Ja die Blockchain ist ein öffentlich einsehbares Kassenbuch.
Wenn du deine Bestände mit KYC gekauft hast kannst du dir nicht sicher sein wem dein Anbieter deine persönlichen Daten weiterleitet. Man könnte bsw. auf die Idee kommen AFD Wählern den Handel zu verbieten.
Viele sind daher der Meinung es wäre sicherer non KYC zu kaufen P2P.
Dies wäre z.B. privat bei einem Bitcoin Treffen möglich.
Technisch gesehen sind die genauso gut wie alle anderen.
Alle solchen Probleme entspringen auch wieder nur einer übergriffigen Regulierungswut.
P2P beim Stammtisch kannst du sie immer noch loswerden.
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zur Frage a): UTXOs könnten in dem Sinne markiert sein, dass sie durch die Nachverfolgung in der Blockchain auf einen kriminellen Ursprung zurückzuführen sind. Dadurch könnten Börsen die Annahme dieser Coins verweigern (eher unwarscheinlich).
Zur Frage b): Technisch gesehen ist jeder Coin bzw. UTXO gleich. Wenn deine Coins allerdings aus einem Mixer stammen, können die Börsen nicht genau nachvollziehen, wo diese Bestände herkommen. So wird gegebenenfalls die Annahme verweigert oder ein Herkunftsmittelnachweis eingefordert.
Das bedeutet also, dass innerhalb der “Bitcoin-Software und im reinen Netzwerk” nichts markiert bzw. geflagged werden kann. Das passiert aber über eine dritte Analysesoftware welche zum Beispiel Firmen wie Cointracking benutzen. Diese Firmen tauschen die Daten mit den Börsen/Brokern aus oder erhalten die Daten sogar freiwillig von den Nutzern. Und auf dieser Dritten-Ebene werden die sats/utxos ggf. markiert und diese Info zwischen den Spielern Börse/Broker, Analysefirme und staatlichen Behörden ausgetauscht - habe ich das so richtig verstanden?
Wie ermitteln solche Firmen, ob sats/utxos einen kriminellen/unliebsamen Hintergrund haben?
Wie kann man es selbst prüfen und ggf. bei einem P2P sich aktiv für oder gegen einen utxos entscheiden?
Im Umkehrschluss bedeutet dass für mich, dass ich keine Kyc-erworbenen sats P2P verkaufen sollte, weil anschließend die Gefahr bestehen könnte, dass diese irgendwann mit “kriminellen oder unliebsamen” Sachverhalten in Verbindung treten und ich aufgrund Kyc als Ansprechpartner diene, richtig?
Mir erscheint die P2P auf den ersten Blick und aktuell sehr wertvoll zu sein. Aber wie betrachtet ihr P2P zukünftig, wenn der “digitale Euro” das Bargeld irgendwann abschaffen sollte? Wie soll das in dieser Situation funktionieren, wenn man den EU-Raum nicht verlassen möchte oder nicht kann?
Ja es ist so das die Kryptobörsen den Verlauf von deinen Satoshis sehen und damit auch, dass diese durch den Mixer liefen. Technisch sind es ganz normale Bitcoin UTXOs wie alle anderen. Aus regulatorischen Geldwäschegesetzen lehnen Börsen aber diese UTXOs ab.
Dazu müssen sie nicht einmal mit Firmen wie Cointracking arbeiten, sondern irgendein Blockchainanalyse-tool, das sie im Zweifel sogar selbst entwickeln können, da die Blockchain für jedermann einsehbar ist.
Ob sie dann weitere Schritte einleiten weiß ich nicht. Ich denke aber, dass juristische Aufklärung eher die Ausnahme darstellt. Das könnte vielleicht passieren wenn der Bitcoinstack besonders groß ist und du keinen Nachweis für den Erwerb der Bitcoin hast.
du solltest sauberer argumentieren. Cointracking analysiert deine Transaktionen für dich, damit du weitgehend saubere Info für deine Steuererklärung und dein Handeln hast.
Deren Aufgabe ist nicht, irgendwelche Daten zu flaggen. Das machen Institutionen wie Banken, Börsen, Handelsplätze für sich. Und ja, es gibt Firmen, die entsprechende Dienste und Software anbieten.
Mich wundert, trotz Feiertagen, dass da jetzt nicht ein großer Aufschrei der Bereitsteller von Trackingsoftware ist!
Dass es irgendwo, wie auch immer, es einen Datenabfluss geben kann. Cointracking & Co würden ihr Geschäftsmodell töten, wenn sie si etwas beduenen wurden.
Ich kenne mich mit juristischen Texten nicht aus, aber bei Cointracking steht in den AGB unter Punkt
4.4 Die CoinTracking GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Pflichten aus dem Nutzungsvertrag der Leistung Dritter zu bedienen.
Die anderen Anbieter, sowie Börsen/Broker Banken, Analysefirmen etc. werden sicher ähnliche Texte in deren AGB enthalten. Sodass ein offizielles “Ping-Pong-Spiel” untereinander mit den Daten und eine Weitergabe an Dritte keine Hürde darstellt.
Auf der reinen Bitcoin-Struktur kann nichts markiert werden. Jedoch kann auf der Fiat-Ebene durch Analyse-Software in Interaktion von Börsen/Brokern, Banken, Tracking-Firmen bis hin zu staatlichen Behörden sehr wohl eine “Markierung” stattfinden.
Wenn mir jetzt das klassische Bankkonto gesperrt werden sollte, weil ich mir zum Beispiel nicht norm-gerecht die Nase putze, könnten auch meine Coins markiert werden. Wenn ich diese Coins P2P an jemanden verkaufen würde, dürften diese Coins nie wieder in die Fiat-Ebene gelangen, weil diese ja gesperrt werden.
Das ist aus diesem Blickwinkel nicht wirklich zensurressistent, oder?
Außerdem, wie löst man das P2P falls es eines Tages kein Bargeld mehr gibt?
Du kannst Cointracking auch einfach nur so verwenden, dass du den inflow und outflow angibst ohne genaue uhrzeit oder adresse. Wenn du dann noch einen account mir pseudonym machst, haben sie nichts sinnvoll verwendbares von dir
Information des Finanzamtes gehört sicher nicht zu den Erfüllungspflichten von Contracking und der Vertragsbeziehung zu dir.
Das lässt sich auch bei böswilligster Interpretation nicht aus dem von dir zitiertem Text herauslesen.
Dann lassen wir Cointracking aus der Betrachtung aus. Die anderen Spieler sind aber meldepflichtig und die vorher genannten Punkte treffen weiterhin zu.
An dem Sachverhalt der “Markierung” der Coins ändert sich ja nichts.