Besteuerung von alten Staking Coins nach dem neuen BMF-Schreiben vom Mai 2022

Guten Morgen allerseits,

ich habe dieses Forum auf der Suche nach Antworten zu einem steuerlichen Problem gefunden. Da ich weder auf Google noch hier im Forum bisher einen solchen Fall gefunden habe, habe ich mich dazu entschieden hier selbst nachzufragen. Ich habe folgendes Problem:

Im Jahr 2021 habe ich vor dem 10.05.2021 in einige Projekte mit Staking-Option investiert und somit auch die Option zum Staking genutzt. Auch wenn ich diese Token später im Jahr teilweise noch transferiert und in verschiedenen Staking-Pools gestaked hatte, waren alle Coins die je in meinem Besitz waren bereits vor dem 10.05.2021 im Staking. Der damalige Konsens in der Krypto-Szene war, dass durch das Staking die Haltefrist für diese Coins auf 10 Jahre verlängert wird, was auch im Entwurfsschreiben des BMF so bestätigt wurde. Dadurch war für mich auch klar, dass ich bei einem späteren Verkauf dieser Token etwaige Verluste geltend machen kann, da diese Token für 10 Jahre der Besteuerung unterliegen.

Die Zeit vergeht und schließlich kommt am 10.05.2022 das Schreiben des BMF zur Besteuerung von Kryptowährungen heraus. Das BMF hat entschieden, dass die Haltefrist für Token, die zum Staking genutzt werden, keine Haltefristverlängerung gilt. Bis zu diesem Zeitpunkt war jedoch die einjährige Haltefrist für meine im Staking befindlichen Token bereits verstrichen und meine ursprüngliche Annahme (die ja auch auf dem Entwurf des BMF beruht) somit hinfällig. Ein Verkauf der Token würde jetzt dazu führen, dass die Verluste nicht mehr geltend gemacht werden können, da die Haltefrist von einem Jahr verstrichen ist, als der neue Konsens auf Basis des BMF-Schreibens in Kraft tritt. Da ich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr sehr aktiv in der Kryptoszene war, habe ich erstmal nichts unternommen, sondern erst Ende 2022 die entsprechenden Token aus dem Staking genommen und verkauft, um wenigstens die Chance zu haben die Verluste für 2022 geltend zu machen.

Meine Steuererklärung für das Jahr 2021 hatte ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgegeben, und auch bis heute noch nicht nachgeholt, ich befinde mich momentan in der Bearbeitung (ich bin steuerlich beraten, also habe ich entsprechend noch Zeit hierfür).

Meine Frage ist nun, hat jemand hier im Forum ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt sich gut genug aus, um eine Handlungsempfehlung auszusprechen? Mir ist bewusst, dass der Rat keine rechtliche Beratung ersetzen kann, jedoch wäre es sinnvoll im Vorfeld zu beurteilen, ob eine Auseinandersetzung mit dem Finanzamt überhaupt Erfolg haben kann oder ob der Vertrauensschutz in diesem Fall nicht gegeben ist, da es sich bei dem Entwurfsschreiben eben nur um einen Entwurf handelt.

Ich hoffe der Sachverhalt ist verständlich dargestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Grundsätzlich kannst du es einfach versuchen. Wenn sie es nicht anerkennen, streichen sie es eben. Einspruch einlegen und schauen, was passiert.

„Problematisch“ ist, dass es sich um keine Gesetzesänderung handelt, sondern „nur“ un eine Klarstellung der Auslegung. Daher gibt es auch keine Schonfrist etc.

Je nach Höhe der Verluste kannst du dich dann entscheiden, ob sich eine Klage lohnen könnte.

Die Finanzämter, ja sogar die einzelnen Finanzbeamten, können unterschiedlich arbeiten.

Einfach machen. Mehr als Streichen und einem eventuellen Einspruch nicht stattgeben können sie ja nicht.

Das heißt deiner Meinung nach sollte ich einfach versuchen die verspäteten Verluste als Verluste in die Steuererklärung für 2022 eintragen zu lassen, ggf. mit einer Begründung dass die Coins unter der alten Annahme weiter gehalten wurden, eben so wie ich es hier im Forum dargestellt habe?
Schonmal vielen Dank für deine Zeit.

Eine Empfehlung oder Beratung darf ich nicht geben zum Thema Steuern, aber wenn ich in der Situation wäre, würde ich das so versuchen.

Es ist gut, offen mit dem FA zu kommunizieren. So drohen auch keine Strafen, es könnte nur im schlimmsten Fall einfach gestrichen werden.

Ein riesiger Vorteil ist, dass die FAs in der Regel keine Nachweise vordern. Gibst du etwas an, bei dem du nach bestem Wissen und Gewissen der Meinung bist, dass es richtig ist und hinterher rauskommt, dass du es falsch angegeben hast, passiert nichts.

In meiner Erklärung würde ich den Verlust angeben. Vordert daa FA die Nachweise zum Verlust, schicke ich diese hin. Daraus sehen sie, dass die Verluste „alt“ sind und haben die Chance, diese zu streichen.

Bei einer Streichung lege ich Einspruch ein und schicke die Begründung mit, dass ich der Meinung bis, dass für mich die 10 Jahre gelten.

Wichtig: Mischen geht nicht. Du kannst für Coins im Verlust nicht 10 Jahre sagen und für die, bei denen du im Gewinn bist, 1 Jahr.