Coins an Sohn verschenkt

Hallo zusammen,

ich glaube ich habe Mist gebaut, ich bin mir nicht Mal sicher. :roll_eyes:
Ich wollte meinem Sohn etwas Gutes tun und schenkte ihm 2000 Coins im Wert von ca 1000€.
Diese Coins halte ich selber erst seit Wochen, also auf keinen Fall ein Jahr. Nun sagte ein Freund, durch die Schenkung zählt Steuerfreiheit nach einem Jahr nicht mehr, da ich innerhalb des Jahres einen „Geschäftsvorfall“ erzeugt habe.

Wie komme ich jetzt wieder raus aus der Nummer? :frowning:
Das ist doch echt ein Witz…

Kann ich die gesamten Coins heute Nacht um 23.57 Uhr verkaufen und morgen früh, um 0.02 Uhr wieder zurück kaufen? Dadurch beginnt die einjährige Haltefrist doch erneut, klar mache ich durch Ver- und Ankauf Verlust, aber besser als alle Coins versteuern zu müssen.

Dann habe ich noch eine andere Frage, muss mein Sohn die geschenkten Coins versteuern, wenn er sie länger als ein Jahr hält? Er hatte vorher schon ein paar von den Coins.

Danke und Gruß
Greensquirrel

Äh Moment, also du hast die Coins schon verschenkt und denkst jetzt, dass du deswegen Steuern zahlen musst?

  1. Wenn du die schon verschenkt hast, könntest du sie doch garnicht verkaufen. Dafür müsste er sie dir rein rechtlich gesehen erst wieder zurück schenken.

  2. Nein du musst definitiv nach einer Schenkung keine Steuern entsprechend deinen Steuersatz zahlen! Beim Verschenken gilt ja die Schenkungssteuer und die greift erst bei deutlich höheren Beträgen.

Allgemeiner Disclaimer:
Ich bin kein Steuerberater und im Notfall bitte immer einen Steuerberater zu Rate ziehen.

Hallo,

zu 1:
Das hast du falsch verstanden oder ich mich falsch ausgedrückt. Mein Sohn soll die 2000 Coins behalten aber ich habe noch 5000 Coins. Sind die 5000 coins nun steuerpflichtig geworden, weil ich von 7000 coins 2000 verschenkt habe?

Gruß und danke
Greensquirrel

Nein, weil die 5000 anderen Coins ja immernoch in deinem Besitz sind und somit kein steuerlicher Vorgang geschehen ist.

Jeder deiner 5000 + 2000 Coins ist ansich komplett einzeln zu betrachten (im Grunde bis in die letzte Nachkommastelle). Die Benutzung des einen Coins hat keine Auswirkung auf einen anderen Coin.

Du hast deinem Sohn die Coins bestimmt rein schenkweise im Zuge des vorweggenommen Erbe vermacht. Dabei hat dein Sohn 400k Euro frei und du hast keinen Gewinn gemacht.

Informiere dich über Schenkungen und hierbei bestehende Freibeträge hinsichtlich der Schenkungssteuer, welche dein Sohn zahlen müsste (ich bin allerdings sicher, dass er innerhalb des Freibetrags liegt).

Soweit ich weiß, geht bei einer Schenkung der Kaufzeitpunkt der Coins an den beschenkten über. Also läuft bei ihm die einjährige Haltefrist seit dem du die Coins gekauft hast. Das wird aber so oder so erst relevant, wenn er verkauft. Hier müsste dies dann ggf. als privates Veräußerungsgeschäft versteuert werden.

Danke für eure Antworten :blush::ok_hand:
Jetzt bin ich doch etwas beruhigt.
Der Freibetrag für Schenkungen liegt bei 400000 in 10 Jahren, davon sind wir sehr weit entfernt.

Super Forum :+1: Klasse

Danke und Gruß
Greensquirrel

Du solltest lieber keine „Shitcoins“ kaufen :slightly_smiling_face: schenk ihm lieber ein paar Sats

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Jeder fängt Mal klein an :grin::nerd_face:
Gruß

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Dann bist du hier richtig gelandet, um dazu zu lernen.

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Zu versteuern wäre allenfalls der Kursgewinn, sofern du die Coins kürzer als ein Jahr gehalten hast. Die Freigrenze liegt bei Singles irgendwo bei siebenhundertirgendwas, bei Verheirateten das Doppelte, also um die 1,5K. Falls du demnach bei den verschenkten 2000 Coins nicht über siebenhundertirgendwas bzw. 1,5K Gewinn gemacht hast seit Erwerb, fällt gar keine Steuer an. Insofern bist du safe.

Sorry, aber da ist so viel falsch.

Steuern muss der Beschenkte zahlen, und nicht der Schenkende.

Da wäre der aktuelle Wert die Bemessungsgrundlage, und nicht der beim Schenkenden vorhandene Buchgewinn.

Die Haltefrist spielt dabei noch garkeine Rolle, erst bei einem eventuellen Verkauf durch den Beschenkten.

Der Freibetrag für Kinder ist 400k und nicht 700k.
Das gilt über 10 Jahre, und nicht jährlich.

Ich bezog mich auf die Einkommensteuer, welche ggf. beim Schenker anfällt sofern er unterjährig seine Coins abgibt. :wink:
Daß hier keine Schenkungssteuer anfällt (1.000€) ist ja eh klar.

P.S.: Grad nochmal geforscht, die Freigrenze liegt lt. Cointracking bei 600€

ok dann hab ich das wohl falsch interpretiert.

Guten Morgen,

Ich habe etwas Verlust mit den Coins gemacht seit dem Kauf. Ja ja die Bären halt :grin:
Aber ich hoffe auf Gewinn, sobald die Bullen übernehmen. Das hoffen wir vermutlich alle :+1:

Ich habe gestern noch ein bisschen gelesen, für das Finanzamt zählt einzig, was die Coins zum Zeitpunkt der Schenkung wert sind. Da liegen wir, mit 1000 Euro, unterhalb aller Freibeträge.

Gruß greensquirrel

Der „Wert“ ist egal, es geht um den Kursgewinn.

Angenommen du hast die coins für 1000€ gekauft und verkaufst sie innert eines Jahres für 900€, hast du 100€ Verlust gemacht und es fällt keine Steuer an.

Angenommen du hast die coins für 1000€ gekauft und verkaufst sie innert eines Jahres für 2000€, hast du 1000€ Gewinn gemacht. Davon blieben dann 600€ unversteuert (Freigrenze 600€) und 400€ wären mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern.

Besonders ärgerlich in dem Zusammenhang ist, daß das Bezahlen von Waren oder Dienstleistungen mit Krypto einem Verkauf gleich kommt, was die Aufzeichnungspflicht so richtig lästig macht. :face_vomiting:

Deshalb coins immer 1 Jahr halten, danach kannst du damit machen was du willst.

Da es hier um die Schenkung geht, zählt der aktuelle Wert.

Ein Verkauf ist ja erstmal nicht geplant.

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Die 600€ sind meines Wissens keine Freigrenze im Wortsinn, sondern eine Obergrenze. Liegst du drüber, versteuerst du die gesamte Summe. In deinem Beispiel 1000€.

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@MoPing bitte lese dir die Posts immer genau durch, bevor du steuerlich relevante Aussagen als (wahrscheinlich) nicht-Steuerberater abgibst.
Grundlegend hast du Recht, aber hier im völlig falschen Kontext, was zu Verwirrung führt!

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Richtig. Aber das nennt sich im Steuerrecht tatsächlich Freigrenze (im Gegensatz zum Freibetrag, bei dem dir ein nicht zu versteuernder Betrag erhalten bleibt).