Passend dazu dieser Thread noch : Krankenkasse Selbstzahler und Gewinne aus Kryptogewinnen
Also um es zusammenzufassen, Verkäufe nach 1 Jahr Haltefrist sind ja Steuerfrei und müssen daher nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Die Steuererklärung wird von den GKV genutzt und wenn sie kein Einkommen zur berechnung heranziehen können zahlt man eben nur den Mindestbeitrag.
Find ich genial, zumindest solange das bei uns noch gilt und ich hoffe das ändert sich nicht.