BTC (Altbestand Österreich) Swapen ja oder nein?

Liebe Community,
wer ist aus Österreich bzw. kennt sich mit den österreichischen Kryptosteuergesetzen gut aus & will sich mit mir ein Szenario durchdenken? Ich habe schon ein paar Recherchen angestellt, aber dazu leider noch keine genauen Infos gefunden.

Ich habe im Jahr 2020 eine Spekulationsposition gekauft: 1 BTC um EUR 5.000 (zählt in AT somit zu „Altbestand“ und etwaige Kursgewinne müssen bei einem Verkauf nach einem Jahr nicht mit der KESt von 27,5% versteuert werden). Soweit alles klar.

Mein Wunsch-Szenario: Annahme: ATH 2024/25 150.000, Rücksetzer wieder auf 75.000 - Bärenmarkt 2025-2026/27 - neues ATH 2028/29 (next Having) 500.000.

Nun möchte ich diesen Bitcoin (weil Altbestand) bei 150.000 nicht gegen EUR verkaufen sondern lieber in USDT/USDC swapen > Kryptotausch zählt in Österreich nicht als Verkauf und muss nicht versteuert werden. Das ist in meiner Logik von Vorteil, weil …

Wenn ich nun bei einem Kurs von 150.000 gegen USDT swape und bei dem angenomenen Low von 75.000 wieder die USDT gegen BTC umtausche habe ich dann 2 BTC. So einfach ist das :slight_smile:

Nun wird´s tricky bzw. unklar für mich (aus steuerlicher Sicht):

Behält dann 1 BTC immer noch den Status „Altbestand“ und kann diesen dann im Szenario Verkauf 2028 zu 500.000 steuerfrei gegen EUR verkaufen?

Der 2. Bitcoin ist meiner Logik nach Neubestand und ein erzielter Gewinn daraus müssten mit der KESt 27,5% besteuert werden (Frage, was sind die Anschaffungskosten, die 5.000 oder die 75.000 beim Swap?)

Oder verliert durch den ersten SWAP 2024 in USDT mein Ursprungsbitcoin sowieso den Status „Altbestand“, weil dann kann ich ja gleich gegen EUR steuerfrei verkaufen und danach wieder zu 75.000 normal mit EUR kaufen.

Ich hoffe mich halbwegs klar ausgedrückt zu haben.

LG mimimi

Da ich kein Steuerberater bin und keine solchen Auskünfte geben darf, habe ich eine Münze geworfen, und zwar so oft, bis das Ergebnis „nein“ war.

2 „Gefällt mir“

@mowtan danke für deine wertvolle Antwort, Hatte selbst keine Münze bei der Hand - jetzt ist mir alles klar!

Wenn der Kurs dann aber auf 300k steigt und dann nicht mehr fällt hast du nur noch 0,5 BTC oder weniger beim Wiedereinstieg.

So wäre auch mein laienhaftes Verständnis.
An deiner Stelle würde ich mit einem Steuerberater reden. Und ich würde auch erstmal nichts aus dem Altbestand verkaufen; zumindest nicht, um darauf zu spekulieren, dass ich billiger wieder rein kann.

1 „Gefällt mir“

Bei dir wäre die Situation aber anders: Da du selbst nicht die korrekte Antwort auf deine Frage kennst, wüsstest du nicht, wann du mit dem Münzewerfen aufhören müsstest.

2 „Gefällt mir“

ja, meines Erachtens schon - dh. du hast 1 BTC den du vor 01.03.2021 gekauft hast und den kannst du steuerfrei verkaufen. (wie üblich: keine Beratung)

Ich hab nochmal eine Münze geworfen, und dieses Mal war die Seite oben, auf der steht:

Nein, das stimmt nicht. Sobald @mimimi seine BTC gegen USDT tauscht, hält er eine Kryptowährung (USDT), die er nach dem 28. Februar 2021 angeschafft hat (nämlich am Tag des Tauschs). Das ist Neuvermögen, und daraus kann nie wieder Altbestand werden. Weder hat die Sonderregelung bzgl. Tausch zwischen Kryptowährungen eine Auswirkung auf den Anschaffungszeitpunkt, noch sind Altbestände überhaupt vom neuen Besteuerungsregime (also insbesondere von dieser Sonderregelung) betroffen.

2 „Gefällt mir“