Hallo Bitcoiner,
ich lese seit vielen Jahren mit hier im Forum und habe hier schon zu
verschiedensten Themen hilfreiche Beiträge gefunden. Vielen Dank an alle
Engagierten!
Nun habe ich selbst ein Thema und bin dankbar für Eure Hilfe. Ich habe
vor einigen Jahren eine ältere Bekannte (Rentnerin!) von Bitcoin
überzeugt und sie hat einen großen Teil ihres Ersparten mittlerweile in
Bitcoin. Sie verwahrt ihre Bitcoin sogar selbst und nutzt durch meine
Empfehlung bitcoin.de (einziger Grund geringste Gebühren, oder?). Dort
gibt es nun ein Problem und ich fühle mich verantwortlich.
Sie hatte unerwartet einen größeren Betrag zur Verfügung und hat bei
einem Schweizer Verkäufer gekauft, da dieser der erste Anbieter mit dem
gewünschten größeren Betrag war. Bei der Überweisung forderte Ihre Bank
nun plötzlich die Einhaltung der „AWV-Meldepflicht an die Bundesbank bei
Auslandsüberweisungen >12.500 €“. Dies war ihr völlig unbekannt und sie
konnte die finanziellen und rechtlichen Konsequenzen und Risiken, den
Aufwand der Nachweispflicht und das Procedere kaum abschätzen innerhalb
der 1 Stunde in der man die Überweisung bei bitcoin.de tätigen und
bestätigen soll. Sie hat dem Verkäufer deshalb kurz die Tatsache
beschrieben, sich entschuldigt und den Handel nach 1 Stunde abbrechen
lassen und der Verkäufer erhielt seine Bitcoins wieder freigeschaltet.
Nun ist sie unglücklicherweise an einem profesionellen Arbitrage-Trader
geraten, der umgehend mit Eskalationsstufe 10 startete und mit
Anwaltskosten, Schufa-Negativ-Eintrag und Kontopfändung drohte.
Unvorstellbar für einen falschen Klick. Ich habe dann unterstützt. z. B.
forderte der Verkäufer weiterhin die Zahlung auf sein Konto, nach
Kommunikation mit dem Kundensupport bekamen wir aber die explizite
Aussage, dass nach Abbruch der Transaktion kein mehr Treuhandschutz
besteht. Unverantwortbar also einen größeren Betrag einem Unbekannten in
die Schweiz zu überweisen ohne Garantie dafür wirklich Bitcoins zu
erhalten.
Der Bitcoinkurs schwankte danach mehrfach um den Handelspreis. War er
drunter, bestand der Verkäufer auf dem gültigen Kaufvertrag und forderte
unverschämte Ausgleichszahlungen. War er drüber, wand er sich raus und
kündigte den eventuellen Widerruf des Kaufvertrags seinerseits an. Für
ihn also eine kostenlose Put-Option und vor allem durch ständiges Drohen
das versuchte Erpressen von Zahlungen. Als profesioneller Trader hat er
wahrscheinlich ohnehin sein Risiko nach Abbruch der Transaktion nach 1
Stunde gecovert (er selbst nannte Kraken als Referenzbörse), was dann
doppelter unverschämter Bereicherungsversuch wäre.
Wir haben dann als der Bitcoinpreis höher als der Verkaufspreis lag, den
Kaufvertrag widerrufen. Objektiv ist dem Verkäufer von unserer Seite
also kein Schaden entstanden, auch in der Stunde in dem seine Bitcoins
blockiert waren stieg der Preis sogar leicht.
Jetzt betreibt er trotzdem die Herausgabe der Adressdaten und behauptet,
dass nur den Kaufsvertrag widerrufen kann und der Vertrag weiterhin
gültig ist.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und hilfreiche Tipps? War das
das richtige Vorgehen oder hätten wir in den sauren Apfel beißen sollen?
Geforderte 5% Ausgleichzahlung im unteren 4-stelligen Bereich sind aber
arg happig, dafür lohnen sich eventuelle Anwaltskosten.
Wir sind auch prinzipiell nicht bereit, so ein Verhalten zu akzeptieren
und werden notfalls in die juristische Auseinandersetzung gehen. Ich
habe einen guten Anwalt an der Hand, mit dem ich im Immobilienbereich
ähnliche Erpressungsversuche erfolgreich vereitelt habe. Hat jemand
vielleicht noch Empfehlung für einen spezifischen Fachanwalt und
Rechtsberatung?
Ich danke euch!