Bitcoin-Verkäufe und GKV-Beiträge als Privatier

Moin! Eventuell gibt es hier den Einen oder Anderen User der bereits von seinen Bitcoin lebt und quasi Privatier ist.

Man kann ja weiterhin in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein, und es gibt im Internet Rechner die den Beitrag am Einkommen pro Jahr / Monat berechnen.

Aber bei diesen Rechnern wird nach einem Brutto-Einkommen gefragt, wie sieht das mit Bitcoin Verkäufen aus?

Auf der Seite der TK steht z.B.

" Wenn Sie keine eigenen Einkünfte haben
Leben Sie ausschließlich von Ersparnissen und haben keine eigenen Einkünfte, zahlen Sie den gesetzlichen Mindestbeitrag von 179,11 Euro (2024). Unser Zusatzbeitrag ist darin bereits enthalten."

Ich frage mich halt ob z.B. Bitcoin Verkäufe die Steuerfrei sind (nach 1 Jahr Haltefrist) als Einkommen gesehen werden, oder ob das nur „Ersparnisse sind“.

Bei Aktien werden von der GKV ja Kapitalerträge als Einkommen gesehen, aber Bitcoinverkäufe sind ja privates Veräußerungsgeschäfte.

Ich vermute ich muss da wohl ein Buchhalter aufsuchen der sich mit Bitcoin auskennt, aber meine Vermutung liegt nahe dass jegliche Verkäufe aus Bitcoin einfach als Einkommen gesehen werden. Läuft das dann wie bei Aktien? Ich muss quasi ne Tabelle führen wieviel Kohle ich über die Jahre investiert habe und wieviel am Ende wirklich Gewinn ist?

Oft wird ja der Beitragssatz der GKV nur auf Gewinne angewandt und nicht auf das eigene Ersparte.

Schweres Thema aber vielleicht gibt es hier ja schon ein paar Leute die sich mit dem Thema länger beschäftigt haben oder aktuell müssen :)

Das hab ich noch selbst gefunden: Freiwillig versichert: Beitragspflicht steuerfreies privates Veräußerungsgeschäft

Ist aber von 2017, keine Ahnung ob das noch gilt, schätze der einzige Weg ist einen Steueranwalt oder ähnliches aufzusuchen und eine kostenpflichtige Anfrage zu stellen damit man auf dem aktuellen Stand ist.

Hier noch ein passendes Urteil.

" 2. Maßgebend ist der im Einkommensteuerbescheid festgesetzte Gewinn gemäß § 23 Abs 3 Satz 1 EStG."

Aber im Einkommenssteuerbescheid muss man doch Gewinne garnicht angeben bei einer Haltefrist > 1 Jahr und somit Steuerfreiheit ?

So wie ich das jetzt bei den anderen Urteilen rausgelesen habe können sich die Krankenkassen nur nach dem Jährlichen Einkommens-Steuererklärung orientieren, und da tauchen Verkäufe von Bitcoin > 1 Jahr Haltefrist ja garnicht auf.

Passend dazu dieser Thread noch : Krankenkasse Selbstzahler und Gewinne aus Kryptogewinnen

Also um es zusammenzufassen, Verkäufe nach 1 Jahr Haltefrist sind ja Steuerfrei und müssen daher nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Die Steuererklärung wird von den GKV genutzt und wenn sie kein Einkommen zur berechnung heranziehen können zahlt man eben nur den Mindestbeitrag.

Find ich genial, zumindest solange das bei uns noch gilt und ich hoffe das ändert sich nicht.

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