Ist Bitcoin ein Wirtschaftsgut in D? Heute wird es spannend!

  1. Februar 2023 / 11:00 Uhr

Mündl. Verhandlung: IX R 3/22

Fällt eine Kryptowährung begrifflich unter das Tatbestandsmerkmal eines anderen Wirtschaftsguts i.S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG und damit in den Anwendungsbereich der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften? Liegt bezüglich der Aufdeckung von Transaktionen mit Kryptowährungen ein Vollzugsdefizit vor? Der vorliegende Streitfall hat die Kryptowerte Bitcoin, Ethereum und Monero zum Gegenstand.

Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 14 K 1178/20

Kannst du näher beschreiben, was die genauen Auswirkungen bei einem „Ja“ oder „Nein“ wären?
Meines Wissens wird Bitcoin bisher als immaterielles Wirtschaftsgut eingestuft und darauf aufbauend das Ertragssteuerrecht angewendet.
Deswegen ist mir gerade nicht klar, was sich ändern soll/wird…

Wenn es dich interessiert, hier wird ein Livestream angeboten: Taxing Crypto: Bundesfinanzhof entscheidet | LinkedIn

Update: Es bleibt wohl alles wie gehabt, Cryptos bleiben Immaterielle Wirtschaftsgüter. Der Tausch von Crypto X in Crypto Y müssen in FIAT versteuert werden.

Ich habe hier in einem kurzen Video ein bisschen etwas dazu erklärt: CryptoNerds.com on LinkedIn: #bfh #krypto #steuer #crypto #blockchain #cryptonerds #weiterbildung

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Ach Hi Werner, ich wusste ja garnicht, dass du auch hier angemeldet bist. Nice :ok_hand:

An den Rest: Ich habe gestern mit Werner gesprochen und seine Eindrücke auch nochmal in einem Beitrag zusammengefasst:

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