Bonuszahlungen in Bitcoin?

Kann ein Unternehmen bonuszahlungen an seine Angestellten in Btc auszahlen? Mir geht es um die hohen Abgaben, könnten diese umgangen werden wenn der Arbeitnehmer die Wahl hätte den Bonus nach z.B. einem Jahr in Btc ausgezahlt zu bekommen , geht dass überhaupt oder müssen die Abgaben trotzdem gezahlt werden?

Ich kann hier nichts beitragen, würde aber gerne verstehen, was der Hintergrund deiner Frage ist.

Kannst du genauer erklären, was für Abgaben du meinst und wieso durch Bitcoin irgendwas anders sein soll und wieso du eine Auszahlung nach einem Jahr (bezogen auf was?) überlegst?

Natürlich könnte dein Arbeitgeber einen Bonus in Bitcoin bezahlen. Wenn die Intention dahinter ist, dass Abgaben (Steuern, Sozial-Abgaben, Krankenversicherung, etc.) nicht gezahlt werden müssen, ist das illegal.

Wenn das eines Tages rauskommt wird es für deinen Arbeitgeber ungemütlich, da dieser die Abgaben direkt vom Brutto Lohn abzuziehen hat.

Bonus Zahlungen werden in den meisten Fällen auf das Brutto Gehalt addiert und dann entsprechend versteuert.

Natürlich wird es durch Bitcoin wesentlich schwieriger das zurück zu verfolgen. Das rechtfertigt jedoch keine Steuerhinterziehung.

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naja durch den bonus zum gehalt dazu erhöht sich ja die lohnsteuer und alle anderen sozialabgaben . und das eine jahr war darauf bezogen das der privatnutzer wenn er seine Btc ein jahr hält dann keine steuern mehr auf die gewinne zahlen muss , ist bei unternehmen glaube ich nicht so aber vielleicht gibt es da ja ähnliche möglichkeiten.

danke nene ich dachte da an einen weg der natürlich rechtlich gesehen möglich ist

Soweit ich weiß (Achtung Halbwissen!) darf ein Unternehmen monatlich nur ca. 50€ steuerfrei in Form von Geschenken an Mitarbeiter verteilen. Alles darüber hinaus muss regulär versteuert werden.
Dein Arbeitgeber kann dir also nichtmal die Sonderzahlung als Geschenk übergeben. Da Bitcoin in Deutschland als „freies Geld“ eingestuft ist, würde ich bezweifeln, ob es überhaupt als Geschenk angesehen wird und nicht als „Barauszahlung“. Barauszahlung sind als Geschenk verboten!

Ergo bleibt dir bei höheren Beträgen nur die reguläre Besteuerung.
Die Haltefrist beginnt regulär danach :wink:

ok danke dann muss ich mich mit meinem wunschtraum nicht weiter beschäftigen