Bitcoin Transaktion zum Konto vom Ehepartner - Haltefrist?

Ich hätte eine kleine Frage bezüglich einer Transaktion von Bitcoin zum Konto des Ehepartners. Wir haben zwei Konten auf zwei verschiedenen Brokern. Ein Konto auf meine Frau und ein Konto bei einem anderen Anbieter auf mich. Bei beiden Anbietern ist unser Gemeinschafts-Bankkonto verifiziert. Ich würde jetzt gerne Bitcoin auf das Konto meiner Frau transferieren. Würden wir dadurch die einjährige Haltefrist zurücksetzten oder liefe diese einfach weiter?

Bitte keine Coins vermischen. Deine Coins bleiben bei dir und die Coins deiner Frau bei ihr.

Grundsätzlich geht die Haltefrist aber nicht verloren. Du verursachst nur einen unglaublich unnötigen Dokumentationsaufwand.

Dazu ist nach den meisten AGB nicht gestattet, Coins für Dritte zu verwahren.

In der Regel akzeptieren Broker auch keine Gemeinschaftskonten.

Ein Gemeinschaftskonto war der Grund, warum mich BSDEX erst gar nicht als Kunde haben wollte. Mein Rat ist - zur Vermeidung von Kalamitäten bis zur Kontenkündigung - Handel mit Bitcoin, besonders beim Auscashen, immer nur von einem Einzelkonto mit genauer Namensübereinstimmung! Ggf. separat ein kostenfreies/kostengünstiges Einzelkonto anlegen (ich hab eins bei ING).

Hm - bisher hat das keinen Anbieter gestört oder vermutlich hatten die es nicht sehen können. Ich habe allerdings auch noch nie ausgezahlt. Natürlich habe ich bei der Konto Verifizierung auch immer nur 1 Namen angegeben und nicht beide. Falls ich mal Auszahlen will, werde ich das aber berücksichtigen.

Welche Begründung geben die Firmen denn an, die eine Auszahlung auf ein Gemeinschaftskonto nicht Rechtfertigen würde?

Das würde doch bedeuten ich könnte nie auf ein Firmen oder Geschäftskonto auszahlen lassen?

Es muss dem Broker doch eigentlich nichts angehen, wem ich meine bei Ihm gekauften Coins überlasse, bzw. den FIAT Wert ?

Korrekt. Daher gibt es getrennte Konten für Privatpersonen und Institutionen.

Ein Konto bei der Börse muss einer einzigen Person zugeordnet sein.

Die Börse muss feststellen können, an wen das Held geflossen ist.

Stell dir vor, du hast einen gemeinsamen Brokeraccount und dein Partner wird kriminell.

„Ja, haben Sie nun Geld an A oder B Muster ausgezahlt? Wie, sie können es nicht genau sagen? Das gibt eine Geldstrafe, Sie fördern ja Geldwäsche!“

Doch, weil er als Dienstleister mit im Boot ist. Er gibt dir Zugang zu den Märkten.

Aber die AGB interessieren ja eh keinen…
Zumindest so lange nicht, bis es Probleme gibt. Dann ist aber auch natürlich der Anbieter schuld.

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Ein Gemeinschaftskonto würde ich unabhängig von den Broker AGBs schon allein aus steuerrechtlichen Gründen nicht nutzen.

Wenn Du große Kryptogewinne hast und dann aufs Gemeinschaftskonto einzahlst zählt das u.a. als Schenkung - gut der Freibetrag ist bei Ehepartnern mit 500K relativ hoch aber wir wollen doch alle 5 Lambos mit Krypto Gains :stuck_out_tongue_winking_eye: :crazy_face: