bin vor ein Paar Tagen darauf aufmerksam geworden, dass eventuell eine Meldepflicht bei BTC Käufen bestehen soll. Habe Käufe über Pocket und Bitpanda getätigt. Alle Transfairs wurden über mein Gehaltskonto getätigt. Anschließend Übnertragung in die Selbstverwahrung.
Stimmt, aber wundern würde mich das nicht. Die Staatsmacht will alles über uns wissen und solche Fragen könnten die nur auf dumme Ideen bringen. So wie für die „1984“ keine Warnung, sondern ein Drehbuch ist.
Naja ich seh’s wie @Chrisbtc. Ich binde dem FA nix auf die Nase, was es nicht wissen muss. Is schon klar, dass die uns so gläsern wie möglich machen wollen.
Viel mehr nervt mich hier die Scheißegal-Einstellung des Thread-Erstellers bezogen auf die Nachfrage wie oder woher er denn auf diese angebliche Meldepflicht aufmerksam gemacht wurde. Denn wenn das irgend eine Internet-Quelle gewesen ist, wäre es ja für alle nett zu wissen wo man sich am besten nicht mehr informiert. Vielleicht war es aber auch bloß eine Halluzination von Chad Gibidy…
Den ganzen Thread hier hätte man sich sparen und mit 2min Google-Recherche die Frage selbst beantworten können.
Es geht in Richtung Wohnungeinrichtung, Sachanlagen (auch Wohnungseinruchtung kann das sein), Kunst…, Auto
Musst du die Melden? Nein!
Wollen hätten sie mal gewollt.
Ich würde aber denen jede Kaffeeaschine, Wasch- und Spülmaschine und den ganzen Hausrat melden und dann abschreiben.
Da ist die Finanzverwaltung ganz schnell drauf gekommen, dass das so gehandhabt würde.
Geblieben ist bei Wertvollen Dingen die Meldung am Ende bei Veräusserung, sogar Auto haben sie rausgenommen. Wäre für jeden ein Fest gewesen.
Was in Zukunft kommt wissen wir nicht, nachdem sie auch beim Fiskus gelernt haben, dass man mittels Compi ziemlich viel speichern. kann, bisher wären die in Papierbergen ertrunken.
Also, so wie bei allen anderen Wirtschaftsgütern, so wie
im betrieblichen Bereich, im Nachhinen - dann wenn Erlöse festgestellt wurden.
Ich bin zwar kein Steuerberater, aber da es ist hier nur eine Diskussion ist… Soweit ich weiß, braucht man keinen Kauf angeben. Etwas anderes ist es, wenn Du die Haltefrist, von einem Jahr, nicht einhältst und früher verkauft hast (in Deutschland), dann musst Du das dem Finanzamt mitteilen, weil es dann steuerrelevant ist.