Neue Sanktionen: EU verbietet Krypto-Serviceprovidern jegliche Interaktion mit Wallets von Russen!

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Die EU-Kommission gab eine Pressemitteilung heraus, in der sie verkündet, dass Krypto-Serviceprovider ab sofort keine Interaktion mit russischen Wallets haben dürfen.

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Das gilt aber nicht für Kraken?!

Ich glaube, dass sich das Verbot nur schwer umsetzen lässt. Grundsätzlich ist ja erstmal nicht bekannt, wem eine Adresse gehört. Natürlich, wenn bekannt ist, wem eine Adresse gehört, dann darf man dahin nichts mehr schicken, wenn sie jemandem aus Russland gehört. Aber gilt das wirklich nur für Krypto-Services? Oder sind Privatleute davon auch betroffen?

Wie soll das bei BTC praktisch umsetzbar sein? Fehlt es hier der EU vielleicht an Fachkompetenz? Ein Video hierzu fände ich interessant

Da heutzutage fast alles mit KYC läuft, ist das relativ leicht umsetzbar.
Und selbst bei Non-KYC-Geschäften, scheitert es dann daran, dass das Fiat nicht nach Russland kommt.

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Aber wenn ich mit meiner BitBox über meine eigene Node BTC an eine BitBox in Russland schicke (ebenfalls über eine eigene Node des Empfängers) sollte das doch problemlos funktionieren? Das ganze muss dann natürlich über TOR laufen

Es geht ja primär um Exchanges (siehe Beitragstitel), nicht um P2P-Transaktionen.

Okay! Habe die Überschrift nicht richtig gelesen. Es geht um die Provider! Aber wie weiß der, dass die BitBox einem Russen gehört wenn dieser sich über seine eigene Node (TOR Netzwerk) in das BTC Netzwerk einwählt? Praktisch doch überhaupt nicht umsetzbar?

Nehmen wir an, ich wäre der Böse Russe. Ich habe meinen Sparplan bei Bison. Vor Jahren hatte ich mich bei Bison erfolgreich und problemlos verifizieren können. Damals noch als Guter Russe. Nun kommt die EU und sagt:

Du, Bison, dem Bösen - ehemals Guten - Russen darfst du jetzt keine BTC mehr verkaufen. Ach ja, und ihm etwas abkaufen ebenfalls nicht. Dito nichts vermitteln. Weise ihn einfach ab.

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Doppelmoral at its best!

Art 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

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Kann mir das mal bitte einer aufdröseln? Ich hab da ne scheinbar ne Blockade bzw. nen Knoten im Hirn.

Dass Artikel 3 unseres Grundgesetzes nur dann greift, wenn die Regierung es erlaubt, hatten wir wunderbar während der „Pandemie“ gesehen. Aber auch heutzutage wird bestätigt: Gleich(berechtigt) ist hierzulande keiner mehr.

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