Nein, weder Bitcoin noch ETFs usw. sind abgesichert.
Die gesetzliche Einlagensicherung schützt in Deutschland Guthaben pro Kunde und Bank bis zu 100.000 Euro, das sind Giro-, Tagesgeld-, Festgeld- oder Sparkonten sowie Bausparguthaben.
Also zuerst einmal hat soetwas in deiner Einkommensteuererklärung gar nichts zu suchen, wenn überhaupt musst du so etwas deinem Schenkungssteuerfinanzamt schreiben, was in meinem Fall ein ganz anderes ist.
Da du die Freibeträg für Schenkungen wohl nicht überschreitest, musst du nichts mitteilen.
Ich kann mir, entgegen meiner Vorredner, aber schon Szenarien vorstellen, in denen es positiv für dich ist, eine Schenkung freiwillig anzuzeigen, so ist es zumindest beim Finanzamt festgehalten und es wird zB. schwieriger für das Finanzamt zu behaupten, dass alles deine Wallets waren und es keine Schenkung gab.
In Meiner Erfahrung werden solche kurzen freiwillige Angaben vom Finanzamt oft komplett ignoriert, du kannst dann aber immer sagen, dass du dem Finanzamt alles mitgeteilt hast, was in manchen Fällen viel wert sein kann.
Würde ich persönlich aber trotzdem eher nicht machen, weil es - wie schon von den Vorrednern genannt - auch das Risiko gibt, dass das Finanzamt nur Bitcoin liest und den Fall an irgendeine Sonderstelle weitergibt, die dich oder deine Kinder dann genau überprüfen.
Bitcoin Transaktionen sind legal, ja. Es ist auch nicht illegal deinem Kind Taschengeld in bar zu geben oder zu überweisen.
Wenn du deinem Kind schon vor dem 18. Geburtstag immer wieder etwas schenken willst, gehört ihm rechtlich auch vorher schon alles, du verwahrst es nur. Ab 18 müsstest du ihm vollen Zugriff geben. Ob man das dann in der Praxis so handhabt, ist aber wieder was anderes 