Was passiert wenn jemand eine Börse auf meinem Namen eröffnet? Ist man dann nicht der doofe?

Hallo zusammen,
ich hab mich mal gefragt, was denn passiert wenn jemand fremdes eine Börse auf meinem Name eröffnet. Bei Kraken, Binance, Coinbase etc. etc… man kann ja bei der Registrierung jeden beliebigen Vor und Nachnamen angeben, da wird nicht vorher ein Dokument benötigt. Also wenn ich das auf Max Mustermann eröffne und da Trade (angenommen: durch irgendwelche Coins die man da geschickt bekommt), ist Max Mustermann nicht der dumme, wenn es ein halbwegs seltener Name ist?
Haben so nicht auch die Bitcoin.de Leute Post bekommen? Oder meint ihr es können/dürfen logischerweise nur Konten begutachtet werden wo der Name auch verifiziert ist per Ausweis. Also sprich ein KYC Prozess per Ausweis usw. stattgefunden hat?
Frage mich halt wie es abgefragt werden wird/wurde, ob da der Name reicht, oder es eher anhand der Ausweisnummer etc. erfolgen wird, falls die Börsen diese aber überhaupt erfassen. Ich habe ein Coinbase Konto mit KYC, da sehe ich jedoch in meinen Einstellungen keine Ausweisnummer oder ähnliches hinterlegt (und selbst diese ändert sich doch auch bei einem neuen Ausweis?) sondern eigentlich nur meinen Namen.

Also so weit ich mich erinnere, musste ich mich bei Kraken mit meinem Ausweis verifizieren incl. einer Adressüberprüfung durch ein Postdokument.

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Diese Person macht sich strafbar.

Ja, mit ein wenig krimineller Energie wird man sicher ein Konto unter falschem Namen eröffnen können.

Wieso? Wie kommt er zu Schaden?
Aber ja, sicherlich ärgerlich.

Der ist bei Kraken relativ knapp. Und wenn wir schon über kriminelle Aktivitäten sprechen, dann wird der Täter eventuell ja auch eine Kopie des Ausweises von Max M. ergaunert haben.

Ich kenne die Verfahren nicht. Aber aktuell sehe ich gerade noch nicht den Schadensfall.

Jemand tradet mit seinem Geld (oder mit Geld, das ihm zur Verfügung gestellt wurde) unter Deinem Namen.

Ja, eventuell doof, aber wo entsteht Dir Schaden und was sollte Dich daran hindern zu beweisen, dass Du unschuldig bist?

Irgendwie ist mir das Ziel der Fragestellung nicht so klar. :slight_smile:

Dann bist du erstmal der Gelackmeierte, da die Post zu dir kommt.

Ist sicherlich vergleichbar mit den Onlinebestellungen auf seinen Namen, die man nicht veranlasst hat, aber die Rechnung bekommt.

Dann Anzeige gegen Unbekannt wegen Identitätsdiebstahl. Vermutlich müsste dir jemand dann nachweisen, dass du es doch bist. Was natürlich schwierig wird, wenn das nicht der Fall ist und besonders, wenn eine Börse kein KYC machen sollte.

Schickt niemals euren Ausweis im Internet rum. Muss es doch sein, Bild schwärzen und Wasserzeichen mit Datum und Zweck.

Keine Rechtsberatung.