Ich bin mir da auch nicht so sicher.
Winheller Rechtsanwälte & Steuerberater:
Unserer Erfahrung nach häufen sich jedoch die Fälle, in denen das Finanzamt den Handel mit Kryptowährungen als gewerblich einstuft. […]
Ob und wann der private Handel mit Kryptowährungen in die Gewerblichkeit umschlägt, ist unklar. Gerichtsentscheidungen gibt es noch nicht, sodass jedes Finanzamt eine unterschiedliche Ansicht vertritt. Kriterien können sein:
- die Anzahl an Trades,
- die Höhe des Gewinns oder auch
- die Art der getätigten Geschäfte (Handel, Betrieb von Masternodes, Margin-Trading).
zu lesen hier:
https://winheller.com/blog/handel-kryptowaehrungen-gewerblich-finanzamt/