Bitcoin-Zahlungen Steuer

Angenommen ein Geschäft akzeptiert BTC-Zahlungen, wie funktioniert das denn mit der Steuer? Also z. B. kaufe ich ein Gerät für 100 EUR und bezahle mit BTC. Muss das Geschäft diese BTC sofort in FIAT tauschen? Was wenn das Geschäft die BTC eine zeitlang hält und der BTC-Preis verdoppelt sich. Dann hätte das Geschäft ja 200 EUR für das Gerät erhalten? Wie funktioniert das in der Praxis?

(Bin kein Steuerberater, aber mir wurde es so erklärt)
Das Geschäft muss den Gegenwert in EUR feststellen und davon einmal die ganz normale Steuer abtreten, so als hätte es direkt Eur erhalten.
Wenn diese BTC später veräußert werden (weniger als ein Jahr Haltefrist in D), dann muss ein etwaiger Kursgewinn nochmal versteuert werden.

Kann auch sein, dass die Kunden mit BTC bezahlen, aber der Händler erhält direkt FIAT. BTC wird dann zum aktuellen Kurs umgerechnet.

Es ist egal, in was das Geschäft bezahlt wird.
Der Bauer kann den Elektriker auch in Kartoffeln bezahlen.

Da das FA allerdings keine Kartoffeln möchte, muss in Euro umgerechnet werden und Euro abgeführt werden.

Wird das Asset gehalten und steigt im Wert, ist das wieder losgelöst von der „Bezahlung in“ zu betrachten.

Am einfachsten ist wirklich, BTC über einen Dienstleister anzunehmen, der direkt in Euronen auszahlt.

ja, das denke ich auch. Ist dann für den Unternehmer das akzeptieren von BTC wirklich günstiger? Er muss ja auch Gebühren an den Dienstleister zahlen?

Meistens sind diese Gebühren weit unter denen von Paypal etc.

Aber es muss ja keinen DL verwenden. Bei Fiat gibt es erst gar keine Auswahl.

Aber ist es nicht sehr umständlich für den Unternehmer, wenn er BTC behalten würde? Wenn er diese später in FIAT tauscht, macht er entweder einen Gewinn oder einen Verlust. Wie werden BTC in der Bilanz dargestellt? Ist irgendwie derzeit noch zu kompliziert oder? Daher denke ich, werden wohl die meisten einen Dienstleister in Anspruch nehmen um sofort FIAT zu erhalten oder?

Wenn entsprechend oft Transaktionen über BTC laufen, spart man sich mit Sicherheit genug Geld zusammen, um einen Steuerberater zu engagieren.

Geht es dir um deine persönliche Situation? Dann brauchen wir deutlich mehr Details.

War nur so ein Gedankenspiel

Am einfachsten ist das sicher, aber vom Bitcoin-Idealismus (Geschlossene Zahlungskreisläufe usw.) hat man sich dann wieder verabschiedet. Man muss sich die Frage stellen, aus welcher Motivation heraus man Zahlungen in Bitcoin akzeptieren möchte.

wie andere schon sagten: getrennt. der gegenwert in fiat der transaktion ist das einkommen aus dem verkauf, die wertsteigerung durch das halten ist baustelle 2.

Moin!

Ein Problem in Deutschland ist, dass Bitcoin als Fremdwährung verbucht werden muss, sollte der Händler sich dazu entscheiden, die BTC Zahlung auch als BTC Zahlung zu halten. Das können dann nur spezialisierte Steuerberater mit Aufpreis ordentlich erklären…so wurde mir gesagt. Scheint mir plausibel zu sein.

Was ich noch auf der Webseite eines Rechtsanwalts gefunden habe bezüglich Umtausch von BTC zu Euro
„Mit Rücktausch von BTC in Euro kann ein erlaubnispflichtiger Eigenhandel vorliegen kann, wenn die Handelsaktivitäten mit Bitcoin ein erhebliches Volumen sowie eine gewisse Regelmäßigkeit annehmen.“

Hmm… Bitcoin könnte eine Fremdwährung sein. Aber die am weitesten verbreitete Meinung ist wohl eher Sachwert. Quasi so, als ob man als Klempner einen Sack Kartoffeln vom Bauern als Bezahlung für ein repariertes Rohr bekommt. Das sollte jeder Wald und Wiesen Steuerberater können.

Das halte ich eher für eine Werbeaussage. Gemeint ist, wenn man als Marketmaker Auftritt und quasi dauerhaft entsprechende Software laufen lässt.

Mal ein paar Sats in Euro zu tauschen, um eine Rechnung zu begleichen, wird ziemlich sicher keine BaFin Lizenz erfordern. Das wäre ja Irrsinn.

Ein Eigenhandel ist nicht erlaubnispflichtig, wenn:

  1. Interner Zweck:

Der Handel nur der eigenen Vermögensverwaltung dient und keine Finanzdienstleistung für Dritte darstellt.

  1. Kein regelmäßiger Handel:

Die Handelsaktivität nicht als dauerhaftes Geschäft betrieben wird.

Da möchte jemand wohl Angst machen, dass man sich doch mal eine kostenpflichtige Beratung bucht :grin:

Aber ich bin kein StB und weiß es nicht.