Anschaffungskosten für Staking Rewards

Hallo zusammen,
weiß hier jemand wie die Anschaffungskosten bei Staking Rewards angesetzt werden? Prinzipiell hat man ja „echte“ Anschaffungskosten für Kryptowährungen, die man kauft. Da man für Staking Rewards in dem Sinne aber nichts bezahlt, habe ich überlegt ob die Anschaffungskosten mit Null angesetzt werden. Sehe ich das richtig, oder werden die Rewards auch so behandelt, als würde man diese Coins zum jeweiligen aktuellen Preis kaufen?
Prinzipiell ist die Frage natürlich nur wichtig, wenn man seine Rewards innerhalb eines Jahres verkaufen möchte, darüber hinaus ist es ja sowieso steuerfrei. Leider habe ich bisher keine verbindlichen Infos dazu finden können. Falls hier irgendjemand näheres dazu sagen kann, wäre das hilfreich :slight_smile:

Kein Steuerberater, keine Steuerberatung

Wenn du auf deinem Tagesgeldkonto 5% Zinsen bekommst, ist dann das angelegte Geld = Anschaffungskosten?

Wohl eher nicht.

Natürlich würde das angelegte Geld nicht die Anschaffungskosten darstellen.
Im Falle der Staking Rewards: Wenn ich 1 ETH zum Staking einsetze und 0,3 ETH als Reward erhalte. Sind die Anschaffungskosten der 0,3 ETH dann 0 €? Oder gilt 0,3 ETH multipliziert mit dem aktuellen Preis von ETH (so als wenn ich diese 0,3 ETH echt kaufen würde)? Meine ursprünglich eingesetzten Coins bzw. in deinem Fall das ursprünglich angelegte Geld hat damit ja nichts zu tun.

Und klar, keiner kann mir hier eine Steuerberatung geben, aber eventuell aus Erfahrung berichten.