Bitcoin.de Widerruf Kaufvertrag?

Hallo Bitcoiner,

ich lese seit vielen Jahren mit hier im Forum und habe hier schon zu
verschiedensten Themen hilfreiche Beiträge gefunden. Vielen Dank an alle
Engagierten!

Nun habe ich selbst ein Thema und bin dankbar für Eure Hilfe. Ich habe
vor einigen Jahren eine ältere Bekannte (Rentnerin!) von Bitcoin
überzeugt und sie hat einen großen Teil ihres Ersparten mittlerweile in
Bitcoin. Sie verwahrt ihre Bitcoin sogar selbst und nutzt durch meine
Empfehlung bitcoin.de (einziger Grund geringste Gebühren, oder?). Dort
gibt es nun ein Problem und ich fühle mich verantwortlich.

Sie hatte unerwartet einen größeren Betrag zur Verfügung und hat bei
einem Schweizer Verkäufer gekauft, da dieser der erste Anbieter mit dem
gewünschten größeren Betrag war. Bei der Überweisung forderte Ihre Bank
nun plötzlich die Einhaltung der „AWV-Meldepflicht an die Bundesbank bei
Auslandsüberweisungen >12.500 €“. Dies war ihr völlig unbekannt und sie
konnte die finanziellen und rechtlichen Konsequenzen und Risiken, den
Aufwand der Nachweispflicht und das Procedere kaum abschätzen innerhalb
der 1 Stunde in der man die Überweisung bei bitcoin.de tätigen und
bestätigen soll. Sie hat dem Verkäufer deshalb kurz die Tatsache
beschrieben, sich entschuldigt und den Handel nach 1 Stunde abbrechen
lassen und der Verkäufer erhielt seine Bitcoins wieder freigeschaltet.

Nun ist sie unglücklicherweise an einem profesionellen Arbitrage-Trader
geraten, der umgehend mit Eskalationsstufe 10 startete und mit
Anwaltskosten, Schufa-Negativ-Eintrag und Kontopfändung drohte.
Unvorstellbar für einen falschen Klick. Ich habe dann unterstützt. z. B.
forderte der Verkäufer weiterhin die Zahlung auf sein Konto, nach
Kommunikation mit dem Kundensupport bekamen wir aber die explizite
Aussage, dass nach Abbruch der Transaktion kein mehr Treuhandschutz
besteht. Unverantwortbar also einen größeren Betrag einem Unbekannten in
die Schweiz zu überweisen ohne Garantie dafür wirklich Bitcoins zu
erhalten.

Der Bitcoinkurs schwankte danach mehrfach um den Handelspreis. War er
drunter, bestand der Verkäufer auf dem gültigen Kaufvertrag und forderte
unverschämte Ausgleichszahlungen. War er drüber, wand er sich raus und
kündigte den eventuellen Widerruf des Kaufvertrags seinerseits an. Für
ihn also eine kostenlose Put-Option und vor allem durch ständiges Drohen
das versuchte Erpressen von Zahlungen. Als profesioneller Trader hat er
wahrscheinlich ohnehin sein Risiko nach Abbruch der Transaktion nach 1
Stunde gecovert (er selbst nannte Kraken als Referenzbörse), was dann
doppelter unverschämter Bereicherungsversuch wäre.

Wir haben dann als der Bitcoinpreis höher als der Verkaufspreis lag, den
Kaufvertrag widerrufen. Objektiv ist dem Verkäufer von unserer Seite
also kein Schaden entstanden, auch in der Stunde in dem seine Bitcoins
blockiert waren stieg der Preis sogar leicht.

Jetzt betreibt er trotzdem die Herausgabe der Adressdaten und behauptet,
dass nur den Kaufsvertrag widerrufen kann und der Vertrag weiterhin
gültig ist.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und hilfreiche Tipps? War das
das richtige Vorgehen oder hätten wir in den sauren Apfel beißen sollen?
Geforderte 5% Ausgleichzahlung im unteren 4-stelligen Bereich sind aber
arg happig, dafür lohnen sich eventuelle Anwaltskosten.

Wir sind auch prinzipiell nicht bereit, so ein Verhalten zu akzeptieren
und werden notfalls in die juristische Auseinandersetzung gehen. Ich
habe einen guten Anwalt an der Hand, mit dem ich im Immobilienbereich
ähnliche Erpressungsversuche erfolgreich vereitelt habe. Hat jemand
vielleicht noch Empfehlung für einen spezifischen Fachanwalt und
Rechtsberatung?

Ich danke euch!

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Das ist völlig normal. Sollte aber nicht bei Bitcoin Käufen gelten. Da gibt es immer mal widersprüchliche Aussagen.

What? Es ist ein Anruf. Es werden nicht mal persönliche Daten abgefragt.

So viel Text und Aufwand und es geht nur um die Statistik, wo Euros ins Ausland hingehen? :sweat_smile:

Das kann eine Privatperson gar nicht so umsetzen.

Ich würde nichts tun. Wenn er der Meinung ist, irgendwelche Rechte zu haben, muss er eben den Weg eines Zivilprozesses gehen. Das ist mit unverhältnismäßig hohem Aufwand für ihn verbunden, daher auch diese sinnlosen Drohungen.

Bloß keine willkürlichen Zahlungen leisten und mit dem am besten nicht mehr kommunizieren.

Bis Post vom Gericht kommt (kommt eh nicht), braucht und solltet ihr definitiv nichts unternehmen. Das kann nur schief gehen.


Beim nächsten Mal einfach die 5 Minuten Zeit investieren und die Bundesbank anrufen, um die Meldung zu machen. Da werden dann die Beträge abgefragt und was gekauft wird. Das war es. Dauert wirklich höchstens ein paar Minuten.

Möchte man das nicht machen, kann man auch immer für knapp unter 12,5k kaufen oder verkaufen.

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sehe das wie @GBC
Ein Schaden muss direkt nachweisbar sein und die Nachweispflicht liegt beim angeblich Geschädigten (hier also dem Verkäufer). Es ist unwahrscheinlich, dass er sich die Mühe macht.

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Wäre aber schon lustig, wenn er auf Erfüllung klagen würde, sich der Prozess 3 Jahre hinzieht und er am Ende Bitcoin mit 90% Discount verkaufen darf :rofl:

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Schuss, eigenes Knie und so, da war doch was

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Danke für eure Rückmeldungen! Sie erleichtern mich und bestätigen mir die richtigen Gedanken.

Die Schadensersatzschiene ist schwer zu argumentieren und durchzusetzen. Wenn auf der anderen Seite durch seine Handlungen in seiner Verantwortung Verluste enstehen, ist das sein Bier und zurückzuweisen. Der objektive Schaden ist die 1 Stunde Blockierung. Falls der Preis gefallen ist (bei uns war er gestiegen), könnte man ggf. hier einen fairen Ersatz anbieten um da raus zu sein. Da bitcoin.de kein Spotpreis hat, dann zB Kraken als minutengenaue Referenz. Aber nur bei guter Kommunikation, immer bedenken ob der andere wirklich dafür ein
Gerichtsverfahren beginnen würde. Weitere Forderungen und Ausgleichszahlungen durch Kursverluste nach dieser Stunde sind
zurückzuweisen, die Bitcoins sind dem anderen ja wieder vollumfänglich verfügbar sind. Und der Zeitpunkt natürlich völlig arbiträr wie wir deutlich erlebt haben…

Die Kaufvertragsschiene regelt langfristig der steigende Bitcoinpreis. Die Masche lohnt sich ja nur solange dieser unter dem vereinbarten Handelspreis ist. Einfach sehr deutlich die Bereitschaft zur laangwierigen juristischen Auseinandersetzung ausdrücken und dann die Kommunikation einstellen.

In unserem Fall hat der gestern wieder über den Handelspreis gestiegene Bitcoinpreis die Sache überraschend schnell beendet, da konnte er keine Ausgleichzahlung mehr verlangen und wir hatten unsere Bereitschaft zur juristischen Auseindersetzung deutlich ausgedrückt. Der Typ hat den Kaufvertrag „aus Kulanz“ nun seinerseits widerrufen, unterstellt uns aber ein konfuses Rechtsverständis… ;)

Ich hoffe, dass bisher nicht zu viele sich aus der Angst freigekauft haben. Hoffentlich hilft dieser Forumsbeitrag auch Zukünftigen in dieser Situation!

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