Für die Steuern: 2 Konten auf dem Hardware-Wallet

Hallo liebe Mitglieder,

Beim Ledger habe ich ja die Möglichkeit verschiedene Konten zu einer Kryptowährung zu erstellen.
z.B: Bitcoin1 und Bitcoin2.
Meine Frage hierzu: Zählen diese unterschiedlichen Konten auch als unterschiedliche Wallets?
Meine Frage hat einen steuerrechtlichen Hintergrund. Da ja das Finanzamt (laut BMF-Update) die FiFo-Methode bei getrennten Wallets scheinbar akzeptiert. Aber meine Frage ist halt, ob man das auf diesem Wege realisieren kann?
Rein praktisch betrachtet würde ich sagen, dass aufgrund der unterschiedlichen Konten, die Coins von einander abgrenzbar sind und somit FiFo argumentierbar ist.
Weiß Jemand, ob es das FA genauso sieht?

Und noch eine Zusatzfrage: Kann das FA hier technisch überhaupt einen Unterschied erkennen, wenn ich das so angebe? Also können die irgendwie nachvollziehen, ob die Konten mit dem gleichen Ledger erstellt wurden oder mit unterschiedlichen?

Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt.
Und ja, ich weiß, hier findet selbstverständliche keine steuerrechtliche Beratung statt :wink:

Vielen Dank und viele Grüße,
Tenner

Das hat nichts wirklich mit FiFo zu tun. FiFo gilt auch ohne Wallettrennung.
Ja, du kannst die Konten trennen. Dann musst du es aber für immer konsequent mit jedem Wallet, jeder Börse, jedem Konto durchführen. Streng genommen ist bei Bitcoin jede UTXO klar abgrenzbar.

Ich halte das für keine gute Idee, der Aufwand kann enorm werden.

Nein. Man kann nicht erkennen, ob es mit einem Ledger, einem anderen Ledger, einer Software, oder im Kopf erstellt wurde.

Ich bin kein Steuerberater und gebe keine Steuerberatung.
Meine Informationen zu dem Thema können komplett falsch sein.

Ich meine in einem Artikel bei BTC Echo gelesen zu haben, dass die Behörden Analyse Tools und eine Software haben, mit der sie herausfinden können um was für eine wallet es sich bei einer Adresse handelt.

Bei bitcoin gibts ja nur adressen und auf den adressen utxos.
wallets, xpubs, usw. sind ja nur eine clientseitige art adressen und utxos zu managen.

z.b. werden utxos von zwei „unterkonten“ bzw. wallets nicht zusammen ausgegeben.
und so lange das nicht passiert, kann man die bitcoin die nicht zusammen ausgegeben werden als getrennt betra chten.

wie man das softwareseitig macht ist egal.
ob mit 2 hw wallets, mit 2 unterkonten, oder gar durch manuelles separathalten der utxos auf der gleichen wallet.
Kann dem finanzamt auch egal sein.
So ähnlich wie wenn man 2 goldmünzen aufbewahrt. so lange man die nicht zusammen einschmelzt sind sie trennbar und es ist egal ob in 2 schränken oder in 2 schubladen dee gleichen schranks usw.

So ganz verstehe ich die Fragestellung nicht. Aus steuerlicher Sicht sind doch nur Kauf und Verkauf relevant. Auf welchen Wallets ich das zwischendurch hin und her transferiere, ist doch egal.

Allerdings ist mit Depottrenning alles abbildbar, was ohne Depottrennung möglich ist. Umgekehrt ist dies nicht der Fall. Daher sollte man Depottrennugn eigentlich immer vorziehen. Es sei denn man ist wirklich so faul, dass es nicht geht, aber Faulheit wäre dann wirklich das einzige Argument was gegen Depottrennung spräche :slight_smile: