Ab wann ist es Gewerblich

Hallo an alle,

eine Frage, unzwa ab wann zählt es als Gewerblich? Hängt das davon ab in wieviele Coins man investiert? z.b. wenn man in 2-3 Coins investieren will und die dann halten möchte, ist das schon Gewerblich? :thinking:

Gruß.

Was soll daran gewerblich sein? Das ist einfach ein Privates Investment. Die Summe ist dabei völlig egal. Wenn ich 2 Millioenen habe und die Investiere ist das immernoch mein Privatvermögen.

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auch wenn man z.b. 5000 coins hat??? :thinking: zählt das immer noch als Privat?

Gruß

Gewerblich bedeutet dass du Dienstleistungen oder ähnliches für Dritte ausführst.

Wenn du einfach nur ein privates Investment tätigst, indem du tradest oder hodlst, ist es egal wieviel du investierst.

Gewerblich wäre es z.B wenn du für Dritte tradest und dich dafür entlohnen lässt.

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Wem gehören denn die Coins? :wink: Dir privat :wink:

Naja ich bin mir sicher, dass man mit 50.000 Trades pro Jahr und regelmäßigem Einkommen dadurch, doch schon Probleme bekommen würde und eigtl. ein Gewerbe dafür anmelden müsste, meinst du nicht?

Ich bin mir da auch nicht so sicher.

Winheller Rechtsanwälte & Steuerberater:

Unserer Erfahrung nach häufen sich jedoch die Fälle, in denen das Finanzamt den Handel mit Kryptowährungen als gewerblich einstuft. […]

Ob und wann der private Handel mit Kryptowährungen in die Gewerblichkeit umschlägt, ist unklar. Gerichtsentscheidungen gibt es noch nicht, sodass jedes Finanzamt eine unterschiedliche Ansicht vertritt. Kriterien können sein:

  • die Anzahl an Trades,
  • die Höhe des Gewinns oder auch
  • die Art der getätigten Geschäfte (Handel, Betrieb von Masternodes, Margin-Trading).

zu lesen hier:

https://winheller.com/blog/handel-kryptowaehrungen-gewerblich-finanzamt/

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Aber ein Gewerbe besteht ja daraus, dass man eine Leistung für einen Dritten ausführt um dafür entlohnt zu werden.

Wenn ich Lust darauf habe zu traden, bis ich unfalle, dann ist das meine private Investition und wird über meine Steuererklärung versteuert.

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Meine Freunde aus Österreich schmunzeln, wenn ich die Gruselgeschichten vom deutschen FA erzähle, denn die dürfen nicht nur unter den Coins swapen bis einem schlecht wird und müssen dennoch nicht versteuern, sondern da alle Trader in Ö Abgeltungssteuer zahlen müssen, dem nach gehen sie Häufigkeit und Gewinnabsichten nach (Das ist der Vorwurf vom D FA) und dennoch muss keiner in Ö eine Gewerbe anmelden.
Das deutsche FA will nicht nur an dein Gewinn bis zu 42% beteiligt sein, nein sie wollen noch Gelder in Form von Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.

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In der Wirtschaft wird Gewerbe anders definiert:
Wenn Du:

  • selbständig (Du bist Dein eigener Chef)
  • nachhaltig (regelmäßig und öfters)
  • mit Gewinnerzielungsabsicht (Du möchtest Geld mir machen)

§ 15 Abs 2 S 1 EStG

Anwendungsbeispiele:

  • Du verkaufst Deine alte Couch → nur einmalig, daher nicht nachhaltig
  • Du bist Arbeitnehmer bei XYZ → fehlende Selbstständigkeit
  • Da bäckst jedes Wochenende Brot als Hobby und verschenkst diese an Freunde, dafür geben diese dir dafür die Zutaten (fehlender gewinn)

Beim Handeln mit bitcoin schwierig.
Meistens sind die Diskussionen über:

  • machst Dir das immer und regelmäßig?

Weil jeder will Gewinne machen und man kann selbst entscheiden wie man handelt.

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Das erinnert mich damals an Gewinne aus Poker.

Wenn man damit monatlich Gewinne erzielt hat, wurde es Gewerbe oder so eingestuft und man musste versteuern.
Wenn man damit monatlich Verluste erzielt hat, war es Glückspiel und man konnte nichts gegenrechnen.

:clown_face:

Heads you lose, tails you lose.