Besteuerung umgehen, indem BTC Zahlungsmittel wird?

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Ich bin durch die Phishing Geschichte jetzt hier gelandet, also folgende Frage habe ich schon etwas länger:

Wenn ich BTC als Zahlungmittel auf Amazon nutzen könnte/ würde, wäre das ein Schlupfloch? ICh erhalte ja keinen Kapitalertrag durch meinen Kauf…

Das geht schon mit bitrefill.

Nur wenn Bitcoin in Deutschland offizielle Währung wird, also in 100 Jahren vielleicht :sweat_smile:

Nein, ob du Bitcoin verkaufst, gegen andere Coins tauscht oder gegen Waren tauscht (zB Amazon) macht steuerlich keinen Unterschied.

Sagen wir du hast 0,01 Bitcoin für 500€ gekauft (50k/BTC) und kaufst dir auf Amazon ein Handy für 1.100€ davon, weil der Preis wieder auf 110k ist.

Dann gilt dein 0,01 Bitcoin als veräußert und weil er zwischen Kauf und Veräußerunt um 600€ mehr wert geworden ist, musst du diese 600€ versteuern.

Aktuell liegen diese unter der Freigrenze des §23 ESTG und man kann sogar die Jahresfrist abwarten, aber nach dem neuen Entwurf müsste man 600€ ×25%, also gute 150€ Steuern zahlen.

Du zahlst bei Bitcoin ja auch keine Kapitalertragsteuer, sondern mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz auf Veräußerungsgewinne. Das sind komplett andere Steuerparagraphen. §20 vs §23 EStG.
Bezahlung direkt oder indirekt über Fiat Umwandlung über einen Dienstleister wird wie eine Veräußerung betrachtet.
Also kommst du aktuell nicht aus der Nummer mit der Steuer raus, sofern die Bitcoin nicht aus der einjährigen Haltefrist raus sind bzw. du nicht unter der Freigrenze von 1000 € liegst. Das sind die aktuellen legalen Schlupflöcher.

Achtung, auch bei Einstufung als Fremdwährung kommst nicht raus:

Und immer dran denken, wir haben einen SPD-Finanzfuzzy, der kommt noch auf die Idee, dass der Wechsel von Euro in andere Stückelung, also zB einem 100er in zwei 50er steuerpflichtig sein könnte