Ja, das ist erlaubt. Aber Du darfst sie nicht für Dritte kaufen und verwahren.
Außerdem wäre es „auffällig“, wenn Du 0.1 BTC an diese Person verkaufst und am selben Tag 0.1 BTC für Dich kaufst. 
Noch schlimmer: Aufgrund von FIFO würde man die zuerst gekauften BTC an die andere Person verkaufen und nicht die, die man gerade erst (für die andere Person) gekauft hat.
Hat man also schon steuerfreie BTC, würde man sich selbst „schaden“, denn man gibt steuerfreie BTC ab und bei den neu gekauften BTC fängt die Haltefrist wieder bei 0 an.
Wem das egal ist, der kann natürlich BTC an eine andere Person verkaufen. Da es sich ja um bereits steuerfreie BTC handelt, wäre das auch steuerrechtlich kein Problem.
(Aber: Coins nach dem Kauf in eine andere Wallet verschieben, damit deutlich wird, dass es nicht mehr Deine Coins sind!)
Noch ein Tipp:
Wenn die andere Person ein Familienmitglied ist, würde ich die BTC lieber an sie verschenken, denn wenn die andere Person die BTC kauft, fängt für sie die Haltefrist bei 0 an, weil sie die BTC ja käuflich erworben hat.
Werden die BTC jedoch verschenkt (was ja in einer Familie durchaus vorkommen kann), sind die BTC für die andere Person steuerfrei, weil Geschenke von kleineren Summen nicht besteuert werden.
Hier bitte auf die für eine Schenkung geltenden Gesetze achten, denn auch Geschenke sind nicht immer steuerfrei! (Schenkungsteuer)
Also wie man’s macht und ob es klug ist, hängt von der eigenen Situation ab.
Aber für eine dritte Person kaufen und verwahren…nein, auf keinen Fall.