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Krank im Bett hatte ich Zeit, eine KI gestützten Faktencheck zu diesem Video vorzunehmen. Mir fehlt leider die Zeit alle Originalquellen selbst zu recherchieren und zu sichten. Das Ergebnis:

Historische Überprüfung der Thesen zur „Offensichtlichkeit der Anarchie“

Die umfassende Analyse der Thesen aus John Hasnas’ „Die Offensichtlichkeit der Anarchie“ erfordert eine differenzierte historische Betrachtung. Die zentralen Behauptungen stützen sich auf historische Beispiele und theoretische Konzepte, die einer kritischen wissenschaftlichen Überprüfung bedürfen. Während einige Argumente durch historische Evidenz gestützt werden, müssen andere wesentlich nuancierter betrachtet werden, als sie im Original präsentiert werden.

Definition und Konzeptualisierung von Anarchie

Die begriffliche Trennung von Anarchie und Chaos

Die Definition von Anarchie als „Gesellschaft ohne zentrale politische Autorität“ statt als Synonym für Chaos entspricht der etymologischen Herkunft des Begriffs (griechisch „anarchos“: ohne Herrscher). Historisch betrachtet haben anarchistische Theoretiker wie Proudhon, Bakunin und Kropotkin Anarchie tatsächlich als geordnete Gesellschaft ohne Herrschaft konzipiert[2]. Die negative Konnotation des Begriffs als Bezeichnung für Chaos entwickelte sich später, teilweise durch politische Gegner, teilweise durch die Assoziation mit gewaltsamen Aufständen.

Die Behauptung, dass diese Gleichsetzung primär der Einschränkung des Denkens diene, ist jedoch historisch schwer zu belegen und entspringt eher einer politischen Interpretation als wissenschaftlicher Forschung. Die Bedeutungsverschiebung hängt auch mit den realen Herausforderungen zusammen, die sich bei der Etablierung anarchistischer Gemeinschaften zeigten[2].

Das Zusammenleben ohne zentrale Zwangsgewalt

Die These, dass Menschen ohne zentralisierte Zwangsgewalt erfolgreich zusammenleben können, findet in der Anthropologie und Geschichtswissenschaft durchaus Unterstützung. Verschiedene Gemeinschaften vor der Entstehung des modernen Staates organisierten sich mit minimaler oder ohne zentrale Autorität:

  • Segmentäre Gesellschaften mit horizontalen Organisationsstrukturen
  • Das mittelalterliche Island (930-1262), das ohne zentrale Exekutivgewalt funktionierte
  • Zahlreiche indigene Gemeinschaften mit konsensbasierten Entscheidungsprozessen

Jedoch zeigt die historische Forschung auch, dass mit zunehmender Gesellschaftsgröße, Komplexität und Ressourcenkonzentration staatliche Strukturen entstanden sind. Die meisten großen, komplexen Gesellschaften in der Geschichte entwickelten irgendeine Form zentralisierter Autorität. Die wissenschaftliche Debatte hierzu bleibt offen[2].

Rechtliche Bestimmungen im historischen Kontext

Die Entwicklung des Common Law

Die Behauptung, dass das Common Law sich spontan ohne staatliche Intervention entwickelte, ist historisch nur teilweise korrekt. Zwar entstanden frühe Formen der Streitschlichtung tatsächlich in lokalen Gemeinschaften durch die sogenannten „Moots“ oder Gemeindeversammlungen, jedoch erfolgte die systematische Entwicklung des Common Law durch die königlichen Gerichte nach der normannischen Eroberung Englands 1066.

Die königlichen Reiserichter, die im Namen der Krone Recht sprachen, waren eindeutig Teil einer staatlichen Struktur. Das Common Law entwickelte sich in einem komplexen Wechselspiel zwischen lokalen Gepflogenheiten und zentralstaatlicher Autorität. Die Rolle der Richter war zwar oftmals die von Verfahrensleitern, die bestehende Praktiken dokumentierten, aber sie operierten dennoch im Rahmen staatlicher Autorität[2].

Rechtliche Vielfalt versus Einheitlichkeit

Die These, dass Vielfalt im Recht vorteilhafter sei als Einheitlichkeit, findet in der Rechtsgeschichte teilweise Bestätigung. Der Rechtspluralismus im Mittelalter und der frühen Neuzeit (mit Stadtrechten, Kirchenrecht, Gildenrecht) ermöglichte tatsächlich verschiedene rechtliche Lösungen für unterschiedliche Kontexte.

Jedoch zeigt die Rechtsgeschichte auch, dass Rechtspluralismus zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen kann. Die historische Vereinheitlichung des Rechts war oft eine pragmatische Reaktion auf reale Probleme wie Rechtskonflikte und unklare Zuständigkeiten. Die föderale Struktur moderner Rechtsordnungen versucht, einen Mittelweg zwischen Vielfalt und notwendiger Koordination zu finden[2].

Zugänglichkeit rechtlicher Bestimmungen

Die Behauptung, dass das Common Law zugänglicher sei als staatliche Gesetze, ist historisch differenziert zu betrachten. Das frühe Common Law entstand tatsächlich aus konkreten Streitigkeiten und spiegelte oft gesellschaftliche Gerechtigkeitsvorstellungen wider.

Jedoch entwickelte das Common Law über die Jahrhunderte eine hochkomplexe Rechtsterminologie und -technik, die für Laien ebenso unzugänglich wurde wie kodifiziertes Recht. Die Professionalisierung des Rechtswesens führte sowohl im Common Law als auch in kontinentaleuropäischen Rechtssystemen zur Notwendigkeit spezialisierter Rechtsexperten[2].

Streitschlichtung und Gerichtswesen

Alternative Streitbeilegungsmechanismen

Die These, dass Streitigkeiten ohne staatliche Gerichte beigelegt werden können, ist historisch gut belegt. Zahlreiche nicht-staatliche Streitschlichtungsmechanismen existierten und existieren weiterhin:

  • Die mittelalterliche Lex Mercatoria (Handelsrecht) mit eigenen Schiedsgerichten
  • Kirchliche Gerichte mit eigener Jurisdiktion
  • Gilden- und Zunftgerichte für berufsspezifische Konflikte
  • Moderne internationale Schiedsgerichtsbarkeit

Diese Beispiele zeigen, dass funktionale Alternativen zu staatlichen Gerichten existieren können. Die Entwicklung der Alternative Dispute Resolution (ADR) in modernen Rechtssystemen greift diese Tradition auf[2].

Allerdings ist zu beachten, dass viele dieser Systeme im Schatten staatlicher Rechtssysteme operieren, die als letzte Instanz fungieren können. Vollständig staatsferne Gerichtssysteme in komplexen modernen Gesellschaften sind historisch selten nachweisbar[2].

Sicherheit und Ordnung

Die historische Entwicklung der Polizei

Die These, dass Polizei nicht notwendigerweise staatlich sein muss, ist historisch korrekt. Die moderne staatliche Polizei ist tatsächlich eine relativ neue Erscheinung – die Metropolitan Police in London wurde erst 1829 gegründet, und ähnliche Entwicklungen in anderen Ländern folgten im 19. Jahrhundert.

Vormoderne Gesellschaften hatten verschiedene nicht-staatliche Sicherheitsmechanismen wie Nachbarschaftswachen, private Wachdienste und Bürgerwehren. Auch heute existieren private Sicherheitsdienste parallel zu staatlicher Polizei[2].

Die historische Forschung zeigt jedoch auch, dass die Entwicklung moderner staatlicher Polizei oft eine Reaktion auf die Unzulänglichkeiten nicht-staatlicher Sicherheitsdienstleistungen war. Private Sicherheitsdienste tendierten historisch zur selektiven Schutzgewährung und teilweise zur Eigenjustiz, was zur Forderung nach gleichmäßigerer Sicherheitsgewährleistung durch staatliche Institutionen führte[2].

Wirtschaftliche Aspekte: Externalitäten und öffentliche Güter

Die Internalisierung externer Effekte

Die Behauptung, dass das Common Law externe Effekte internalisieren kann, findet in der Rechtsgeschichte durchaus Bestätigung. Das Deliktsrecht entwickelte Prinzipien zu Belästigung (nuisance) und Fahrlässigkeit (negligence), die externe Kosten den Verursachern zuordneten. Der McDonald’s-Kaffeefall, bei dem Schadensersatz für die durch zu heißen Kaffee verursachten Verbrennungen zugesprochen wurde, ist ein modernes Beispiel für diesen Mechanismus[2].

Die ökonomische Analyse des Rechts bestätigt, dass richterrechtliche Systeme Externalitäten adressieren können. Jedoch zeigt sie auch Grenzen des Deliktsrechts bei komplexen, diffusen und zeitlich verzögerten externen Effekten, wie sie etwa bei Umweltschäden auftreten können[2].

Die Bereitstellung öffentlicher Güter

Die These, dass öffentliche Güter auch privat bereitgestellt werden können, ist für bestimmte Güter historisch belegt. Beispiele wie private Leuchttürme, wie sie vom Ökonomen Ronald Coase erforscht wurden, private Straßen und Brücken aus verschiedenen historischen Epochen oder Bildungseinrichtungen zeigen die Möglichkeit privater Bereitstellung.

Die Forschung zeigt jedoch auch systematische Probleme bei der rein privaten Bereitstellung bestimmter öffentlicher Güter, insbesondere bei nationaler Verteidigung, Grundlagenforschung und großen Infrastrukturprojekten. Das theoretische Problem des Trittbrettfahrerverhaltens ist empirisch nachweisbar und bleibt eine Herausforderung für rein private Lösungen[2].

Fazit: Jenseits von Idealismus und Determinismus

Die kritische Überprüfung der Thesen aus „Die Offensichtlichkeit der Anarchie“ zeigt, dass historische Erfahrungen und wissenschaftliche Forschung ein differenzierteres Bild zeichnen, als es die vereinfachten Darstellungen vermuten lassen. Während nicht-staatliche Lösungen für viele gesellschaftliche Funktionen historisch existierten und teilweise erfolgreich waren, entstanden staatliche Institutionen oft als Reaktion auf reale Probleme und Grenzen nicht-staatlicher Arrangements.

Die historische Forschung unterstützt weder die deterministische Sichtweise, dass staatliche Lösungen zwingend notwendig sind, noch die idealistische Position, dass eine vollständig staatsfreie komplexe Gesellschaft problemlos funktionieren würde. Vielmehr zeigt sie ein kontinuierliches Experimentieren mit verschiedenen Organisations- und Koordinationsformen, deren Erfolg stark von kontextuellen Faktoren abhängt[2].

Die wissenschaftliche Perspektive legt nahe, dass die Debatte um die Notwendigkeit des Staates weniger ideologisch und mehr empirisch-funktional geführt werden sollte, mit Aufmerksamkeit für die spezifischen Bedingungen, unter denen verschiedene institutionelle Arrangements erfolgreich sein können[2].

Citations:
[1] Anarchism is movement | The Anarchist Library
[2] https://www.die-marktradikalen.de/downloads/die-offensichtlichkeit-der-anarchie.pdf
[3] Common Law – Wikipedia
[4] https://skemman.is/bitstream/1946/38081/1/MA-Thesis-Jan-Martin_Juergensen-LawMagicPoetryEgilsSaga.pdf
[5] Die Entwicklung der romanistischen Methode bei Fritz Schulz [1 ed.] 3161615468, 9783161615467 - DOKUMEN.PUB
[6] http://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Publikationsreihen/BkaForschungsreihe/2_41_PrivatisierungVonPolizeilichenAufgaben.pdf?__blob=publicationFile&v=3
[7] Gleichheit Revisited: Überlegungen zum Verhältnis von Zivilgesellschaft und Märkten
[8] https://www.youtube.com/watch?v=V6rFByAmu-s
[9] Rechtskreis – Wikipedia
[10] Freistaat Island – Wikipedia
[11] National Socialist Criminal Law - Nomos eLibrary
[12] Sicherheitspolizei (Weimarer Republik) – Wikipedia
[13] https://rsf.uni-greifswald.de/storages/uni-greifswald/fakultaet/rsf/lehrstuehle/ls-harrendorf/Bd66_9783942865890.pdf
[14] https://www.soldan.de/media/pdf/34/d9/63/9783415057807_LP.pdf
[15] https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Publikationsreihen/BkaForschungsreihe/2_50_PolizeiUndSicherheitsgewerbe.pdf?__blob=publicationFile&v=3
[16] https://www.opendata.uni-halle.de/bitstream/1981185920/116854/1/Dissertation_MLU_2024_KahlAndre.pdf
[17] Eine Welt ohne Juraprofessoren
[18] https://duepublico2.uni-due.de/servlets/MCRFileNodeServlet/duepublico_derivate_00028998/06_Mulot_Coyotismus.pdf
[19] http://data.rg.mpg.de/rechtsgeschichte/rg21_252lepsius.pdf
[20] https://shop.budrich.de/wp-content/uploads/openaccess-z/1865-7192-2013-1.pdf
[21] https://academic.oup.com/isq/article/68/4/sqae121/7800367
[22] https://www.db-thueringen.de/servlets/MCRFileNodeServlet/dbt_derivate_00029119/Diss/Dissertation_Viehrig.pdf
[23] https://www.wiso.uni-hamburg.de/fachbereich-sowi/professuren/engels/archiv/working-papers/wps-no12.pdf
[24] https://www.oefse.at/fileadmin/content/Downloads/Publikationen/Oepol/OEPOL2008.pdf
[25] Hörbücher: Die Offensichtlichkeit der Anarchie — Die Marktradikalen
[26] Nicht unterstützter Browser
[27] Die Marktradikalen Archiv
[28] https://refubium.fu-berlin.de/bitstream/handle/fub188/6963/Bell_Diss_2010-01-04.pdf?sequence=1&isAllowed=y&save=y
[29] https://phaidra.univie.ac.at/open/o:1274950
[30] Wanna go Clubbing? – Senior Citizens Clubs in Kuala Lumpur
[31] https://oega.boku.ac.at/wp-content/uploads/2025/03/AJARS_33_neu.pdf
[32] https://mediarep.org/bitstreams/b299be06-6c8f-455b-83b6-8c8d0bcae2fa/download
[33] https://www.duncker-humblot.de/_files_media/leseproben/9783428478125.pdf
[34] Recht ohne Staat?, ein Buch von Stefan Kadelbach, Klaus Günther - Campus Verlag
[35] https://detektor.fm/gesellschaft/ist-das-gerecht-common-law-vs-civil-law
[36] https://www.duncker-humblot.de/buch/historische-schule-und-common-law-9783428078127/?page_id=1
[37] Vom isländischen Mann zum norwegischen Gefolgsmann : Männlichkeitsbilder, Vergangenheitskonstruktionen und politische Ordnungskonzepte im Island des13. und 14. Jahrhunderts
[38] Viking Age Iceland | Zusammenfassung, Quotes, FAQ, Audio
[39] https://publikationen.uni-tuebingen.de/xmlui/bitstream/handle/10900/46176/hoensa_wuerth_1999.pdf?sequence=4&isAllowed=y
[40] https://www.geog.uni-heidelberg.de/md/chemgeo/geog/geomorph/exkursionsbericht_island2011.pdf
[41] https://fis.uni-bamberg.de/bitstream/uniba/293/2/Dokument_1.pdf
[42] Chapter 6 Jón Halldórsson and Law Manuscripts of Western Iceland c. 1320–40 in: Dominican Resonances in Medieval Iceland
[43] 2. Kapitel: Island und Grönland
[44] https://www.jstor.org/stable/43639709
[45] Philosophy behind human rights: Valery Zorkin vs. the West? (Chapter 5) - Russia and the European Court of Human Rights
[46] Savigny global 1814–2014: ›Vom Beruf unsrer Zeit‹ zum transnationalen Recht des 21. Jahrhunderts [1 ed.] 9783737003940, 9783847103943 - DOKUMEN.PUB
[47] Polizei im historischen Wandel - SozTheo
[48] https://www.friedrich-verlag.de/friedrich-plus/sekundarstufe/geschichte/laengsschnitte/polizei-als-herrschaftsinstrument-2490
[49] Die Polizei in Deutschland 1945 - 1989 | Polizei | bpb.de
[50] Polizeigeschichte NRW 70er Jahre - Polizeigeschichte Infopool
[51] https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitspolizei_(Nationalsozialismus)
[52] https://ra.smixx.de/media/files/Polizeibegriff.pdf