Bitcoin für Dritte kaufen

Liebes Blocktrainer-Forum,

ich soll für ein Familienmitglied für einen höheren 4-stelligen Betrag Bitcoins kaufen und temporär in meiner Wallet aufbewahren. Gibt es hierbei bestimmte steuerliche und rechtliche Probleme, die es zu beachten gibt?

Vielen Dank im voraus und euch noch eine schöne Woche!

Du darfst keine Geldgeschäfte für dritte machen, aber Du darfst deiner Familie Bitcoin verkaufen.

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Ja: Es ist nicht erlaubt.

Bitte nicht so voreilig sein, wenn Du damit andere in Teufels Küche bringen kannst. :frowning:

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Aber es müsste erlaubt sein bitcoin zu kaufen und an dritte weiter zu verkaufen ohne Gewinn einzusacken :thinking:

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Dann muss aber die Haltefrist beachten werden, nehme ich an

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oder die Freigrenze

Davon würde ich dir schwer abraten. Klar wird deine Familie damit nichts illegales anstellen aber die Möglichkeit besteht dass einer deiner Angehörigen seine BTC auch an jemand weitergeben könnte. Du kannst nicht ausschließen, dass z.B. der Kumpel deines Bruders damit im Darknet einkaufen geht. Die Coins sind aber bis zu dir zurückverfolgbar. Du wirst also im schlimmsten Fall Ärger bekommen auch wenn man dir dann letztendlich keine Beteiligung nachweisen kann.

Übrigens wurde ich neulich über Telegram von einem angeblichen Studenten angeschrieben. Er wollte mir BTC an meine Adresse überweisen und ich hätte ihm dann dafür Geld überweisen sollen. Angeblich hatte er das Passwort zu seinem Broker verloren und die Wiederherstellung dauert zu lang, da er die Miete bezahlen muss usw…
An der Geschichte war mit 99% Sicherheit was faul.
Traue niemanden im Cryptospace!

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Ja.

BTC sind rechtlich Tauschmittel, kein Zahlungsmittel. AT definiert es noch genauer als „nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter“. Darunter fallen z.B. auch Kunst, Markennamen, Grundstücke,… und das kann ich verkaufen wann und an wen ich will. Problem ist halt nur dass du theoretisch mit deinem Familienmitglied einen Kaufvertrag machen müsstest um den Verbleib nachzuweisen wenn dich jemand (z.B. das Finanzamt) danach fragt.

Danke für die Richtigstellung, ich habe den Beitrag zurückgezogen.

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Ja, das ist erlaubt. Aber Du darfst sie nicht für Dritte kaufen und verwahren.

Außerdem wäre es „auffällig“, wenn Du 0.1 BTC an diese Person verkaufst und am selben Tag 0.1 BTC für Dich kaufst. :wink:

Noch schlimmer: Aufgrund von FIFO würde man die zuerst gekauften BTC an die andere Person verkaufen und nicht die, die man gerade erst (für die andere Person) gekauft hat.

Hat man also schon steuerfreie BTC, würde man sich selbst „schaden“, denn man gibt steuerfreie BTC ab und bei den neu gekauften BTC fängt die Haltefrist wieder bei 0 an.

Wem das egal ist, der kann natürlich BTC an eine andere Person verkaufen. Da es sich ja um bereits steuerfreie BTC handelt, wäre das auch steuerrechtlich kein Problem.
(Aber: Coins nach dem Kauf in eine andere Wallet verschieben, damit deutlich wird, dass es nicht mehr Deine Coins sind!)

Noch ein Tipp:
Wenn die andere Person ein Familienmitglied ist, würde ich die BTC lieber an sie verschenken, denn wenn die andere Person die BTC kauft, fängt für sie die Haltefrist bei 0 an, weil sie die BTC ja käuflich erworben hat.

Werden die BTC jedoch verschenkt (was ja in einer Familie durchaus vorkommen kann), sind die BTC für die andere Person steuerfrei, weil Geschenke von kleineren Summen nicht besteuert werden.

Hier bitte auf die für eine Schenkung geltenden Gesetze achten, denn auch Geschenke sind nicht immer steuerfrei! (Schenkungsteuer)

Also wie man’s macht und ob es klug ist, hängt von der eigenen Situation ab.

Aber für eine dritte Person kaufen und verwahren…nein, auf keinen Fall.

Sollen Sie selber am ATM machen und Gut.