Wenn man seit Jahren immer wiederholend BTC mit EUR gekauft hat und diese dann von den Börsen immer sofort auf die Eigenverwahrung/Coldwallet zB. BitBox gesendet hat und das alles dort in einem „Konto“ gebündelt hält und dann einmal einen BTC Teilverkauf aus der BitBox tätigt, dann sollte doch hier in der steuerlichen Betrachtung „first in first out“ gelten, oder?
Also: bei kleinen Teilverkäufen würde man doch steuerlich immer die Anteile der am längsten gehaltenen Satoshis aus der BitBox veräußern. Nur wenn ich Sat’s zB. auf Relai kaufe, dort halte und dort verkaufe muss ich wegen Steuerfreiheit die 12 Monate Haltefrist (für Deutschland) beachten. Das kann dann mit einem Sparplan in der App schwierig sein. Anders wäre es wohl, wenn ich in der BitBox im Beispiel ein zweites „Konto“ anlege, das ich „Relai“ nenne, dorthin meine Guthaben aus der App sende und aus diesem Konto heraus Teilverkäufe tätige. Das wäre dann steuerlich mit dem Hodln in der App vergleichbar.
Nutzt man also die BitBox derart, macht doch für Hodler der „Cointracking Service“ keinen Sinn. Diese Frage kam mir nach der Registrierung und dem ersten Check von Cointracking. Was meint Ihr?
Warum sollte es in der App mit Sparplan schwierig sein? Kaufst du jeden Monat 0,01 BTC, kannst du nach einem Jahr und einem Tag jeden Monat 0,01 BTC steuerfrei veräußern.
Ohne Depottrennung verkaufst du steuerlich gesehen trotzdem die alten Coins von der Bitbox, auch wenn es technisch die vom Relaikonto sind.
Moin GBC, danke für den Hinweis zur „Depottrennung“ auf der Bitbox. Das war mir so nicht klar. Habe auch in den letzten Jahren noch nie Bitcoin verkauft.
Meine Überlegung war ja:
Wenn ich zB. 10 Monate lang in der Relai App einen Sparplan nutze, erstmals und ohne vorheriges Guthaben in der App und dann im 11. Monat in einer Region Urlaub mache, in der ich bequem mit Bitcoin zahlen kann und will - Madeira/USA oder El Salvador… - (Kaufkraft für die Zukunft gesichert) und das eben dann per Lightning mit genau dieser Relai App tu, dann ist das definitiv ein steuerlicher Vorgang, bei dem mir dann auch Cointracking behilflich sein kann.
Also, zB. eingezahlt als Sparplan 2.000 EUR. BTC-Guthaben nach 11 Monaten 4.000 EUR.
Die 4000 EUR Sats gebe ich dann im 11. Monat komplett aus. Dann sprengt das die Freigrenze von 600 EUR, eben innerhalb der 12 Monate. Ich weiß nicht, ob das jedem so klar ist, dem die steuerliche Seite nicht egal ist.
Alternativ muss ich also in dem Beispiel hergehen und für diesen Urlaub ein BTC Guthaben zB. in die leere Strike App (oder eine andere Lightning App) aus der Bitbox heraus senden. Diese Lightning App nutze ich dann im Urlaub. Dann gilt: Aus der Bitbox heraus das „First in First out“ und alle Satoshi Zahlungen in diesem Urlaub mit der Strike App sind steuerfrei.
Sorry für die umfangreiche Darlegung. Aber das scheint mir eben sehr komplex zu sein.
Bei deiner Steuererklärung wirst Du doch als Person geführt die Bitcoinkapital hat mit vielen verschiedenen Kaufdatum Angaben und verschiedenen wallet wenn Du also mehr Bitcoin vor 12 Monaten gehalten hast wie Du ausgeben hast, dann sind die Ausgaben steuerfrei. So sehe ich als Laie das was sagt ihr dazu?