Eine generelle Frage zu Bitcoin und Steuern. Bei uns in Österreich (unterscheidet sich ja nicht groß von DE) gibts ja 1 Jahr Haltefrist.
Danach darf ich meine Bitcoin verkaufen ohne das ich steuern dafür zahle oder dem Finanzamt etwas melden muss.
Was passiert jetzt, aber wenn die Bitcoin weiterverwendet werden, z.B. in DeFi, Nexo.io oder irgendwas anderem zinstragend angelegt werden oder in ETH und dann wieder in Bitcoin gewechselt werden?
Es gibt ja da 2 Szenarien:
Ich verkaufe die Bitcoin privat, gegen Bargeld und schicke sie irgendjemandem weiter - was ich ja nach dem Jahr darf. Und der veranlagt sie oder kauft damit andere Währungen ohne die Haltefrist einzuhalten.
Ich selber lege die BTC irgendwo zinstragend an.
Es ist ja beides plausibel, aber beides einfach eine Transaktion auf eine andere Wallet, die eben in Szenario 1. einem Fremden gehört und in Fall 2. mir.
Wie wird das behandelt?
Muss ich einen Kaufvertrag abschließen oder irgendwelche Nachweise bringen, dass ich nicht mehr der Besitzer bin?
Ja. Das solltest Du sowieso tun, denn wie willst Du dem FA nachweisen, dass zwischen Ankauf und Verkauf mehr als 1 Jahr liegt, wenn Du den Zeitpunkt des Verkaufs nicht belegen kannst?
Das ist klar, die Transaktionen sind ja aufgezeichnet.
Theoretisch kann so ein Vertrag, Privatverkauf, aber ja auch mündlich sein.
D.h. ich kann einfach behaupten: Die habe ich verkauft und jemand anders hat sie in DeFi veranlagt.
Würde mich nur interessieren wie das gehandhabt wird. Wenn ich meine BTC privat verkaufe, hab ich nicht in der Hand was der andere damit macht. Wenn mir da keiner glaubt dass ein schriftlicher Kaufvertrag echt ist?
Ich wüsste nicht, warum Dir das jemand nicht glauben sollte, aber falls dem so wäre, müssten sie Dir beweisen, dass die REWARDS irgendwie in Deinen Besitz gelangen oder Du sonst irgendwie von diesen bereits verkauften BTC profitierst. (Bspw. Bestellungen auf Deinen Namen, die mit BTC bezahlt wurden etc.)