Danke auch für deine Antwort und Erklärung.
Natürlich, erstmal wird einem wahrscheinlich kein Strick draus gedreht und sicherlich sind unsere Behörden hier ohnehin noch überfordert. Am Ende haben sie aber 10 Jahre Zeit sich drum zu kümmern. Ich habe den Vorwurf des Missbrauchs bisher auch nur in Verbindung mit Aktien gelesen. Da wurde einfach die Position in ein neues Depot umgezogen und das alte aufgelöst. Darin befanden sich dann die zuletzt gekauften Positionen. Fand das Finanzamt scheinbar nicht so toll. Finde leider grad den Artikel nicht mehr.
Ups, das Stichwort Depottrennung hab ich wohl übersehen
So hatte ich mir das tatsächlich auch gedacht, deswegen war ich etwas erschrocken, als ich das gelesen hatte. Ich konnte dazu aber jetzt mit der Suchmaschine meines Vertrauens einiges finden, z.B. schreibt Cryptotax dazu:
"Tipp 3: Behalte die Spekulationsfrist und FiFo im Auge
*Private Wirtschaftsgüter wie Bitcoin unterliegen einer einjährigen Spekulationsfrist. Das heißt, wenn du Coins oder Token länger als ein Jahr hältst ist der Veräußerungserlös steuerfrei.
Das ist gut bei Gewinnen, aber schlecht bei Verlusten! Es empfiehlt sich daher langfristige Investments von kurzfristigen Zockereien in unterschiedlichen Depots zu trennen. Cryptotax rechnet FiFo sachgemäß pro Account (also Wallet oder Börse) und unterstützt damit Depottrennung. Die meisten anderen Anbieter können dies nicht!"
Dann hab ich in diesem Forum auch noch die Verlinkung zu dem Entwurf des BMF gefunden und hier steht unter:
bb) Verwendungsreihenfolge
Für die Bestimmung der Jahresfrist gilt der Grundsatz der Einzelbetrachtung (vgl. Rz. 37)
Aus Vereinfachungsgründen ist die Anwendung der First in First out (FiFo)-Methode auf die
Einheiten einer virtuellen Währung zulässig. Das heißt, es ist zu unterstellen, dass die zuerst
angeschafften Einheiten einer virtuellen Währung zuerst veräußert wurden.
Die einmal gewählte Methode – FiFo-Methode oder Einzelbetrachtung – ist auf jede einzelne
Wallet anzuwenden und bis zur vollständigen Veräußerung der Einheiten einer virtuellen
Währung in dieser Wallet beizubehalten. Nach einer vollständigen Veräußerung der Einheiten einer virtuellen Währung in dieser Wallet und anschließendem Neuerwerb von Einheiten dieser virtuellen Währung kann die Methode gewechselt werden. Beim Halten von Einheiten
mehrerer virtueller Währungen besteht für jede virtuelle Währung in einer Wallet ein
gesondertes Wahlrecht.
Ist zwar bisher nur ein Entwurf, würde aber sagen, dass die „Laien“ hier ziemlich gut bescheid wissen
Danke noch einmal!