Transaktionsdaten auf europäischen Börsen/Exchanges löschen lassen

Hallo zusammen,
nach meinem Wissen gibt es zurzeit noch keine rechtliche Grundlage (wenn ja, welche genau?) das Börsen wie z.B. bitcoin.de Transaktionsdaten (d.h. Auszahlungen an private Wallets) dauerhaft speichern dürfen/sollten. Sie tun es jedoch in unbeschränktem Umfang. Die Protokollierung dürfte nur der ordnungsmäßigen Abwicklung ihrer Geschäftstätigkeit dienen. Das heißt aber, wenn eine Transaktion ohne Einwand erolgreich durchgeführt wurde, sollte der Speicherungsgrund nach angemessener Frist nicht mehr gegeben sein und die Transaktionsdaten gelöscht werden.

Wer nun mit Anti-Geldwäschegesetzen argumentieren möchte, möchte bitte aufzeigen, dass sich diese auch auf Kryptowährungen beziehen. Kryptowährungen gelten nicht als Zahlungsmittel, sondern nach aktueller Auslegung nur als „Rechnungseinheiten privater Veräußerungsgeschäfte“. Falls diese Argumentation gelingt, wie sind unbefristete Speicherungen von Transaktionsdaten zu rechtfertigen?

Was würde passieren, wenn diese umfangreichen Transaktionsdaten einer Börse gehackt werden und von Kriminellen mit persönlichen Daten verknüpft werden könnten? Das ist ein unzumutbares Risiko für private Kryptobesitzer.

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Da steuerrelevante Unterlagen normalerweise 10 Jahre gespeichert werden müssen (zumindest in DE) und es sich hier zudem noch um Finanztransaktionen handelt, denke ich schon, dass diese Regelung auch für Exchanges gilt.

Ob sie’s machen und ob’s jemand kontrolliert, steht auf einem anderen Blatt…

Dir ist schon klar, dass diese Daten für immer und ewig in der Blockchain stehen? Es würde also nicht so wahnsinnig viel bringen, wenn man Transaktionsdaten löschen würde, denn mit etwas Arbeit könnte mal alle Zahlungen zuordnen/rekonstruieren.

What!? Wo warst Du bitte in den letzten Monaten?

AML beschäftigt sich explizit und sehr ausführlich mit Kryptowährungen.

Tipp: Forensuche „AML5“ oder „AML6“

Kryptowährungen sind Wirtschaftsgüter, weshalb die Besteuerung unter §23 EStG fällt.

Es spielt aber auch überhaupt keine Rolle, ob sie Zahlungsmittel oder Rechnungseinheiten sind.

Ein Tisch ist auch kein Zahlungsmittel und keine Rechnungseinheit. Trotzdem muss die Tischlerei alle Rechnungen, Belege, Kontoauszüge usw. 10 Jahre lang aufbewahren.

Das wäre sehr schlecht.

Tipp: Forensuche „+ledger +hack“

Und was wäre Dein Vorschlag, um dieses unzumutbare Risiko zu minimieren?

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Steuerrelevant ist der An- und Verkauf. Aber nicht die Überweisung deines BTC-Guthabens auf eine eigene Wallet. Und genau da denke ich eben nicht, dass diese Regelung auch wirklich für Exchanges so gilt. Und falls doch, wo steht das geschrieben?
Siehe auch den Blocktrainer.de-Bericht " Bundesregierung äußert sich zu Kryptowährungen" (Bundesregierung äußert sich zu Kryptowährungen - Blocktrainer)
„Abschließend ist noch die Tatsache erwähnenswert, dass laut der Antwort auf Frage Nr. 13, die Bundesregierung (noch) keine EDV-Mittel einsetzt, um die Angaben, die von Steuerpflichtigen gemacht werden, auch tatsächlich überprüfen zu können. Die Bundesregierung verwendet weiterhin nur die bereits vorhandenen EDV-Anwendungen und plant, wie es scheint, auch in naher Zukunft kein Upgrade auf „Chain-Analyse-Tools“.“

Genau das ist mein Punkt und hier ist es wichtig zu unterscheiden. Es geht nicht um die Transaktion in der Blockchain, sondern um die Börsen-Protokollierung wann du von deiner Börsen-Wallet auf eine private Adresse transferiert hast und wer du bist. Die Zuordenbarkeit ließe sich nämlich genau damit verhindern oder erschweren, wenn eben nicht diese Protokolltransaktionsdaten unnötigerweise von der Börse gespeichert werden würden.

Ich fragte, ob mir jemand eine genaue Gesetzespassage aufzeigen könnte. Auch insbesondere hier gilt: don’t trust, verify. Das hätte ich gerade bei dir vorausgesetzt, dass du das auch beherzigst.

Zunächst herausfinden, ob überhaupt eine Grundlage für die Transaktionsdatenspeicherung seitens der Börsen und Exchanges besteht. Ich vermute nämlich nicht. Sondern es könnte sich hier bloß um „vorauseilenden Gehorsam“ handeln. Falls das so ist, dann könnte man doch per DSGVO-Antrag o.ä. seine Daten sinnvollerweise löschen lassen.

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Gar nicht so dumm :slight_smile:
Erst KYC, damit man auf der Exchange überhaupt kaufen / verkaufen darf. Danach Löschung per DSGVO-Antrag.
Würde mich kaputt lachen das wäre möglich. Ich glaubs aber nicht

Ich befürchte das:

ABER hoffe auf das:

Ich bin einfach generell gegen diese Massendatenspeicherung.
Die meisten verbrechen die geklärt werden, werden schließlich durch entsprechende Ermittlungen und Zufalls Kontrollen nach verdachtsfällen geklärt.
Klar kann man alles und jeden Protokollieren, es auswerten und dann die schwarzen Schafe rauspicken.
Es wäre aber besser eine Fairere Welt zu bauen und keinen Anreiz für Kriminalität zu bieten.

Außerdem da möchte ich nur mal an Amsterdammer Bevölkerungsregister erinnern.
Ist ein krasser vergleich ABER niemand kann garantieren das solche Zeiten sich nicht mehr wiederholen.
Alleine deswegen bin ich schon generell gegen diese Massendatenspeicherung.

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Doch, denn diese BTC gehen aus dem Bestand der Exchange.

Google ist Dein Freund. :slight_smile:

Was genau willst Du damit beweisen oder aussagen?

Dass das FA aktuell nicht in der Lage ist, die Daten zu prüfen, bedeutet doch nicht, dass man diese nicht speichern muss.

Im Gegenteil: Die Verjährungsfrist bei Steuerstraftaten und -Ordnungswidrigkeiten liegt bei 10 Jahren. Es liegt also auch im Deinem Interesse, wenn eine Exchange die Daten so lang speichert und Du damit Deine Unschuld beweisen kann.

Genau genommen ist es dasselbe. :thinking:

Und wie geschrieben: Für die Exchange ist das ein Outflow, der protokolliert werden muss und aus steuerlichen Gründen vermutlich mehrere Jahre.

Auch das nicht, denn Exchanges müssen Kundendaten an Behörden weiterleiten. (Stichwort: Strafverfolgung)

Genau deshalb gibt’s doch KYC.

Zu erwarten, dass eine Exchange Deine Daten nach der Transaktion löscht, ist -bei allem Respekt- absurd.

Ich hab’s oben schon nett mit „Google ist Dein Freund“ beantwortet, deshalb sage ich’s jetzt etwas deutlicher: Wenn Du Informationen willst, such’ sie Dir bitte selbst.

Ich habe Dir Stichworte genannt, nach denen Du hier und bei Google suchen kannst.

Es ist nicht meine Aufgabe (oder die Aufgabe eines anderen Forummitglieds), Dir explizit die Gesetzespassagen herauszusuchen, die Du haben möchtest.

Da verlangst Du etwas zuviel. Tut mir leid.

WTF?!

Mal davon abgesehen, dass ICH die aktuellen AML-Anweisungen gelesen habe, weise ich noch einmal darauf hin, dass Du Dich hier in einem Forum befindest.

Wir geben Hilfestellungen.

Wir geben Tipps.

Wir diskutieren.

Aber wir sind keineswegs verpflichtet, Dir explizit Texte vorzulegen, damit Du zufrieden bist.