Hallo zusammen,
ich habe eine Frage.
Die Freigrenze für Krypto-Gewinne ist ja bei 1000 Euro.
Jetzt nehmen wir an ich mache zunächst 1200 Euro Verlust mit dem Verkauf von Bitcoin bei Bitpanda und verkaufe später Etherum mit einem Gewinn von 1200 Euro. Dann wäre das ja unterm Strich + / - 0. Einzeln betrachtet habe ich aber zunächst 1200 Euro Gewinn gemacht mit Ethereum.
Muss ich dann nächstes Jahr eine Steuererklärung machen und das ganze in der Steuer angeben und mich quasi vor dem Finanzamt „erklären“ und alle Transaktionen angeben damit diese das nachvollziehen können?
Oder muss ich dies erst wenn ich „unterm Strich“ tatsächlich mehr als 1000 Euro Gewinn im Jahr gemacht habe?
Also könnte ich z.B auch Ethereum mit 1700 Euro Gewinn verkauft haben (= +500 Euro Gewinn unterm Strich) und müsste dann keine Steuererklärung machen?
ganz einfach:
Deine Steuerpflicht legt das FA fest.
a) steuerliche Verluste musst du nicht deklarieren (gehen dann aber endgültig verloren), aber du darfst sie deklarieren mit dem Vorteil, dass du sie ins Vorjahr oder in die Folgejahre mitnehmen kannst.
b) steuerliche Gewinne, die die Freigrenzen erreichen bzw überschreiten, sind zu deklarieren!
c) wie unter a) geschrieben, kannst du Verlust-„Guthaben“ zur Verrechnung verwenden und deklarieren, auch im entsprechenden Steuerjahr.
vllt. nochmal zur Ergänzung.
Da es sich bei deinem Falle um ein Depot handelt, ist deine Lesart nicht ganz falsch, so machbar.Ich würde da aber aber dennoch auf eine Auswertung einer der Tracking-/Steuertools zuruckgreifen.
Wir reden über deutsches Steuerrecht, worauf die von dir genannten Freigrenzen hindeuten?
Ja genau, so sehe ich das auch. Du kannst Gewinn und Verlust verrechnen und dann darf die Grenze nicht überschritten werden.
Ich denke du musst dann keine Steuererklärung machen. Behalte aber die Abrechnungen und Unterlagen zu den Vorgängen, falls in 5 Jahren mal jemand was dazu wissen will.
Wenn die Vorgänge in verschiedenen Jahren stattfanden, ist das anders.
§23 EStG:
Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 1 000 Euro betragen hat.