Hallo zusammen,
nach meinem Wissen gibt es zurzeit noch keine rechtliche Grundlage (wenn ja, welche genau?) das Börsen wie z.B. bitcoin.de Transaktionsdaten (d.h. Auszahlungen an private Wallets) dauerhaft speichern dürfen/sollten. Sie tun es jedoch in unbeschränktem Umfang. Die Protokollierung dürfte nur der ordnungsmäßigen Abwicklung ihrer Geschäftstätigkeit dienen. Das heißt aber, wenn eine Transaktion ohne Einwand erolgreich durchgeführt wurde, sollte der Speicherungsgrund nach angemessener Frist nicht mehr gegeben sein und die Transaktionsdaten gelöscht werden.
Wer nun mit Anti-Geldwäschegesetzen argumentieren möchte, möchte bitte aufzeigen, dass sich diese auch auf Kryptowährungen beziehen. Kryptowährungen gelten nicht als Zahlungsmittel, sondern nach aktueller Auslegung nur als „Rechnungseinheiten privater Veräußerungsgeschäfte“. Falls diese Argumentation gelingt, wie sind unbefristete Speicherungen von Transaktionsdaten zu rechtfertigen?
Was würde passieren, wenn diese umfangreichen Transaktionsdaten einer Börse gehackt werden und von Kriminellen mit persönlichen Daten verknüpft werden könnten? Das ist ein unzumutbares Risiko für private Kryptobesitzer.