Absetzen von Krypto Kosten

Hallo,

es gibt verschiedene Kosten, die man in der Steuererklärung bzgl. Krypto absetzen kann.
Vielleicht gibt es hier Erfahrungen, die jemand teilen möchte.

  1. Tradingkosten absetzen. Das ist recht klar. Beim Kauf werden die Kaufgebühren, wenn nicht durch die Exchange durchgeführt, mit in den Kaufpreis einberechnet. Beim Verkauf werden die Verkaufsgebühren vom Erlös abgezogen.
  2. Transaktionskosten von der Exchange zur eigenen Wallet oder andersherum. Wie sieht es mit diesen Kosten aus? Sind sie absetzbar?
  3. Kosten der Hardwarewallet. Kann man und wo kann man diese absetzen? Gelten sie auf die Freigrenze für Trading (600 €)?
  4. Kosten für Steuersoftware für Krypto. Ich habe gelesen, dass man sie als „Werbungskosten“ absetzen könne, aber dieser Begriff ist schwammig und bezieht sich ja eigentlich nicht auf Krypto. Gibt es einen gesonderten "Werbungskosten"freibetrag oder wurde das falsch verwendet? Gelten sie auf die Freigrenze für Trading (600 €)?
  5. Lending/Staking: Zur Vollständigkeit halber. Dies scheint bei Erhalt als Gewinn zu zählen und wird bei Überschreiten der Freigrenze von 256 € voll zu versteuern zu sein. Ob man da was absetzen kann, wie Zinsen, die man selbst zahlt, weil man seine Kryptos beleiht, weiss ich nicht.

Wäre schön, wenn wir gemeinsam diese Punkte klären könnten, so dass in Zukunft viele Newbs wie ich das schnell finden.

Viele Grüße
Charly

Ich antworte jetzt mal nur für nicht gehebelte Sport-Positionen, insbesondere alles was steuerlich in die Anlage SO fällt. Am Ende im Zweifel Steuerberater fragen oder einfach versuchen, im Zweifel streicht das Finanzamt es erst mal weg, dann hilft es natürlich wiederum informiert zu sein.

Genau Handelskosten (Gebühren) erhöhen deine Kaufkosten oder Mindern deine Verkaufserlöse, somit sind die mit berücksichtigt.

Sind ebenso Gebühren und damit erlösmindernd anrechenbar.

Ja, funktioniert. Fällt unter Anlage SO - Private Veräußerungsgeschäfte. Mehr dazu im nächsten Punkt.

Fällt unter Anlage SO - Private Veräußerungsgeschäfte (Zeile 42).
Sind ebenso unbegrenzt steuerlich ansetzbar. Selbst schon praktiziert.

Solange du in Summe für alle im Steuerjahr steuerbaren Transaktionen am Ende unter! 600€ bleibst, sind diese Einkünfte steuerfrei.

In die Rubrik Private Veräußerung fallen nicht abschließend aber unter anderem:

  • Verkäufe und Käufe von ebay, kleinanzeigen, etc.
  • physische Edelmetallkäufe
  • Gold-ETC/Krypto-ETC/ETFs und weitere Anbieter und Verwahrer von Edelmetallen wie Bullionvault, aber immer nur wenn der Anbieter einen Anspruch auf die physische Auslieferung des Gutes garantiert
  • alle mit dem Handel von diesen Dingen verbundenen Kosten wie eben Hardwarewallet, Infoservices im Abo uvm.

Zeitliche Komponente - was wird berücksichtigt und was nicht?

  • es sind nur Kosten mindernd ansetzbar die innerhalb der Haltefrist sind. Ein Bsp.:
  1. Du hast am 01.05.2022 ein Fahrrad für 1000€ gekauft und es am 15.08.2022 für 1200€ also mit 200€ Gewinn innerhalb Jahresfrist verkauft.
  2. Du hattest im April 2021 1 BTC für 60.000€ gekauft und den Coin im November 2022 für 20.000€ wieder verkauft. Die Haltefrist war also länger als ein Jahr, weswegen du den erzielten Verlust von 40.000€ nicht mehr kostenmindernd ansetzten darfst.

→ Mit der Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltefrist geht also auch gleichzeitig die Anrechenbarkeit als Verlust verloren. Es lohnt daher rechtzeitig und kontinuierlich zu prüfen, ob taktische Verkäufe um Verluste oder Gewinne zu realisieren vorteilhaft sein können.

→ Wenn du mit allen Erlösen und Kosten die unter Anlage SO Z.42 fallen in 2022 unter 600€ bleibst, ist es steuerfrei, ab 600,00€ ist ab dem ersten Euro dein persönlicher Einkommenssteuersatz fällig.

No plan.

Als Inspiration:
Was sonst noch als Kosten ansetzbar unter Anlage SO, ein paar Anregungen, die ich schon die letzten Jahre in Auszügen erfolgreich angebracht habe:

  • Marktanalysen mit Kryptobezug oder auch im Generellen, wie etwa Lyn Alden, ITC Ben Cowen, Elliot-Wave-Analysen. Ein reiner Aktien-Newsletter fällt nicht darunter, da auf Aktien Kapitalertragssteuer fällig wird und da mit den 1000€ pauschal alle Kosten schon mit als abgegolten gelten.
  • Steelwallets & Co.
  • Fachtagungen/Messen könnten evtl. auch gehen, habe aber keine Erfahrungswerte hierzu
  • BTC Fachliteratur (etwa zum Thema wie vererbe ich BTC oder auch der Bitcoin Standard & Co.)
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