Rechtliches bei Annahme von Bitcoin Spenden

Hallo. Gibt es hier Leute die sich im
‘‘rechtlichen‘‘ Gewässer auskennt was die Annahme von Bitcoinspenden betrifft.
Es gibt bei uns in der Kleinstadt eine kleine Gruppe, kein Verein oder sonstiges, die öffentliche Veranstaltungen organisiert. Ich habe den Gedanken LightningBitcoins als Spende anzunehmen, auch wenn wenig darüber gespendet wird. Ich möchte mich davor aber erst ein wenig erkundigen, ob es rechtlich was zu beachten ist.
Wie ist das zum Beispiel mit Zuwendungsbestätigungen (Sachspendenquittung)? Das würde zum beispiel für einen Verein/gemeinnützigen Verein gelten.

Aber wie ist das wenn es keinen Verein gibt?
Was muss man beachten bei geringwertigen Sachspenden?

Ich freue mich wenn ich Tips und Quellen bekomme.

Danke
Lg Vibi

Hey Vibi,

Spenden sind rechtlich gesehen Schenkungen.

Für Schenkungen durch Dritte gilt ein Freibetrag von 20.000 Euro pro Person innerhalb von 10 Jahren. Erst danach fällt eine Schenkungssteuer an.
Es spielt keine Rolle, ob der Beschenkte eine Privatperson oder ein Unternehmen ist.

Nur als Notiz, sobald sich mehrere Personen zu einem gemeinsamen Zweck zusammenschließen, handelt es sich rglm. um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Dazu gleich mehr.

Darüber hinaus gibt es Spenden für steuerbegünstigte Zwecke, welche vom Spender steuerlich abgesetzt werden können. Dies ist der Fall für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke einer Körperschaft (vgl. § 51 AO).

Ein Verein ist eine solche Körperschaft und kann seine Steuerbegünstigung über einen Freistellungsbescheid des Finanzamts anerkennen lassen (§ 60 AO). Eine GbR ist keine Körperschaft und kann dies daher nicht. Eine Spendenbescheinigung kann somit nicht ausgestellt werden.

Den Zusammenhang zwischen Bitcoin und Sachspenden habe ich leider nicht ganz verstanden :thinking:
Für Sachspenden gilt das gleiche wie für Geldspenden. Sachspenden sind grds. mit dem Marktpreis zu bewerten.

Handelt es sich um einen Verein, sind die Spenden im Jahresabschluss festzuhalten. Für die GbR ist das anders. Hier ein kurzer Beitrag zur Rechnungslegungspflicht der GbR. Für Privatpersonen ist unterhalb der Freigrenze nichts anzugeben.

6 „Gefällt mir“

Vielen Dank hat als Einstieg sehr geholfen.

1 „Gefällt mir“