Laut Steuerberater benötigen wir fürs Finanzamt ab sofort Transaktionshashwerte und die Walletadressen bei Rückführung von Coins auf Börsen/Broker zum Verkauf. Ich bin da kein Experte. Könnt Ihr mir sagen, wo ich diese dann finde oder anfordern kann ?
Der Transaktionshash ist einfach die „Transaktions-ID“, die in den meisten Wallets und Explorern prominent angezeigt wird. Hier ein Beispiel:
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https://mempool.space/tx/f401ee31c527c53285e022e650b8a8b536db10364983f4ebf6ff22f13eab56c2
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Hash bzw. ID: f401ee31c527c53285e022e650b8a8b536db10364983f4ebf6ff22f13eab56c2
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Ausgebende Adresse: bc1qwqdg6squsna38e46795at95yu9atm8azzmyvckulcc7kytlcckxswvvzej
In deiner Wallet solltest du diese Infos in der Detailansicht einer Transaktion finden können.
Woraus soll sich diese Pflicht ergeben? Hat das Finanzamt das explizit verlangt?
BMF Schreiben ,neuer Entwurf des Schreibens vom März 2024……“weitere Informationen die vom FA angefordert werden können, insbesonders Hashwerte und Walletadressen“.
Das BMF Schreiben soll nach Veröffentlichung auf alle offenen Fälle Anwendung finden.
Also vorrätig halten finde ich
Also keine Aufforderung und im Prinzip auch keine gesetzliche Grundlage?
Ich würde dem FA nur die minimalen Informationen übergeben, nicht mehr. Interessant, dass dein Steuerberater im vorauseilenden Gehorsam einfach alles übermitteln möchte.
Nein,will der natürlich nicht. Hat mir nur empfohlen die Daten für Nachfragen zu sammeln……
Das ist aber 180° etwas anderes
Klar, die Daten parat zu haben, ist immer wichtig.