist es wirklich so ein Aufwand, sich bei einer Exchange anzumelden und zu verifizieren? Ich bin bei mehreren Exchanges angemeldet und bei keiner davon hat es länger als 24h gedauert.

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