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Hallo zusammen,
ich bin neu hier und ja, ich habe die Suchfunktion schon genutzt aber das Thema wie für mich relevant nicht gefunden, also einmal im groben:
Ich bin Quasi-Papa eines 10-jährigen Jungen. Meine Ex hat ihn mitgebracht als er drei Jahre alt war und obwohl wir mittlerweile wieder getrennt voneinander Leben bin ich für ihn da und quasi noch der Papa.
Da seine Mutter finanziell Recht unbegabt und sein echter Vater ein richtiger ******* habe ich seit ca. 1,5 Jahren (ja, ich bin spät dran) einen Sparplan auf Coinfinity am laufen, der seinen Vornamen trägt. Außer mir weiss niemand davon, er soll es bekommen, wenn er die nötige Reife erreicht hat.
Habe mir bzgl. der Weitergabe des angesparten Betrags und der steuerlichen Konsequenzen bislang noch nicht so richtig viel Gedanken gemacht, was mir nun evtl. auf die Füße fallen könnte.
Es liegen derzeit Sats im Gegenwert von ca. 2000€ drin, die ich natürlich demnächst mal gerne von Coinfinity abziehen und auf ein HWallet schicken möchte. Aufgrund des formal fehlenden Familienstands wäre das HW bei Übergabe ja dann erstmal eine Schenkung an einen Dritten, Fremden, Nicht Familienmitglied oder wie das steuerrechtlich bezeichnet wird und dann entsprechend zu versteuern, wenn ich mich nicht irre.
Gibt es eine Möglichkeit, dies steuerrechtlich zu umgehen (außer Adoption des Jungen )? Vielleicht über entsprechende Dokumentation, o.ä.?
Ich vermute, dass eine Nachweisführung in diesem Fall steuerrechtlich komplizierter ist als wenn es die „eigenen“ Kinder sind.
Hat jemand diesbezüglich schon Erfahrung oder einen guten Tip wie man das Thema angehen sollte?
Schenkung von Coins löst keine Veräusserung aus , aber beachte 2)
Der Beschenkte tritt in die Historie ein, „Fußstapfetheorie“, dh. Beschaffungsvorgang, Kosten etc wandern zum Beschenkten,
da keine Veräusserung, beim Beschenkten kein Erwerb in diesem Zusammenhang, damit steuerlich neutral.
Achtung, die entsprechenden Belege mitgeben, Schenkung dokumentieren …, der Beschenkte braucht sie später eventuell.
Aber
2) Regelung bezüglich Schenkungs-/Erbschaftssteuer bleiben gültig
Vielen Dank für die Antwort! Mir ging es erstmal um die Schenkungssteuer. Ich spiele mit dem Gedanken auf seinen Namen ein HW zu bestellen und zukünftig wöchentliche/monatliche „Taschengeldzahlung“ von Coinfinity direkt aufs HW vorzunehmen. Wenn sein Name auf der Rechnung steht, könnte das ggf. als Nachweis genügen.
Bei der Schenkungssteuer gibt es doch für Dritte einen Freibetrag von 20.000 €.
Also hättest du aktuell mit der Steuer keine Berührungspunkte außer ggf. eine Meldung der Schenkung ans Finanzamt. Die Schenkung ansich bliebe aber steuerfrei.
Da du bei Coinfinity mit deinen Benutzer/Kontodaten kaufst, wird eine Rechnung auf deinen Namen erstellt. Die zählt erstmal als Kaufnachweis, falls du bzw. das Kind den irgendwo mal vorlegen muss. Ich denke da kommt man mit einem Sparplannamen oder einer Bestellung der BitBox auf den Namen des Kindes nicht weit.
Meines Erachtens kann heutzutage leider so ein Fall nur mitttels Übergabe der Kaufnachweise sowie Erstellung eines Schenkungsvertrags abgesichert werden (da man nicht ausschließen kann, dass bei Übertrag und Verkauf von Börsen und Banken ein Kaufnachweis oder Mittelherkunftnachweis gefordert wird).
Theoretisch könntest du die 2000 Euro jetzt schon mal verschenken. Dann hast in 10 Jahren nochmal den kompletten Freibetrag, den du verschenken könntest.
(Weiß aber nicht, ob man der Mutter die Schenkung mitteilen muss oder nur dem Finanzamt)
Da derzeit wöchentlich 25€ in den Sparplan laufen, werde ich Ende des Jahres eine Liste erstellen, in der die Käufe zum jeweiligen Zeitpunkt als Schenkung aufgeführt sind und die Liste an das Finanzamt weiterleiten. Damit wäre zumindest sichergestellt, dass die Wertentwicklung des BTC nicht den Freibetrag der Schenkung verhagelt.
Ich kaufe ein HW, auf das die Sats zukünftig direkt von Coinfinity geschickt werden. Einmal im Jahr dann UTXO Management innerhalb derselben Wallet.
Wie es dann mit der Haltefrist weitergeht wäre abzuwarten und das Konzept ggf. anzupassen.
Ich denke das ist der Weg. Noch etwas übersehen??? Vielen Dank für die Tips!
Schwierig, eine Schenkung für Coins, die noch auf einem Konto auf deinen Namen liegen, zu erklären.
Der Sparplanname ist ein Hinweis darauf, wie es gadacht ist, aber rechtlich bist m.E. noch du der Eigentümer.
Besser: BitBox kaufen, Coins übertragen, Schenkungsvertrag mit Empfangsadresse, Schenkungsmeldung mit Empfangsadresse.
Deshalb die angesammelten Sats jetzt als Schenkung auf ein HW - Mitteilung an das Finanzamt und zukünftig direkt von Coinfinity auf eben dieses HW und einmal im Jahr Mitteilung an das Finanzamt, in dem alle Transaktionen zum jeweiligen Zeitpunkt aufgeführt sind. Das sollte doch funktionieren?
Für die Zukunft halte ich das für denkbar.
Für die Vergangenheit eben nicht (so wie du es im vorletzten Beitrag geschrieben hast).
Da hilft nur Übertrag, dann Schenkungsmeldung mit dem entsprechenden aktuellen Wert.
i
das ist Taschengeldbereich, was das FA nicht interessiert.
Dazu kannst du auch anlass ezigen größere Betrage schenken, was das FA auch nicht interessiert, Weihnachten, Geburtstag, Zeugnis, besondere sonstige Ereignisse - aber nicht grenzenlos.
Was die Freibeträge sind, ist im Netz nachlesbar.
und wer will nachprüfen können, wenn du gelegentlich Bargeld zusteckst, das Kind das auf sein Konto einzahlt und dann etwas dafür kauft ?
(Aber immer, auch wenn es blöde scheint, für beide Seiten Aufzeichnungen - was dem Kind dann wieder als Nachweis dienen kann)
Korrekt, aber das Finanzamt wird auch das Taschengeld besteuern wollen, wenn es 25€ x 53 Wochen/Jahr x 10 Jahre sind und die auf einen Schlag übergeben werden. Das sind ohne Wertentwicklung des BTC 13.250€ und wie das Thema Haltefrist bei einer Schenkung aussieht ist da noch nicht berücksichtigt.
Ich würde unterstellen, dass bei einer Schenkung heute der Empfänger nach einem Jahr steuerfrei verkaufen kann. Wie sich das ändert bleibt abzuwarten.
Ohne andere auf komische Gedanken bringen zu wollen: Die Steuer auf Taschengeld wird der Lars auch noch einführen
Nein, wie @will0901 schoin geschrieben hat, gilt da die „Fußstapfentheorie“.
Anschaffungsazeitpunkte und -preise wandern zum Beschenkten.
Und damit auch die Steuerfreiheit nach einem Jahr ab Kaufzeitpunkt.
EDIT: Ok, kann man auch missverstehen. Weiß nicht wie du es gemeint hast.
Ab Schenkungszeitpunkt, oder ab Kaufzeitpunkt?
„Fußstapfentheorie“ = ab Kaufzeitpunkt.