Hallo allerseits,
die Frage hatte mich ebenfalls interessiert. Wichtig für die Besteuerung ist, ob die Bitcoins physisch hinterlegt sind und ob eine Auslieferoption besteht. Das ist bei Coinshares der Fall. Scalable hatte vor Ewigkeiten eine passende Nachricht versendet:
Sehr geehrter Herr ------,
gerne möchten wir Sie darüber informieren, dass von Ihnen gehaltene Produkte von CoinShares steuerlich neu klassifiziert wurden.
Was bedeutet das im Detail? Infolge der Neuklassifizierung fallen die nachfolgend genannten Produkte unter die Besteuerung nach §23 EStG.
Kursgewinne, die nach einem Jahr Haltedauer realisiert werden, sind somit steuerfrei. Bei einer Haltedauer von weniger als einem Jahr werden Erträge mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Bitte beachten Sie: Von Seiten der Baader Bank werden keine Steuern abgeführt – unabhängig von der Haltedauer. Sie müssen steuerpflichtige Erträge somit selbstständig in der Steuererklärung angeben.
Konkret geht es um die folgenden Produkte:
• CoinShares Physical Bitcoin (ISIN: GB00BLD4ZL17)
• CoinShares Physical Ethereum (ISIN: GB00BLD4ZM24)
• CoinShares Physical XRP (ISIN: GB00BLD4ZN31)
• CoinShares Physical Litecoin (ISIN: GB00BLD4ZP54)
• CoinShares FTX Physical FTX Token (ISIN: GB00BNRRFJ82)
• CoinShares Physical Chainlink (ISIN: GB00BMWB4910)
• CoinShares Physical Uniswap (ISIN: GB00BNRRG624)
Von CoinShares aufgelegte Staking-ETPs sind von der Neuklassifizierung derzeit nicht betroffen. Für diese ETPs führt die Depotbank Kapitalertragsteuern weiterhin automatisch ab.
(…)
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Scalable-Capital-Team
Anzumerken ist, dass das nicht bei allen Brokern und Banken so gehandhabt wird und man sich ggf. selber in einer Steuererklärung darum kümmern muss.