Guten Morgen allerseits,
ich habe dieses Forum auf der Suche nach Antworten zu einem steuerlichen Problem gefunden. Da ich weder auf Google noch hier im Forum bisher einen solchen Fall gefunden habe, habe ich mich dazu entschieden hier selbst nachzufragen. Ich habe folgendes Problem:
Im Jahr 2021 habe ich vor dem 10.05.2021 in einige Projekte mit Staking-Option investiert und somit auch die Option zum Staking genutzt. Auch wenn ich diese Token später im Jahr teilweise noch transferiert und in verschiedenen Staking-Pools gestaked hatte, waren alle Coins die je in meinem Besitz waren bereits vor dem 10.05.2021 im Staking. Der damalige Konsens in der Krypto-Szene war, dass durch das Staking die Haltefrist für diese Coins auf 10 Jahre verlängert wird, was auch im Entwurfsschreiben des BMF so bestätigt wurde. Dadurch war für mich auch klar, dass ich bei einem späteren Verkauf dieser Token etwaige Verluste geltend machen kann, da diese Token für 10 Jahre der Besteuerung unterliegen.
Die Zeit vergeht und schließlich kommt am 10.05.2022 das Schreiben des BMF zur Besteuerung von Kryptowährungen heraus. Das BMF hat entschieden, dass die Haltefrist für Token, die zum Staking genutzt werden, keine Haltefristverlängerung gilt. Bis zu diesem Zeitpunkt war jedoch die einjährige Haltefrist für meine im Staking befindlichen Token bereits verstrichen und meine ursprüngliche Annahme (die ja auch auf dem Entwurf des BMF beruht) somit hinfällig. Ein Verkauf der Token würde jetzt dazu führen, dass die Verluste nicht mehr geltend gemacht werden können, da die Haltefrist von einem Jahr verstrichen ist, als der neue Konsens auf Basis des BMF-Schreibens in Kraft tritt. Da ich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr sehr aktiv in der Kryptoszene war, habe ich erstmal nichts unternommen, sondern erst Ende 2022 die entsprechenden Token aus dem Staking genommen und verkauft, um wenigstens die Chance zu haben die Verluste für 2022 geltend zu machen.
Meine Steuererklärung für das Jahr 2021 hatte ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgegeben, und auch bis heute noch nicht nachgeholt, ich befinde mich momentan in der Bearbeitung (ich bin steuerlich beraten, also habe ich entsprechend noch Zeit hierfür).
Meine Frage ist nun, hat jemand hier im Forum ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt sich gut genug aus, um eine Handlungsempfehlung auszusprechen? Mir ist bewusst, dass der Rat keine rechtliche Beratung ersetzen kann, jedoch wäre es sinnvoll im Vorfeld zu beurteilen, ob eine Auseinandersetzung mit dem Finanzamt überhaupt Erfolg haben kann oder ob der Vertrauensschutz in diesem Fall nicht gegeben ist, da es sich bei dem Entwurfsschreiben eben nur um einen Entwurf handelt.
Ich hoffe der Sachverhalt ist verständlich dargestellt.
Mit freundlichen Grüßen