Bitbox gemeinsam nutzen legal?

Habe nun Mutter und Bruder überzeugen können einen Ledger zu besorgen :heart_eyes: Zwar keine Bitbox… aber immerhin.

Vielen Dank für die Meinungen und die Hilfe :heart:
#Bitcoin only

2 „Gefällt mir“

Es ist doch völlig logisch das sowas nicht illegal ist. Da greift doch der gesunde Menschenverstand.

Man verwaltet ja auch die Sparkontos seiner Kinder.

Für deine noch nicht voll geschäftsfähigen Kinder hast du das Sorgerecht und verwaltest natürlich die Konten. Aber doch nicht für Geschwister, Eltern und deine erwachsenen Kinder.

Das ist also ein großer Unterschied.

Ich war mir heute Morgen schon sicher, dass du darauf antwortest. :slightly_smiling_face:

4 „Gefällt mir“

Alles klar, das hatte ich falsch verstanden/gelesen.
Trotzdem ist dies legal.

Wir können bei uns in der Schweiz bei den Banken auch eine Vollmacht für Konten verlangen.
Ich mache zum Beispiel alle Zahlungen im Haushalt. Ich habe somit mit meinem e-banking durch die Bank auch den Zugang zum Konto meiner Frau erhalten. Ich kann auf alles zugreifen und alles verwalten. Absolut völlig legal.

:heart:

Ich war nie weg und hab’ zwischendurch immer mal etwas geschrieben, PMs beantwortet oder die Steuer-FAQ aktualisiert.

Um Deine Frage zu beantworten: Nein, es ist kein Comeback. (Aber schön, dass man mich hier noch kennt. :slight_smile: )

Das ist alles richtig und Vollmachten gibt’s bei uns in DE natürlich auch.

Aber trotzdem ist das ein völlig anderer Sachverhalt, denn

  1. verwaltet man die Coins selbst und keine Bank, was allein schon die Haftungs-Frage in ein anderes Licht rückt
  2. wird einem keine Exchange eine Vollmacht ausstellen (soweit ich weiß)
  3. ging es im Ursprungsbeitrag um Bruder und Mutter und deren Bankkonto wird man vermutlich nicht legal verwalten dürfen, sofern keine Vollmacht vorliegt; trotz des engen Verwandschaftsverhältnisses.
5 „Gefällt mir“

Du machst wohl Witze! :grin:

Selbst die neu registrierten Nutzer sollten dich über die Tutorial Beiträge kennen.

Wäre aber echt cool wenn du ab und zu mal wieder rein schnupperst… :orange_heart:

3 „Gefällt mir“

Das erstaunt mich. Ich dachte eigentlich, man kann Finanzaktion grundsätzlich nur auf eigenen Namen machen. Dann kann man ja zumindest unter Familienmitglieder „ersten Grades“ auch Geld hin und her verschieben, um beispielsweise Steuerfreibeträge auszunutzen.

Hab die gleiche Frage. Was passiert?

Bei verheirateten Personen wird man doch sowieso zusammen veranlagt und hat 1 Steuerfreibetrag und nicht 2. :thinking:

Und wie willst Du das „hin und her schieben“ denn begründen bzw. machen? Soll der Arbeitgeber des Vaters den Lohn auf das Konto des Sohnes überweisen?

Ich verstehe nicht, wo Du „die Lücke“ siehst.

Nun, ich denke hier z. B. an den Sparerfreibetrag von 801,- EUR. Wenn die Kinder das nicht benötigen, könnte ja die Eltern ein Teil des Sparvermögens auf die Kinder anlegen, um dann diesen Freibetrag auszunutzen? Oder hab ich hier einen Denkfehler.

Ja, Denkfehler. Denn die Gewinne aus Verkauf von Kryptowährungen unterliegen nicht der Kapitalertragsteuer, sondern der persönlichen Einkommensteuer. Und da sind die 801 Euro nicht relevant.

2 „Gefällt mir“

Ich frage mich, wie ein Dritter denn überhaupt nachvollziehen könnte ob die BTC der „Mutter“, die auf einer eigenen separaten Adresse liegen, aber im Verantwortungsbereich einer fremden Wallet ( des Threaderstellers) sind ?!

Ein Dritter sieht doch nur eine Tx von Bison auf eine separate Adresse.

Bei der Einkommenssteuererklärung gibt man evt. die Trade- und Tx -Historie an, und nennt die Adresse. Fertig.
Das die Wallet-Adresse aus einem fremden Verantwortungsbereich kommt kann doch keiner nachvollziehen.
Wenn sich alle verstehen, es zu keinem Zerwürfnis kommt, wird doch der Zusammenhang der Adressverwaltung niemals thematisiert.
Man muss doch nicht in komplizierteren Theoretiken verfallen.