Wie Dokument-Hash in Bitcoin Blockchain speichern?

Hi @ all,

um den Entstehungszeitpunkt von Ideen unmanipulierbar und dauerhaft zu sichern, möchte ich ein PDF mit SHA256 hashen und den Hash in der Bitcoin-Blockchain ablegen. Eine Möglichkeit ist wohl, mit einer Wallet eine Transaktion zu tätigen, die Zugriff auf das data field gibt, etwa electrum. Wäre der so eingetragene Hash über den Blockexplorer einfach recherchierbar? Hat da jemand ein Beispiel für mich?

Eine andere Möglichkeit wäre, eine BTC-Adresse zu generieren, bei der man den Hash des öffentlichen Schlüssels vorgibt. Hier sendet man nur ein paar Sats an diese Adresse und der Hash steht in der Blockchain. Aber wie generiere ich so eine Adresse? Den private key muss ich da nicht unbedingt haben, die paar Sats wären eine sinnvolle Ausgabe.

Freue mich auf eure Tipps.

Ein SHA256 Hash ist 32 Bytes oder 64 Hex-Ziffern groß. Das bekäme man locker in einer Transaktion mit einem OP_RETURN data 0 Sat Output unter.

Ob man allerdings z.B. auf Blockchair nach dem Dateninhalt eines OP_RETURN Outputs suchen kann, wage ich mal zu bezweifeln, aber die ganzen Suchfilter kann man ja mal eben dort durchsehen.

Wenn du deine Transaktion gebaut und gesendet hast, hast du doch eine TxID. Reicht es dir nicht, diese zu bookmarken? Solche Transaktionen kann man auf jeden Fall mit Bitcoin Core und ich denke auch mit Electrum bauen und senden.

Eigentlich finde ich es aber ziemlich doof, die Bitcoin-Blockchain als Datenhalde zu mißbrauchen. von dem Ordinals-Schwachsinn ganz abgesehen. Dieser Ordinals-Dreck wäre ja für dich auch eine Option.

Man kann natürlich auch die ganze Chain nach OP_RETURN Inhalten indizieren, aber wozu? @LessTalk kennt ja seine Transaktion und kann direkt auf die Transaktion verweisen.

@LessTalk Nur damit wir verstehen, was du vor hast. Du möchtest womöglich in Zukunft einen Existenzbeweis antreten. Im Speziellen möchtest du beweisen, dass du bereits vor einem gewissen Zeitpunkt in Besitz des Dokuments warst. Das würde dann deine Urheberschaft nahelegen (nicht beweisen).

Was du dabei beachten solltest:

  1. Stelle sicher, dass deine pdf nicht von irgendeinem Programm manipuliert wird. Es könnte Programme (sogar pdf reader) geben, die z.B. Metadaten aktualisieren. Das würde natürlich den Hash ändern. Davor kannst du dich schützen, indem du zusätzlich noch ein zip-file des pdfs erstellst, und natürlich die Schreibberechtigung abschaltest.
  2. Sei dir gewahr, dass du damit die Transaktionshistorie und Transaktionszukunft mit dem Dokument verknüpfst. Das heißt die gesamte Transaktionskette, auch die heute noch nicht getätigte wird mit deinem Dokument und damit womöglich mit deinem Klarnamen verknüpfbar werden, sobald du den Beweis antrittst. Mach also nichts, womit du dir selbst den Beweis verbieten würdest.
  3. Wegen 2. kannst du einen Service in Betracht ziehen, über den du OP_RETURN Nachrichten auf die Kette schreiben kannst. Das würde deine Privacy in diesem Fall verbessern.
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Danke schon mal für eure Antworten.

@Cricktor Wenn irgendwann in der Zukunft nochmals das Dokument gehasht wird, möchte ich den Hash problemlos auf der Chain finden können, auch ohne noch die TxID zu kennen.
Ein schlechtes Gewissen habe ich bei meinem Vorhaben nicht. Ich bin sogar der Meinung, dass eine so platzsparende Speichermöglichkeit ein hervorragender usecase für die BTC Mainchain ist. Die ordinals dagegen sind auch mir ein Dorn im Auge.

@Makowski Die Urheberschaft kann die Aktion natürlich nicht beweisen, belegt aber eindeutig, wann ich den jeweiligen Geistesblitz hatte. Ein potenzieller Abmahner muss daher erst einmal einen früheren Zeitpunkt belegen. Da man nicht weiß, was aus einer Idee wird, kann man sich so sehr kostengünstig zusätzliche Sicherheit verschaffen. Die analoge Alternative ist eine sündhaft teure weltweite Markenrechtsregistrierung oder Patentanmeldung.
zu 1. Das habe ich bisher nur mit einem jpg ausgiebig getestet, mit einem pdf kann es da durchaus noch andere Fallstricke geben. Das muss ich noch testen (umbenennen, verschieben, kopieren, per Mail versenden, zip und unzip mit unterschiedlichen Zippern, OS cross…) Solange aber eine Kopie denselben Hash ergibt, reicht ja eine sichere Aufbewahrung des Originals.
zu 2. Genau aus diesem Grund hätte ich lieber gerne mit meinem Hash eine einmal zu benutzende BTC-Adresse erstellt, dort gäbe es nur diese eine Transaktion.
zu 3. zu OP-RETURN muss ich mich erst noch updaten, möglicherweise ist das ja genau das, was electrum kann. Die Auffindbarkeit in der Blockchain ist aber das Hauptkriterium.

Ob das juristisch robust ist, solltest du vorher mit einem Juristen klären. Vorsichtshalber solltest du annehmen, dass ein Richter nicht weiß, wie Hashing und Blockchain funktionieren. Des weiteren solltest du in Erfahrung bringen ob es Präzedenzfälle dazu gibt, also zu Markennachweis oder Ähnlichem mit Hilfe von Blockchain. Andernfalls würde dein Fall zu einem Präzedenzfall, und den zu erstreiten könnte teurer werden als eine Markeneintragung.

Die Rechtssicherheit von Marken wird ja gerade nicht durch die Bitcoin Blockchain hergestellt, sondern durch Eintragung in einem dafür eigens vorgesehenen Register. Also auch hier würde ich vorsichtshalber mit einem Juristen sprechen.

Als Bitcoiner bin ich natürlich der Ansicht, dass die dezentrale, manipulationssichere BTC-Mainchain im Gegensatz zu zentralisierten Registern die anerkanntere Registrierung sein wird, wenn ich in Jahren ggf. mal in die Lage kommen sollte mein geistiges Eigentum nachweisen zu müssen. :slightly_smiling_face:

Aber Du musst doch sowieso genau dieses eine Dokument unverändert speichern, welches den auf die BC geschriebenen Hash ergibt. Warum dann nicht die Tx ID dazu und dann ab in den Safe?

Finde ich einen sehr wichtigen Hinweis! Ich würde stark bezweifeln, dass ein Richter die Bitcoin BC als Beweis einem Notar / Patentamt vorzieht. Auch in ein paar Jahren. V.a. wenn er in der Zwischenzeit mit „Ja, aber ich habe den Beweis auf der Ethereum Blockchain!“ konfrontiert wird, oder mit „Ja, mein Beweis ist auf der Solana Blockchain, das Bild gehört mir, weil da auf der Solana BC ein Hash eines Links steht auf die Solana Website und dort war bis 2025 mein Bild angezeigt. Einen Screenshot habe ich noch, denn die Website ist ja nicht mehr verfügbar…“

Was ich damit meine: Wenn ich BTC akzeptiere und Du mich in BTC zahlst, dann sind wir uns beide (implizit) einig, dass wir die BTC Blockchain bzgl. der Bezahlung als „Richter“ ansehen.
Beim „patentieren“ von Ideen auf der BC ist das anders: Da kann die Gegenpartei immer behaupten: „Ich hatte die Idee zuerst, der hat sie mir geklaut und eifach zuerst auf eine BC geschrieben“. Ist ja bei diesem NFT Blödsinn auf oft genug geschehen.

Es belegt eben nur, wann Du den Geistesblitz auf die BC geschrieben hast, nicht, wer oder wann den hatte. Ist mMn damit auch ein Orakel-Problem.

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Hier ist vielleicht, was @LessTalk gesucht hat:
Project: Preturnio - a full text search engine for Bitcoin

Auf eigene Gefahr, ich hab’s noch nicht selbst getestet.

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