Bitvavo lehnt Firefish-Kredit als Mittelherkunft ab

nun mal vorsichtig.
Was sehe ich bei Firefish

  • als Kreditgeber sehe ich einen Darlehensvertrag, sehe Firefish, einen Darlehensnehmer von Firefish verifiziert, eine Konto- bzw IBAN-Nummer,
    – bei Rückzahlung einen Geldeingang auf meinem Konto bei Rückzahlung
    – bei Liquidation durch Firefish ebenfalls nur einen Geldeingang wie vor
    – bei Selbstliquidation - und nur da - Bitcoin. Dies ist als Kollateral bereits mindestens 2 x geprüft.
    – eine der beteiligten Banken kann spinnen und überziehen …

  • als Kreditnehmer sehe ich einen Darlehensvertrag, Konten des Kreditgebers, eigene Bitcoin für das Kollateral, welche vor der Freigabe durch Firefish mindestens 1x geprüft wird.

Also relativ gut gesichert.
Klar, jeder Beteiligte kann wieder prüfen, neue Regeln aufstellen, Annahme oder Freigabe verweigern. Ob das dann rechtlich noch haltbar ist, ist eine andere Frage.

Ist es tatsächlich, da jede Bank direkt verantwortlich ist für die Prüfung und sich nur auf ein vorheriges Kettenglied stützen darf (nicht muss) aber immer verantwortlich bleibt.

Verträge über die Wallets (Sofortkredite) sollten regelmäßig durchfallen, da der Vertragspartner nicht auf dem Darlehensvertrag namentlich vermerkt ist (oder ich bin blind). Manche Banken schreiben das aber inhaltlich für die Akzeptanz des Nachweises vor.

Auch eine Transaktion von der eigenen IBAN (FF-Wallet) auf das eigene Konto entbindet nicht vom Nachweis der Mittelherkunft, auch wenn die Wahrscheinlichkeit vermutlich deutlich geringer ist.

Bei Marktplatzkrediten ist (so verstehe ich dich - kann es aber nicht selbst prüfen) das Konto (aber nicht Name?) der Gegenpartei auf dem Vertrag vermerkt. Trotzdem bleibt offen, wie die Gelder in das System gelangt sind seitens Kreditgeber. Da könnte sich Bitvavo auf die Vorbank verlassen oder einfach aus risikogesichtspunkten pauschal ablehnen. Marktwirtschaftlich kann es Sinn ergeben teure „Risikokunden“ grundlegend zu vermeiden.

Mittelherkunft bedeutet eben nicht nur von „wo“ bzw. von wem das Geld überwiesen wurde, sondern auch wie es erwirtschaftet wurde und ob es aus legalen Quellen stammt.

Man darf auch nicht vergessen, dass Menschen in dem Prüfprozess beteiligt sind und bei sonst gleicher Datenlage und gleichen Rahmenbedingungen unterschiedliche Entscheidungen getroffen werden können.

zu Marktplatzkunden: Die Gegenparteie ist in den Dokumenten festgehalten - zumindest in der Version für den Kreditgeber.

Zu Walletkunden kann ich nichts sagen.

Wenn ich mich recht an Hinweise von FF erinnere, war der Grund für die Einführung von Wallet, das problematische Verhalten mancher Banken. Die Kunden sollten damit nur noch mit Fiat-Konten in Kontakt kommen.
(Erinnerung kann täuschen, Realität sticht Absichten oft aus)

Ich denke das hilft auch schon sehr im Vergleich zu Überweisungen von Einzelpersonen aus dem Ausland. Aber eben nur mit Blick auf die eigene Hausbank und mit obigen Einschränkungen.

Die Börse sieht ohnehin nur dein Konto, egal ob mit oder ohne Wallet. Für den Herkunftsnachweis ist das, wie bereits erläutert, ggf. nicht ausreichend.

Wir wissen aber auch nicht, warum genau es zur Prüfung beim TE gekommen ist. Ich nutze selbst bitvavo ab und zu und habe bisher nichts besonderes einreichen müssen. In 2 Jahren meiner Nutzung habe ich 80% des Gesamtvolumens in zwei Monaten eingezahlt (6-stellige Summe).