Gehalt in USDT, wie weiterverarbeiten?

Hallo zusammen,
ich habe die Möglichkeit für eine Nebentätigkeit USDT als Gehalt zu bekommen. Um diese dann in EUR zu wandeln, muss ich ja über zB BTC gehen. Meine Frage: welche Börse empfiehlt sich da aktuell am ehesten? Ich habe nicht vor, die BTCs auf der Börse liegen zu lassen. Es geht also nur um den Cryptotausch mit anschliessend sofortiger Übertragung aufs Cold Wallet

Bist du dir 100% sicher das es kein Scam ist bei dem du in USDT bezahlt werden sollst?
Das kommt ziemlich häufig vor…

Ansonsten, auf coinmarketcap kannst du dir anzeigen lassen, welche Börse BTC/USDT als paar anbietet.
Wenn ich USDT tauschen wollte würde ich wohl Kraken nehmen.

Kraken ist sehr zu empfehlen :+1: notfalls auch Coinbase, Binance geht auch, eigentlich fast alle Börsen können das.

Wenn ich richtig sehe, kannst du auf Coinbase Tether gegen Euro tauschen.

Dein Post liest sich so, als wenn du es positiv siehst, in Tether bezahlt zu werden („ich habe die Möglichkeit…“). Auf der anderen Seite willst du es so schnell wie möglich in Euro umtauschen. Was ist denn nun für dich der Vorteil USDT zu bekommen?

Naja, Vorteil nicht wirklich. Das Unternehmen vergütet nur in USDT. Davon wird ein Teil sowieso dann in BTC getauscht. Danke jedenfalls für die Info.

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@Denis81P danke Dennis, schau ich mir genauer an.

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Alles was ich recherchiert habe, deutet auf Seriosität hin. Kraken schaue ich mir an

Wenn du von Deutschland aus arbeitest, dürfte das nicht zulässig sein. Grundsätzlich müssen Gehälter in Euro ausgezahlt werden.

Wirst du offiziell bei den Trägern angemeldet?

Würde dazu dringend raten, da das bei einer späteren Prüfung bzw. einem Mittelherkunftsnachweis böse enden kann.

Auf FixedFloat kannst Du USDT in BTC tauschen und zwar ohne KYC.
Der Umtauschkurs beträgt 0,5%.

Einfach angeben, wie viel Du in was tauschen willst und Deine BTC Adresse eingeben.
Das System zeigt Dir daraufhin eine Adresse, wo Du die USDT hinschickst.
nach 4 Bestätigungen bekommst Du die Bitcoin UTXO auf Deine Adresse geschickt.

Ich habe dort schon 2x ETH in BTC gewechselt. Alles absolut schnell und zuverlässig.
Kann ich empfehlen.

Also wenn mich jemand in USDT bezahlen wollen würde, würde ich mich fragen auf was ich mich da einlasse. Welcher seriöse Arbeitgeber bezahlt denn seine Mitarbeiter in USDT?

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Bei internationalen Cryptofirmen ist das dee Standard. So müssen sie sich nicht mit irgendwelchen Regularien rumschlagen und die Arbeit liegt auf deiner Seite.

In der Regel gibt es einen Consultingvertrag, man wird also selbständig mit allen vor und Nachteilen.

Ich habe es einfach als Bezahlung in Fremdwährung behandelt, alles direkt am Tag des Erhalts über eine normale CEX in Euro umgewandelt, so dass es mit der Steuer einfacher war.

Bei einem Einzelunternehmen gibt es „keine harte Trennung zwischen Betriebsgeld und deinem eigenen Portemonnaie“. Aber die Umrechnung muss erfolgen, da man ja keine USD(T) ans FA abdrücken kann.

Danach legst du den Steuerbetrug am besten auf ein Tagesgeldkonto. Viele „vergessen“, dass die Steuer fällig wird und wundern sich dann, weil sie 100% der Einnahmen wieder ausgegeben haben. Sei nicht dieser Mensch :sweat_smile:

Tldr:

  • Gewerbe anmelden
  • Am Tag der Auszahlung in Euro traden
  • Steuern zurücklegen
  • Restbetrag steht frei zur Verfügung
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Herzlichen Dank GBC für die ausführliche Antwort!

Die Antwort ist rechtlich gefährlich. Du kannst nicht einfach ein Gewerbe anmelden für eine eigentlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Stichwort Scheinselbstständigkeit. Daher bitte ggf. ein Statusfeststellungsverfahren einleiten.

Des Weiteren umgehen ausländische Unternehmen mit diesem Vorgehen auch nichts und delegieren die Verantwortung auch nicht wirksam auf dich. Es ist auch nicht Standard bei internationalen Cryptofirmen. Diese greifen in der Regel auf spezielle Dienstleister zurück, die sich um die Einhaltung des lokalen Arbeitsrechts kümmern und die Lohnabrechnung inkl. Abführung, Meldepflichten etc. übernehmen. Alternativ könnt ihr auf Grundlage der VO (EG) 987/09 eine Vereinbarung treffen, dass du die Sozialabgaben abzuführen hast. Die Verantwortung verbleibt jedoch beim AG und auch ein Bevollmächtigter muss nach § 28f Abs. 1b SGB IV in Deutschland vorhanden sein.

Dann hängt es noch vom Sitz des Unternehmens ab, inwiefern zwischenstaatliche Verträge usw. bestehen. Schlimmstenfalls besteht sogar eine Doppelversicherungspflicht in beiden Staaten.

In diesem Themengebiet ist mit einem erhöhten Prüfaufkommen in den nächsten Jahren zu rechnen und dank Nachvollziehbarkeit der Transaktionen würde ich mir das gut überlegen.

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→ Er hat einen sozialversicherungspflichtigen Job

Woher willst du wissen, dass die Nebentätigkeit pflichtig wäre?
Hierum muss sich der AG / die Krankenkasse (auf Anfrage des AG) kümmern. Sicherlich tut der das von den Seychellen auch gaaaanz bestimmt.

Die Steuern sind wichtig. Den Rest kann das Sozialsystem mit dem AG klären, wenn sie etwas abhaben möchten. Klingt jetzt ein wenig polemisch, aber so einen Aufwand macht sich niemand im Cryptobereich.

Möchtest du den Job nicht, kannst du den (vermutlich nicht-europäischen) Arbeitgeber natürlich mit Gesetzen vollspamen.

Wichtig ist noch, dass es sich definitiv um einen Nebenjob handelt.
Übersteigt die Nebentätigkeit dein Einkommen aus dem Hauptjob, wird’s komplexer.

Hier ist dem Arbeitnehmer kein Vorwurf zu machen, wenn er denkt, eine Arbeit wäre selbstständige Arbeit. Der Arbeitgeber ist schuld, wenn er eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als freiberuflich oder Ähnliches einstuft.

Das spielt für die Bewertung keine Rolle. Man kann mehrere Beschäftigungen haben.

Falsch.

Falsch. Die rechtskonforme Abwicklung kostet pro Vertrag ein paar Euro im Monat. Außer Stümper trägt niemand ein solches Risiko. Ich kenne auch kein nennenswertes Cryptounternehmen, was nicht so vorgeht. Hast du Beispiele?

So ziemlich jede Kryptobörse aus Asien. Genauer möchte ich hier öffentlich nicht werden.

Sehr qualifizierte Antwort.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet festzustellen (oder feststellen zu lassen), ob jemand für ihn selbstständige Tätigkeiten verrichtet oder ob jemand angestellt ist.

Zum Beispiel gab es mal ein Unternehmen, das alle seine Verkäufer als Selbstständige Mitarbeiter hinstellen wollte. So sollten Sozialabgaben umgangen werden. Die Mitarbeiter haben natürlich gewaltige Nachteile davon. Kommt das raus, bekommt der AG auf den Deckel, nicht der AN. Wäre ja auch bekloppt, den AN zu bestrafen.

Man kann aber selbst kurz checken, ob Selbstständigkeit oder eher eine Anstellung vorliegt:

  • Hast du feste Arbeitszeiten?
  • Hast du einen fest vorgeschrieben Arbeitsort?
  • Ist genau vorgegeben, wie du deine Ziele erreichen sollst?

Beauftragt ein Unternehmen einen Maler, eine Wand rot zu streichen, ist es selbstständige Arbeit.
Dem Maler wird nur gesagt, er möge die Wand streichen. Die Pinsel etc werden nicht vorgegeben und auch keine genaue Arbeitszeit. Das Endergebnis zählt. Ob er einen Pinsel oder Airbrush nimmt, oder doch lieber mit den Händen malt, ist egal.

Stellt das Unternehmen eine Person zum Streichen ein und gibt vor, dass von 8-17 Uhr gearbeitet wird, dass von links nach rechts zu streichen ist, stellt das Arbeitsmaterial etc, ist es wohl eher eine abhängige Beschäftigung.

Klar, aber siehe oben. Für den TE ist es absolut unerheblich. Der AG ist in der Pflicht.

Kannst mir ja eine PN schicken. Aber bitte nicht Binance usw. Das die rechtsbrüchig arbeiten und deswegen keine Lizenz bekommen ist nichts Neues.

Du sitzt als AN automatisch mit im Boot. Auch gibt es keinen kurzen „Check“ sondern die Kasse gibt dir als AN oder AG eine verbindliche Einschätzung über die Clearingstelle. Es ist zwar richtig, dass in aller Regel strafrechtlich keine Konsequenzen zu befürchten sind, aber es ist nicht ausgeschlossen, da Begleittatbestände erfüllt sein können (Beihilfe, Mittäterschaft, Steuerverkürzung etc.). Des Weiteren stellt das ein finanzielles Risiko für den AN dar, wenn Rückforderungen durchgesetzt werden inkl. Hochrechnung und Säumniszuschlägen. Außerdem haften AG und AN gesamtschuldnerisch. Heißt, wenn der AG die Ausstände nicht zahlt, klopfen die Behörden/Träger bei dir an.

Nein, beauftragt nur dieses Unternehmen den „selbstständigen“ Maler dauerhaft, kann eine Scheinselbstständigkeit vorliegen. So habe ich den TE verstanden, dass er nur für dieses eine Unternehmen tätig wird und dafür ein Gehalt erhält (also kein Honorar o.a.).

Falsch, siehe oben. Die Konsequenzen trägt der AN ebenfalls.

Es gibt auch absolut keinen Grund für den TE dieses Risiko einzugehen. Die Statusabfrage ist kostenlos und im Grunde profitiert nur der AG davon.

Eigentlich möchte ich schon fast nicht mehr darauf eingehen, aber ich finde, du verbreitest unnötige „Panik“. Vielleicht sehe ich das Thema zu locker, aber ich kann mit Quellen dienen.

„Das vorsätzliche Nichtabführen der Beiträge des Arbeitnehmers hat für den Arbeitgeber strafrechtliche Konsequenzen und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. […] Für den Arbeitnehmer entstehen keine Nachteile, wenn der Arbeitgeber die Beiträge nicht bezahlt.“

Q: Verliere ich den Krankenversicherungsschutz, wenn der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge nicht bezahlt?

Hier möchte ich unbedingt mal wissen, ob du ein Verfahren kennst, bei dem jemals ein AN für die Taten des AG verantwortlich gemacht wurde. Damit könntest du mich echt flashen! Deine Chance.

Nur, weil er es Gehalt nennt, ist es nicht gleich ein Gehalt. Zähle doch bitte nicht die Erbsen, sondern schau ein wenig globaler…

Entschuldige, dass ich eine kurze Selbsthilfe zur Ersteinschätzung anbiete. Natürlich muss ganz dringend der AG für eine richtige Beurteilung von den Seychellen mal kurz eine Anfrage starten. Wenn der denn überhaupt weiß, was eine Krankenkasse ist. Am besten also gleich die Gesetzestexte mitschicken. Da hat er richtig Lust, unserem TE die 50 USDT für eine Zeile Code zu überweisen.

Nicht zu vergessen sind potentieller Hochverrat und Gotteslästerung.

Mal ehrlich. TE wird den AG nicht bitten, bloß keine Gesetze einzuhalten. Steuerverkürzung ist absoluter Unsinn, da ganz sicher bei einer selbstständigen Tätigkeit gewissenhaft Steuern abgeführt werden. Es macht keinen Unterschied, ob man sie Steuern selbst zahlt, oder der AG diese abführt. Hier geht es lediglich um die Sozialversicherungen. Da TE hier über eine Nebentätigkeit berichtet, ist er bereits abgesichert und es entstehen erstmal keine Nachteile. Anders würde es aussehen, wenn er seinen Job kündigt und auf Anmeldung aus dem Ausland hoffen würde.

„Nenne mir eine Börse, die sich nicht an Gesetze hält. Aber bitte keine, die rechtsbrüchig arbeitet!“

Merkste selber, oder?

Da muss ich kein Verfahren nennen, da es sich aus dem EStG und StGB unmittelbar ergibt (z.B. nach § 42d EStG). Übrigens, Anwalt.de ist keine seriöse Quelle. Besser dargestellt bei der IHK Köln:

Außerdem bezweifle ich stark, dass du Urteilsbegründungen korrekt lesen kannst.

Ich zähle nicht Erbsen sondern habe angeraten den Sachverhalt konkret und verbindlich prüfen zu lassen. Du hast einfach empfohlen ein Gewerbe anzumelden ohne die Details zu kennen. Du kennst offensichtlich nicht einmal die rechtlichen Rahmenbedingungen und kannst die Tragweite nicht beurteilen. Du „berätst“ also zu einem Thema bei dem du dich offensichtlich nicht auskennst.

Das ist absoluter Quark. Es macht sehr wohl einen Unterschied welche Steuern bezahlt werden.

Sorry, aber du bewegst dich in einem Feld wo du keinerlei Kompetenz besitzt. TE soll sich bitte rechtlich beraten lassen und nicht deinem Unwissen folgen. Du kannst es schlicht nicht beurteilen.

Ich habe die Seite komplett durchgelesen. Neues habe ich nicht gefunden. Schon gar keine Information darüber, dass der AN sozialversicherungsbeiträge selbst abzuführen hat. Demnach untermauerst du mit deiner Quelle meine These statt ihr zu widersprechen. Danke.

"a) Sozialversicherungsrechtliche Folgen

Wird in einem weiteren Verfahren auch sozialversicherungsrechtlich der Arbeitnehmerstatus festgestellt, hat der bisherige Auftraggeber als Arbeitgeber die üblichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung an die gesetzlichen Krankenkassen abzuführen und den Arbeitnehmer dort als solchen anzumelden.

Zu beachten ist, dass der Arbeitgeber unter Umständen die Sozialversicherungsbeiträge für die letzten vier Jahre nachzahlen muss, er im Regelfall von dem Arbeitnehmer aber nur drei Monate lang einen Teil des Gehaltes einbehalten darf. Abweichende Regressregelungen zwischen den Parteien sind unwirksam!"

Insofern verstehe ich noch immer nicht, womit du die Panikmache begründen willst :upside_down_face:

Im § 42d EStG geht es um Lohnsteuer. Hier vermischst du Sozialversicherungsbeiträge und Steuern.
Wie bereits oben geschrieben, muss bei der Annahme einer Selbstständigkeit doch auch Einkommenssteuer abgeführt werden. Insofern gibt es keine Nachteile, der Staat hat die volle Summe bereits erhalten. Nur eben als Einkommenssteuer und nicht als Lohnsteuer. Insofern kann ich nicht weiterhin nicht nachvollziehen, wo hier eine Steuerverkürzung entstehen sollte.

Das es sich in einem Communityforum um keine verbindliche (Rechts-)Beratung handelt, sollte eigentlich klar sein. Es geht um Erfahrungsaustausch.

Klar. Eine Anstellung erfordert Lohnsteuer. Wenn diese aber bereits als Einkommenssteuer über die Selbstständigkeit gezahlt wurde, dann passiert mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit genau gar nichts. Ansonsten eben die Einkommenssteuer nach Bekanntwerden des Irrtums zurückfordern und dann als Lohnsteuer erneut zahlen. Auf so einen Aufwand für das gleiche Ergebnis hätte ich als Finanzbeamter richtig Lust und Zeit.

Also nochmal:

Steuern unbedingt unter allen Umständen zahlen! Ich habe nie etwas anderes empfohlen.
Abgaben für die Sozialversicherung sind Sache des Arbeitgebers.