Bitcoin verkaufen und direkt zurückkaufen - Steuern

Meinst du mit veranlagt, dass die verkauften Bitcoin (nach Ablauf der Haltefrist) in der Steuererklärung angegeben werden müssen um vom Finanzamt als steuerfrei anerkannt zu werden?

Da hast Du recht und ich unrecht, hier wäre der BFH zuständig

Noch ein Hinweis bzgl. der Verkaufen und direkt wieder kaufen Thematik.

Sollte man bei anderen Assets eigentlich auch machen um die 1000 Euro Freibetrag auszuschöpfen.

Bei Krypto ist halt das Problem, dass man dadurch sein Jahr verliert. Nachteil wäre eigentlich “nur” das man seine BTC Anteile reduziert und natürlich wieder Gebühren anfallen.

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Nein, damit meint chatgpt, dass es für das Jahr schon ein Steuerbescheid gibt. Steuerfreie verkäufe muss man ja nicht erklären.

Das ist kein Gesetz :wink:

Das Schreiben ist mE. nur eine Erklärung, wie das BMF aktuell die Rechtslage einschätzt. Keine Ahnung ob man sich auf soetwas berufen kann, gerade wenn es zwischenzeitlich wieder mal geändert wurde.

Edit: Ganz am Ende steht:

“ Dieses Schreiben ist ab dem Zeitpunkt seiner Veröffentlichung im Bundessteuerblatt Teil I auf alle offenen Fälle anzuwenden.”

Also wenn man das Schreiben ändert, ist das neue ab sofort für alle Jahre ohne Bescheid anzuwenden? Würde sich ja mit dem decken, was ich bisher vermutet habe :thinking:

also nicht nur „ohne Bescheid“, sondern (im Extremfall) noch nicht bestandfeste.
Beide Seiten können vor Bestandskraft neue Argumente einbringen.

Zum BMF-Schreiben.
Wie schon angemerkt, das ist kein Gesetz, sondern eine Handlungsanweisung an die FA.

Du kannst dagegen allerdings Rechtsmittel einlegen.
Bei Gesetzen etwas schwieriger.

Was allgemein übersehen wird, ist ein Wust von Kommentaren, Ausführungsbestimmungen und Auslegungen, Nebenbestimmungen, die in die Bearbeitung mit einfliessen - nicht nur bei Gesetzen.

Die Schreiben dienen somit eigentlich zur Klarstellung.

Ähnliches habe ich schon im Zuge der Steuerthematik gehört. Es ging darum, wenn man nicht alle seine Käufe belegen kann, also den Herkunftsnachweis nicht erbringen kann. Was bei Käufen in den Anfangszeiten von Bitcoin durchaus der Fall sein kann.

Da wurde auch empfohlen alles zu verkaufen und dann neu kaufen. Ob das immer Sinn macht, hängt natürlich von der persönlichen Situation ab.

Du hast Recht du bist einfach naiv.

Wenn der Staat so weit geht, dass er rückwirkend die steuerfreiheit widerruft, sind wir an einen Punkt angekommen wo der Staat sich alles erlauben wird. Denn er hat nichts mehr zu verlieren.

Aber soweit sind wir in Deutschland noch lange nicht. Wir werden es ja sehen

Wenn ich das richtig verstehe, geht es also darum, dass die Gefahr besteht, dass unbahängig vom Kaufzeitpunkt zukünftig Steuern auf Verkäufe anfallen könnten.

Welche Beispiele gibt es hierfür aus der Vergangenheit`?

JA!

(Groß geschrieben und ohne Einschränkung).

In der Vergangenheit?
Aktien und Wertpapiere, hier verbunden mit Einstufung Alt- und Neufälle,
Änderung auf fiktive Guthaben bei den Altfällen,
ETF mit Vorabsteuern.
Abgrenzungen bei Verlustvor- und Rücktragen und Abschottung gegenüber anderen Einkommens-/Steuerbereiche.

Der Möglichkeiten gibts viele, deren Wirrkung (!:rofl:) oft erst Jahre später erkennbar werden.
Unser Steuerrecht ist eine Wundertüte.

Ernsthafte Frage: Hast du gelesen, was ich geschrieben habe?

Ich habe mehrfach geschrieben, dass es oft passiert ist, dass Gesetze / Regelungen für vergangene / laufende Zeiträume geändert wurden.

Dass es aber nie passiert ist, dass bestandskräftige Bescheide geändert wurden.

Auf die schnelle ein paar Beispiele von ChatGPT, weil du offenbar denkst, ich zieh mir das aus der Nase:

Hier sind einige prägnante Beispiele aus der deutschen Steuerrechtsgeschichte, in denen Steuergesetze rückwirkend geändert wurden, aber bereits bestandskräftige Steuerbescheide – also unanfechtbare Verwaltungsakte – nicht betroffen waren:


  1. Einführung der Abgeltungsteuer (2009)

Gesetz: Unternehmensteuerreformgesetz 2008

Rückwirkung: Das Gesetz trat zum 1.1.2009 in Kraft, bezog sich aber auf bestimmte Tatbestände (z. B. thesaurierte Kapitalerträge) aus 2008.

Bestandskraft: Bereits bestandskräftige Einkommensteuerbescheide für frühere Jahre blieben unangetastet. Die Regelung galt nur für noch offene Veranlagungszeiträume.

Begründung: Rückwirkung nur „unechte“ Rückwirkung, da sie noch nicht abgeschlossene Sachverhalte betraf.


  1. § 23 EStG – Spekulationsfristen bei privaten Veräußerungsgeschäften (1999)

Gesetz: Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002

Rückwirkung: Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücken von 2 auf 10 Jahre, teilweise mit Wirkung für bereits erworbene Objekte.

Bestandskraft: Schon bestandskräftig veranlagte Steuerjahre wurden nicht geändert, da der Vertrauensschutz aus Art. 20 GG Vorrang hatte.

Beispielentscheidung: BVerfG, Beschluss vom 7.7.2010 – 2 BvL 14/02 („Spekulationsfrist“).


  1. Entfernungspauschale („Pendlerpauschale“) 2007–2008

Gesetz: Steueränderungsgesetz 2007

Rückwirkung: Ab 2007 wurde die Entfernungspauschale für die ersten 20 km gestrichen. Das BVerfG erklärte 2008 die Regelung rückwirkend für verfassungswidrig.

Bestandskraft: Bestandskräftige Bescheide blieben unberührt, Nachveranlagungen erfolgten nur bei offenen Fällen.

Grund: BVerfG ordnete ausdrücklich an, dass die Korrektur nur für noch nicht bestandskräftige Bescheide gilt (BVerfG, 9.12.2008 – 2 BvL 1/07).


  1. Halbeinkünfteverfahren bei Kapitalerträgen (2001)

Gesetz: Steuersenkungsgesetz 2000

Rückwirkung: Einführung des Halbeinkünfteverfahrens zum 1.1.2001, teils mit Rückwirkung auf Gewinnausschüttungen aus 2000.

Bestandskraft: Bereits bestandskräftige Veranlagungen 2000 wurden nicht mehr geändert, da keine ausdrückliche Rückwirkungsanordnung bestand.


  1. Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen (§ 3a EStG, 2017)

Gesetz: Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen (2017)

Rückwirkung: Steuerfreiheit galt rückwirkend für Altfälle seit 2009.

Bestandskraft: Nur für Fälle mit noch offenem Rechtsbehelf oder vorläufiger Veranlagung anwendbar; bestandskräftige Bescheide blieben unberührt.

Grund: Gesetzgeber wollte keine verfassungsrechtlich unzulässige „echte Rückwirkung“.

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Ok, verstanden. Die Steuererklärung für 2025 schnell also schnell erledigen

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Nein, steuerfreie bitcoin sind nicht zu erklären. Wenn das stimmt, was chatGpt oben sagt, dann ist ein bereits steuerfreier bitcoin bestandskräftig. Dabei reicht der Nachweis, wann du den bitcoin gekauft hast. Was willst du denn in die Steuererklärung reinschreiben?

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es geht darum, sobald Du die BTC verkaufst fallen zu diesem Zeitpunkt Steuern auf die Gewinne an, egal wie lange Du die BTC schon hattest

Steuererklärung machen. BTC Verkauf wird nicht angegeben. Steuerbescheid kommt für 2025 und alles gut

Ich sehe bei so einer Aktion mittlerweile innerhalb der EU (und damit innerhalb von deren unterwürfigster Verwaltungszone BRD), das Problem ziemlichen Aufwandes und/oder Stesses, jedenfalls sobald es sich um Verkäufe/Käufe oberhalb mehrerer Bitcoin handelt. Und zwar, weil in der EU mittlerweile alle höheren Überweisungen (außerhalb der wirtschaftlich gängigen Norm) per se erst mal kriminalisiert werden können, selbst wenn sie völlig legal sind (man muss dann nachweisen, daß das Geld legal ist, anstatt dass, wie früher, die Bank Beweise haben musste, daß es illegal ist).

Bei allen solchen “verdächtigen” Überweisungen muss man also mittlerweile mit Gängelung/Behinderung durch die der EU gehorchenden Banken rechnen: im besten Falle halten die deine Überweisung(en) für ein oder mehrere Tage zurück und “fragen nach”, im schlechteren Falle frieren die mal so eben für viele Wochen “dein” Überweisungskonto ganz ein. In so einem Gängelungssystem kann das Verkaufen und Kaufen von mehreren Bitcoin dann schnell zum finanziellen Disaster und/oder jedenfalls zu totalem Stress werden. Verkaufst du z. B. 3 Bitcoin, um dann am nächsten Tag wieder 3 einkaufen zu wollen, kann’s dir leicht passieren, daß die “Bank” wegen “verdächtiger Kontobewegung” dazwischenfunkt. Und dann steht man da mit seinem für einen Monat oder mehr eingefrorenem Konto. Viel Glück dann mit der Kursentwicklung in dieser Zeit, kann man dann nur wünschen.

Ein gewisser Schutz dagegen ist natürlich, das über Monate in kleinen “unverdächtigen” Verkäufen/Käufen zu machen. Aber ist dann halt eine Heidenarbeit.

P.S.: Ich weiß jetzt natürlich nicht, wie verbreitet das schon ist. Aber da ich es bereits erlebt habe (mit der N24-Bank und in milderer Form mit einer Volksbank), ist das für mich bzw. für meine Erwartungshaltung bereits in der Realität angekommen.

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@Steppel

Bei allen solchen “verdächtigen” Überweisungen muss man also mittlerweile mit Gängelung/Behinderung durch die der EU gehorchenden Banken rechnen: im besten Falle halten die deine Überweisung(en) für ein oder mehrere Tage zurück und “fragen nach”, im schlechteren Falle frieren die mal so eben für viele Wochen “dein” Überweisungskonto ganz ein.

Warum sollte man in so einem Fall über ein Bankkonto gehen. Wofür gibt’s denn Stablecoins?

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Das könnte wohl stimmen, denke ich. Aber da ich BTC bislang fast nur gekauft, nicht verkauft hatte, habe ich mich damit bislang noch nicht beschäftigt.

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Oder Verkauf auf Börse tätigen und direkt wieder kaufen. die Euros muss man ja nichtmal auf sein Bankkonto überweisen.

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Naja, ich bin bei bitcoin.de. Da geht das nur über ein als Referenzkonto angegebenes Bank-Girokonto. Aber wenn das bei anderen Börsen so läuft, muss ich mich wohl mal da anmelden.

Na ja, da ständig Fragen zu dem Thema aufkommen, hat er eine entsprechende Antwort gegeben. Ob er sich das vorher ausgedacht hat oder spontan einfiel, weiß er wohl nur selbst.

Allerdings ist es schon etwas befremdlich, Bitcoin ständig als die Zuflucht und das sichere Asset zu predigen und dann Tipps zum steuerfreien auscashen in das doch so wertlose Fiatgeld zu geben. :grinning_face_with_smiling_eyes:

Vor allem Tipps für imaginäre Steuergesetze, die es so noch gar nicht gibt. Wenn sie kommen, wird man immer noch Gelegenheit haben, sich darüber Gedanken zu machen. Wenn man jetzt schon alle Möglichkeiten eruiert, wird das auch der Gesetzgeber bemerken und entsprechend berücksichtigen.

Also entspannt euch, haltet eure 0,001 BTC und verfallt erst in Panik, wenn Lars und Heidi mit FF die entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg bringen.