Uh, tricky.
Also zu erst einmal ist es egal, ob Du BEST gegen Euro getauscht hast. Für das Finanzamt ist jeder Gebrauch (bspw. als Bezahlung) und jeder Tausch (bspw. gegen Euro, BTC, ETH) ein Zwei-Stufen-Trade:
Erste Stufe: Quell-Währung in EURO
Zweite Stufe: EURO in Ziel-Währung
Erzielst Du bei der ersten Stufe ein Gewinn, ist dieser zu versteuern.
Von daher gesehen müsstest Du den Euro-Gegenwert errechnen und entsprechend angeben.
Aber:
Da Du ja diesen Wert als Gebühr zahlst, wäre selbst ein Gewinn bei BEST ein Verlust, da Du ja Ausgaben hast.
Also während Du auf der einen Seite einen Gewinn erzielst, kannst Du diesen Gewinn direkt wieder als Verlust (Tradinggebühr) geltend machen und von anderen Gewinnen abziehen.
Beispiel (Fiktive Zahlen, um es einfacher zu machen!):
- Du kaufst 10 BEST für 10 Euro.
- Der Preis von BEST verdoppelt sich.
- Du hast also 10 BEST im Wert von 20 Euro.
- Du machst einen Trade und zahlst 1 BEST Gebühr.
→ Gewinn: 1 Euro (1 BEST kostet ja jetzt 2 Euro und nicht mehr 1 Euro)
→ Verlust: 2 Euro (Du hast 1 BEST=2Euro Gebühr gezahlt)
Somit hättest Du (in diesem idealisierten Beispiel) einen Verlust von 1 Euro.
Das gilt natürlich nur, wenn Du die BEST weniger als 1 Jahr hälst. Hälst Du sie schon über 1 Jahr, fällt der Gewinn ganz weg und Du kannst die vollen 2 Euro als „Verlust“ steuerlich geltend machen.
Wäre jetzt so meine Meinung. Schwierig zu dokumentieren.
Deshalb würde ich den Aufwand&Nutzen-Faktor berücksichtigen. So eine Trading-Gebühr dürfte ja im Cent-Bereich liegen und wegen undokumentierten „Trades“ im Wert von 50 Cent wird Dir niemand auf die Füße treten, möchte ich behaupten.
Aber im Zweifelsfall gilt immer: Frag’ (D)einen Steuerberater.