Gesetzesentwurf

Kann jemand was dazu sagen ?

Macht das nicht jeden Usecase hinfällig ?

Gruß

Alternativen:

  • Keine :joy:

Erfüllungsaufwand für Bürger*Innen

  • Kein (wage ich zu bezweifeln, wenn jeder bei Transaktionen Empfänger und Absender dokumentieren muss)

Müsste man das nicht bei Bargeld genauso machen?

An den Wert von Btc ändert es jedenfalls nichts und die Dokumentationpflicht gehe ich sowieso schon nach bezüglich Steuern nur was mich stutzig macht dass besonders darauf geschaut wird wenn man sein eigenes wallet hat und es nicht durch die Bank verwahren lässt, aber indem es in Zukunft die Bank verwahrt kommen sicher mehr User dazu weil es für viele einfach zu kompliziert ist oder zu viel Aufwand ist ein wallet zu verwalten weil ich sehe Btc eh viel mehr als wertspeicher als Zahlungsmittel

ich finde das Dokument schon sehr schräg. Es macht nicht alle Use Cases hinfällig. Bitcoin als Wertaufbewahrungsfunktion macht immer noch Sinn. @mcwinston : ja, strenggenommen muss man das dann für Bargeld auch umsetzen. Es ist aber überhaupt nicht nachvollziehbar, dass es gar keine Untergrenze gibt. Die liegt bei Bankeinzahlungen bei 15.000 Euro, bei normalen Gütergeschäften bei 10.000 Euro und bei Edelmetallgeschäften bei 2.000 Euro. Wenn die jetzt jede 100 Euro-Satoshi-Transaktion nachvollziehen können wollen, ist das reine Schikane.

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