Besteuerung von Bitcoin ohne Gewinn in Euro

Hallo Blocktrainer Community,

muss ich im folgenden Szenario Steuern an das deutsche Finanzamt abführen?

Szenario: Ich kaufe zu fiktiven Kursen für 100€ 110 Satoshis, nun steigt der Bitcoin Kurs sodass ich 100 Satoshis für 100€ verkaufen kann. Es entstünde ein Gewinn von 10 Satoshis, den ich jedoch nicht in Euro umwandle sondern die Satoshis halte. Habe ich dann rechtlich gesehen überhaupt einen Gewinn gemacht, da ich vor und nach der Transaktion die gleiche Menge in Euro halte?

Für die 10 Satoshis gilt doch, dass ich bei einer Haltedauer von einem Jahr als Privatperson diese steuerfrei veräußern darf?

Grüße,
coinflipper9251

Der Eurobetrag am Ende auf dem Konto ist völlig irrelevant. Deine 100 Sats sind bei Verkauf mehr wert als zum Zeitpunkt der Anschaffung. Das heißt, der Gewinn muss versteuert werden. Vorausgesetzt, du verkaufst innerhalb eines Jahres nach Anschaffung.

Liegt der Gesamtgewinn innerhalb eines Jahres für private Veräußerungsgeschäfte bis zu 1.000€, wäre er ebenfalls steuerfrei.


Stell dir vor, du kaufst Baumaterialien im Wert von X Euro. Jetzt bietet dir jemand Summe X für die Hälfte des Materials, weil es seltene Materialien sind, die gerade nicht verfügbar sind.

Von der verbleibenden Hälfte bist du in der Lage, die ein komplettes Haus zu bauen. Du hast also am Ende ein Haus und dein Konto ist bei ± Null.

Wie zur Hölle willst du dem Finanzamt jetzt weißmachen, dass du nicht mehr als vorher hast (Definition Gewinn)? Da steht plötzlich ein Haus, wo vorher keines stand. Du hast jetzt Summe X plus ein Haus. Das ist deutlich mehr als nur Summe X. Oder?

Noch einfacher: Du bekommst Gehalt und kaufst dir ein Auto. Du argumentierst jetzt vor dem Finanzamt, dass dein Gehalt nicht versteuert werden sollte, weil es ja nicht mehr da ist und dein Kontostand nicht gestiegen ist.


Ich bin kein Steuerberater und gebe keine Steuerberatung. Nur Erfahrungsaustausch.

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Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Ich hatte die Annahme, dass in Euro bilanziert wird. Daher würden die Gewonnen Satoshis erstmal nur einen Buchgewinn darstellen, da ich diese erstmal nicht verkaufe und somit den Gewinn nicht realisiere. So gesehen hätte ich sowohl vor als auch nach der Transaktion 100€ auf dem Konto + die dazu gewonnenen Sats auf der Wallet. Die Sats würde ich ja erst beim Verkauf in Euro umwandeln wobei dann der Gewinn in Euro entstehen würde. Ohne Verkauf der Sats würde der Kontostand nicht steigen, daher auch kein realer Gewinn.

Aber wahrscheinlich ist das (leider) zu einfach gedacht.

Du gewinnst aber keine Satoshi, wenn du 110 kaufst und 100 davon verkaufst. Am Ende bleiben 10 Sats. Du hast aber mehr Euro und dieser Gewinn muss natürlich versteuert werden :slight_smile:

Auch die 10 Sats sind wertvoller geworden. Da liegt dein nicht realisierter Gewinn noch versteckt, der nicht realisiertert wird.

Nicht, dass wir uns missverstehen:
Sobald du die BTC in was auch immer tauschst, ist es eine Realisierung des Gewinns. So lange du nicht verkaufst, ist es ein Buchgewinn, der nicht versteuert wird.

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Das gilt auch für jeden „Alltagskauf“ … wenn du beispielsweise bei einem Bitcoiner-Treffen ein oder zwei Eiskugeln mit SATS bezahlst … dann ist das je nach aktuellem Kurs und deinem Einstiegskurs ein realisierter Gewinn oder Verlust, der ein Steuerpflichtiges Event darstellt. (Wie GBC schon sagte, wenn du innerhalb 1 Jahres in Summe unterhalb des Steuerfreibetrag bleibst, ist das kein Drama - aber die Aufzeichnung muss trotzdem zu 100% vollständig sein, damit du auch belegen kannst, dass du nicht über den Steuerfreibetrag drüber kommst … ach ja, soweit ich weiß können die realisierten Verluste nicht genutzt werden um die realisierten Gewinne zu reduzieren um innerhalb des Steuerfreibetrages zu bleiben)

Wie gesagt: Keine Steuerberatung / Anlageberatung, nur persönliche Meinung.

Aus §2 Abs.1 Nr. 7 i.V.m. §§ 22 und 23 EStG ergibt sich:
innerhalb Jahresfrist realisierte Verluste aus Privaten Veräußerungsgeschäften darfst du mit anderen gleichartigen Gewinnen verrechnen (also Gewinne, die du aus anderen Privaten Verkäufen erzielt hast). Ergibt die Verrechnung der innerhalb Jahresfrist erzielten Einkünfte (erzielte Gewinne - gegenrechenbare Verluste) aus Privaten Veräußerungsgeschäften 2024 insgesamt nicht mehr als 999,99€ (2023 waren es 599,99€) dann bleibt dein Gewinn steuerfrei. Nicht gegenrechenbar zu erzielten Gewinnen sind erzielte Verluste, die nach Jahreshaltefrist erzielt wurden.

Wichtig: Ab erreichen der Freigrenze ist der gesamte erzielte Gewinn ab dem ersten Cent steuerpflichtig, nicht nur der die Freigrenze übersteigende Betrag!

Noch als Ergänzung:
§23 Abs. 2. Satz 2 EStG besagt „Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs“.

„Edelmetalle, Edelsteine, Kunstgegenstände, Schmuck, Antiquitäten, Oldtimer, Devisen oder auch eine Internet-Domain sind keine Gegenstände des täglichen Bedarfs“, eine Sammlerrolex eher auch nicht auch wenn ihr sie täglich tragt. (Hier ein hilfreicher Artikel: Private Veräußerungsgeschäfte (sog. Spekulationsgeschäfte) - Schladebusch & Bartling - Ihr Steuerberater in Verden)

Aber alles was an sich einem Verschleiß und Werteverzehr unterliegt wäre nach dieser Lesart auch bei bei Erzielung eines Gewinns binnen Jahresfrist steuerfrei und fällt nicht unter die Privaten Veräußerungsgeschäfte.

Das heißt aber zugleich, ein durch Verkauf binnen Jahresfrist erzielter Verlust eines solchen Gegenstands des täglichen Bedarfs wäre in dem Fall nicht auf Gewinne aus anderen Privaten Veräußerungsgeschäften in diesem Steuerjahr anrechenbar. In so einem Fall wäre allenfalls die Herangehensweise gegeben, das in der Steuererklärung trotzdem anzuführen und abzuwarten, ob das Finanzamt die Verluste dennoch anerkennt.

Danke für die Klarstelung

sonst einfach mal deinen Finanzbeamten fragen, die geben eigentlich auch Tips und dann bist du immer auf ser sicheren Seite.

Frage 2 Leute und du bekommst 3 Meinungen, das gilt auch für Finanzbeamte. Zumindest ist die mündliche Auskunft lediglich ein Anhaltspunkt und gibt dir auch keine Rechtssicherheit. Evtl. bearbeitet dann die Steuererklärung wer anderes als der Auskunftsgeber…

Um es verbindlich zu bekommen gilt dieser Weg mit Kosten je nachdem:

Das würde mich aber verdammt interessieren, was da der Finanzbeamte antwortet :joy:

Entweder hast du direkt eine Steuerprüfung am Hals oder der Beamte legt direkt auf SPASS

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Eigentlich ist es ganz einfach:
Jeden einzelnen Satoshi kaufst du zu einem bestimmten Kurs. Und jeden einzelnen Satoshi verkaufst du zu einem bestimmten Kurs.
Ist dieser höher als der Kaufkurs, ist der Gewinn steuerpflichtig (es gelten Ausnahmen, wie einjährige Haltefrist oder Freigrenzen).

Aber zunächst solltest du dich mit der korrekten Ermittlung des Gewinns beschäftigen.

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Bei genauerem Nachdenken ergibt deine Antwort total Sinn. Bei Aktien ist es genau gleich wie bei dem von dir beschriebenen Beispiel, sollte also bei BTC nicht anders sein.
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!