2 kleine steuerliche Fragen

Hallo zusammen, ich habe zwei Fragen (ich bin mit der Suchfunktion nicht fündig geworden und hoffe, es wurde nicht schon beantwortet).

  1. Ich bin Arbeitnehmer und nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen. Angenommen, ich cashe Bitcoin aus um komme NICHT über den Freibetrag von 600€ (bzw. 1000€ ab 2024): muss ich dann überhaupt eine Steuererklärung machen und den Steuerreport von beispielsweise Cointracking anhängen? Dem Staat entgeht ja kein Cent…

  2. Angenommen, ich habe den größten Teil der Bitcoin auf einer Hardwallet (Haltefrist >1 Jahr), habe innerhalb des letzten Jahres aber auf einer Börse noch Bitcoin nachgekauft. Jetzt möchte ich einen Teil meiner Bitcoin veräußern. Kann ich dann einfach die Bitcoin auf der Börse steuerfrei verkaufen, weil mein gesamter Bitcoinbestand als „ein Topf“ gesehen wird oder müsste ich die Bitcoin von der Hardwarewallet auf die Börse transferieren und dann entsprechend veräußern?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten!

Bitte nicht darauf verlassen das meine Antwort zu 100% richtig ist. Das ist keine Steuerberatung von mir.

Nein. Solange du unter dem Freibetrag bist musst du keine Steuererklärung machen. Du kannst es natürlich um ganz sicher zu gehen dem Finanzamt mitteilen, aber du wirst keine Steuern zahlen müssen.

Es wird grundätzlich in Deutschland nach der FIFO Methode (First in, First out) versteuert. Meiner Kenntnis trifft das auch auf deinen gesamten Bestand zu (also unabhängig wo die ältesten Bitcoin liegen). Du musst nur nachweisen können, das du Bitcoin besitzt die länger als ein Jahr gehalten wurden. Also ja, es wird als „ein Topf“ gesehen.

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ganz einfach:
zu 1) Ja, du bist verpflichtet, bei solchen Geschäften ene Steuererklärung abzugeben.
Aber, wenn du die Freigrenze von 600€ nicht erreichst, musst dennoch keine abgeben.
Dokumentieren musst du auf jeden Fall!

Es schadet aber auch nicht, dennoch eine Erklärung abzugeben - könnte späteren Rückfragen vorbeugen.

Und Achtung. Freigrenze nicht Freibetrag‼️

zu 2) anderweitig beantwortet

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Vielen Dank für eure schnellen Antworten! Hinsichtlich Punkt 1 bin ich beruhigt. Ich kenne das FIFO-Prinzip, war mir aber nicht ganz sicher, ob es auch über mehrere Wallets hinweg übergreifend ist.

Das klingt für mich etwas widersprüchlich. Es ist also nicht so, dass ich verpflichtet bin, aufgrund der hohen Summe der Veräußerungen eine Steuererklärung zu machen, im Nachhinein aber nichts zahlen muss wegen des Überschreitens der Haltefrist, sondern ich kann auch einfach gar keine Abgeben und könnte ich Falle von Rückfragen ja dokumentieren, dass ich die Haltefrist eingehalten habe und nichts zahlen musste?

Dokumentation erfolgt natürlich! :)

Es sind 1000€ und nicht 600€!

Du hast Recht, es gilt tatsächlich schon ab 01.01.2024 (hab mich um ein Jahr vertan).

vorsicht, du verquickst 2 Themen miteinander.

Für normale Arbeitseinkommen - nicht selbständig bzw abhängig beschäftigt - ohne weitere Einkünfte, also nur Lohn und Gehalt, muss keine Steuererklärung abgegeben werden, da die Steuer in der Regel bereits abgegolten ist ( oft sogar zu viel).

Bei weiteren Einkünften entsteht Pflicht zur Erklärung, also Selbständigkeit, Gewerbe, Rentenbezug (bisher), …, aber auch Einkünften aus Handel mit Crypto.

Dann gibt es bei verschiedenen Einkunftsarten Freigrenzen und Freibeträge. Bei den Einkunftsarten wie den Cryptogeschäften gibt es eine Freigrenze, bis zu der Erträge nicht steuerpflichtig sind.
Und das ist der Punkt an dem du dich störst. Hier bleibt zwar formal die Pflicht, dir wird daraus aber kein Strick gedreht, da ja definitiv keine Steuerpflicht besteht (im Widerspruch zur oben angeführten).

Dies ist jetzt allerdings nirgends verbindlich festggeschrieben, daher gibt es bei Steuerberatern unterschiedliche Aussagen.

Überschreiten drr Haltefrist ist ein anderer Punkt. Nach einen Jahr entsteht gar keine Steuerpflicht und hat nichts mit Freigrenzen und Freibeträgen zu tun.

Hoffentlich jetzt alle Klarheiten beseitigt

(**** keine Steuer- oder sonstige Beratung ***)

mir fällt gerade noch ein, als nicht abgabepflichtiger kannst 4 Jahre rückwirkend die Erklärung abgeben.

Dies gilt jedoch nicht, wenn Fälle wie die besprochenen vorliegen !

Wurde erst kürzlich bestätigt, hat es einen wg Steuerhinterziehung zerbröselt

Ja aber leider eine gefährliche Antwort.

Vielleicht besser unten und erst recht die im Beitrag genannte BFI-Primärquelle nachlesen.

@skyrmion: evtl. doch mal über den sticky post zum BFI Paper samt Whisky-Referral link für Studienabende nachdenken? :wink:

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Okay, vielen Dank für Eure Antworten!

Hm, das verunsichert mich jetzt tatsächlich wieder. Also um auf Nummer sicher zu gehen doch lieber erst alles auf die Hardwarewallet verschieben und dann wieder zurück?

nimm ein Trackingprogramm und bilde es nach …

Kurze Antwort:

  1. Nein du musst keine Steuerklärung machen.
  2. Nein du musst die Coins nicht vorher auf dein HW Wallet verschieben.

Tipp: Dokumentiere das irgendwo so für dich, dass du die 1 Jahresfrist beweisen kannst.

Genau, nimm ein Tracking-Tool. Ich habe 2 Steuererklärungen mit walletbezogener Betrachtung abgegeben. Beide Erklärungen wurden so genehmigt.
Kommt immer drauf an wie und was du machst, viel tradest, oder nur kaufst, ect. , und wie getrennt du Coins sortierst.
Ich habe diverse Wallets ( was ist denn genau eine Wallet ? Denkt man es zu Ende dann ist jede Adresse eine Wallet !! ).
Ich kaufe, verkaufe, transferiere ganz gezielt, um Coins wegen Steuer zu optimieren. ( Coincontrol )
Da bietet die walletbezogene Betrachtung ( die nach m,M, so auch im BMF Schreiben betrachtet wird ) das Werkzeug Eur durch steueroptimiertes Sortieren einzusparen.
Meine dritte Einkommensteuererklärung, die für 2023 ist immer noch nicht bearbeitet. Gespannt was da diesen Mal bei Krypto entschieden wird. Die werden immer kompetenter beim FA.
Bei viel Transaktionen kommste um ein Trackingtool nicht herum, sonst gibts irgendwann nen Hammer.
Mindestens mit 2 Börsen arbeiten. Mindestens

Okay, also ich nutze ohnehin Cointracking. Aber hier wird ja auch nicht zwischen Wallets unterschieden.

Ich muss zugeben, dass ich insbesondere hinsichtlich dieses Punktes jetzt noch verwirrter als vorher bin. Schade, dass es hier keine klare Linie gibt (aber so ist das halt bei Steuern, hab ich oft das Gefühl).

Ich hab nochmal nachgeschaut und für den Großteil der BTC, die gerade auf der Börse liegen, ist die Wartefrist noch nicht vorbei. Dementsprechend dürfte ich sie ja nach der walletbezogenen Betrachtung im engeren Sinne noch nicht steuerfrei veräußern. Ich käme mir aber auch blöd vor, unnötig BTC hin- und her zu verschieben…

noch schadet es nicht… wer weiß wie das irgendwann aussieht…ich melde nichts, was nicht gemeldet werden muß…

Er hat noch nie in seinem Leben eine Steuererklärung abgegeben. Er hat dementsprechend auch noch nie eine Rückfrage erhalten…

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Das stimmt nicht und habe ich auch nicht geschrieben. Ich hab schon mehrere Steuererklärungen gemacht, aber seit letztem Jahr mach ich das nicht mehr, weil es immer +/- Null war und sich der Aufwand für mich nicht lohnt.

es schadet selten , etwas in die Zukunft zu denken …
:ghost::ghost::ghost::ghost:

Deshalb habe ich auch geschrieben, er soll es sauber dokumentieren, auch wenn er keine Steuererklärung macht.

Ich dachte, wenn mal einmal eine Steuererklärung macht, ist man fortan verpflichtet. Mein Fehler :person_facepalming:

Das stimmt so nicht.
Man kann Depottrennung global einstellen.
Unter „Steuerreport“ dort die Depottrennung aktivieren
und für die korrekte Ansicht:
unter „Reports“ " Realisierte und unrealisierte Gewinne "
und bei „Steuerfreie Coins“ (Reiter „Alle steuerfreie Transaktionen“ umstellen ) dort die Depottrennungen aktivieren

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