bei einigen Anbietern muss man ja schon nachweisen, dass einem die Auszahlungswallet gehört.
Wenn ich meine normale Wallet dort registriere, kann man NICHT auf den Bestand in der Wallet+Passphrase schließen, richtig? Es sind quasi 2 verschiedene Wallets?
Zumindest aus der Perspektive der Börse kann man die Wallet mit und ohne Passphrase nicht in Verbindung bringen ohne das du etwas tust was dafür sorgt das man das kann.
Dasselbe gilt für verschiedene Account/Konten/Adressen innerhalb einer Wallet.
Es gibt aber noch weitere Privacy Probleme die auftreten können, mehr dazu hier:
Einen Public Key muss der Anbieter ja bekommen, sonst kann er nicht auszahlen.
Von der Adresse kann man NICHT auf den Public Key rückrechnen!
Eine Auszahlungsadresse ist ein Hash des Public Key und wird dann mit RIPEMD-160 nochmal gehasht um eine lesbarere Adresse zu erstellen, dir nur noch 160Bit groß ist.
Einzig bekannt ist heute, dass man mit Grover’s Algorithmus die Hashstärke halbiert bekommt.
Wie schonmal geschrieben: Um bei QC noch ein wenig mehr sicher zu sein sollte man tunlichst vermeiden, dass der Public Key bekannt wird. Nur beim Ausgeben wird der Public Key gebraucht und steht in der Blockchain! Deshalb: bei HW Wallets nur empfangen, nie ausgeben!