BTC Ligthning Node mit BaFin vereinbar?

Hallo zusammen.

Spiele seit längeren mit dem Gedanken eines meiner herum liegenden Raspberry Pi als Lightning Node zu verwenden.

Nur frage ich mich, ob das im Sinne der BaFin vereinbar ist. :rage:

Älteres Dokument von der Bafin
BaFin Fachartikel 2013

Bei BTC-Plattformen ist daher das erlaubnispflichtige Finanzkommissiongeschäft erfüllt, wenn:

den jeweiligen Teilnehmern ihre Handelspartner nicht bekannt sind und die BTC-Plattform nicht als Vertreter der Teilnehmer, sondern im eigenen Namen auftritt,

Logisch gesehen leite ich die Zahlung eines fremden im Lightning Netz als eigene Zahlungsanforderung zum nächsten Node weiter, wenn diese über meine Node geht. Die Verkettungen dieses weiter reichen endet dann irgendwann beim Empfänger.

Habe ich da ein „rechtlichen“ Gedankenfehler?

Gruß
Carlos

Der von Dir zitierte Absatz bezieht sich auf „Finanzkommissionsgeschäfte“ und das betrifft wiederum nur jemanden, „der im eigenen Namen gewerbsmäßig BTC für fremde Rechnung an- und verkauft […]“

Als Node kaufst Du BTC nicht an und verkaufst sie auch nicht. (Nach meinem Verständnis.)

Ich vermute, dass mit „BTC-Plattformen“ Exchanges, BTC-Automaten usw. gemeint sind und keine Node-Betreiber.

Nichtsdestotrotz empfehle ich, nach aktuellen Entscheidungen und Aussagen der BaFin zu suchen.

2013 ist schon recht lange her und seit Libra melden sich BaFin&Co. häufiger zu Wort als sonst in den letzten Jahren.

Im Zweifelsfall einfach mal die BaFin anschreiben und fragen.

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