Gilt Haltefrist auch bei Einstufung als "Finanzinstrument"

Moin Moin, bin gerade vom Google Feed auf folgende News aufmerksam gemacht worden:

EU will im Herbst ‚historische‘ Gesetzgebung für Bitcoin und Kryptowährungen einführen

Weiß jemand ob sich das auf die Haltefrist von einem Jahr auswirken könnte?
Wenn ja, dürften solche Gesetze dann auch rückwirkend geändert werden oder betrifft sowas dann erst ab dem Inkrafttrete neu erworbene Kryptos?

Lg

Nach meinem Laien-Verständnis betrifft das nur Firmen/Unternehmen, die Coins/Token als Firmenanteile verkaufen wollen.

Das, was man jetzt als Aktiengesellschaft mit Aktien machen kann, kann ein Unternehmen (wenn Krypto „Finanzinstrumente“ sind) mit einem Token machen. (Die Welt wird digital!)

Wir können dann also vielleicht bald den ALDI-Token kaufen. :slight_smile:

Von daher gesehen glaube ich nicht (Aber ich bin Laie!), dass dies etwas mit dem Spekulationsgeschäft und §23 zu tun hat.

Aber nein: Egal, wie sich die Gesetze diesbezüglich nun ändern würden, Deine Coins, die Du VOR der Gesetzesänderung gekauft hast, werden nach dem „alten“ Gesetz versteuert.

Man kann nicht nachträglich ein Gesetz ändern…insbesondere nicht zum Nachteil des Steuerzahlers.
(Dafür gibt’s sogar einen lat. Begriff, aber der fällt mir gerade nicht ein.)

Naja, die Überschrift sagt ja „Gesetzgebung für Bitcoin und Kryptowährungen“. Also betrifft das nicht nur Anteilstoken und Unternehmen.

Ob es sich bei etwas um ein Finanzinstrument handelt bestimmt die Art der Veranlagung. Während z.B. Devisen und Wertpapiere Finanzinstrumente sind, handelt es sich bei Edelmetallen und Spareinlagen nicht um solche. Das bestimmt ein Stück weit auch wer die Aufsicht darüber hat.

Ich schätze daher dass sie es so machen wie bei den Aktien. Bestände werden nach den alten Regeln gehandhabt, neu Anschaffungen nach den neuen. So war es jedenfalls in der Vergangenheit.

Ob mir der Ansatz selbst gefällt? Prinzipiell ja wenn sie es richtig machen. Aber die Vergangenheit hat mir gelehrt dass die EU in solchen Dingen selten etwas macht was dem Bürger dient.

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Aber hat man als Privatperson denn etwas mit „Finanzinstrumenten“ am Hut?

Ich kann welche erwerben, aber ich kann ja nicht selber welche ausgeben.

Folglich ändert sich für Privatpersonen (nach meinem Verständis) rechtlich nichts.

Aber gut. Wir lassen uns überraschen. :smiley:

Ja, leider.

Hmmm, weiß jemand warum dieser Post aus dem Frag den Trainer Thread entfernt wurde? Hab immer fleißig geschaut, aber hat er noch nicht behandelt. Oder irre ich mich?