Bitcoin Bestand auflösen

Hi Leute, ich habe meinen Sparplan bei einem Schweizer Unternehmen, die habe ich letztes angeschrieben. (siehe unten *)

*Hallo, eine Frage:
Wenn ich meinen gesamten Bitcoin Bestand über euch auflösen möchte, was für einen Nachweis benötigt ihr da?

Hier die Antwort:
Wenn du Bitcoin über uns verkaufen möchtest, können wir den Verkauf anbieten. Daher benötigen wir folgendes:

  • Einen Nachweis darüber, wo du die Bitcoin gekauft hast (in PDF und CSV-Format inkl. Firmenadresse der Börse/des Anbieters)
  • Bankkontoauszüge, aus denen hervorgeht, welcher Betrag in Fiat-Währung und an welchem Datum zum Ankauf von BTC auf die jeweilige Börse transferiert wurde
  • Außerdem benötigen wir einen Herkunftsnachweis, mit dem die Bitcoin welche du über uns verkaufen möchtest seinerzeit gekauft wurde. Bei dem Dokument kann es sich um eine Lohnabrechnung, ein Verkaufsvertrag (Haus, Edelmetalle, Aktien etc.) oder ein offizielles Dokument einer Erbschaft oder Schenkung handeln.*

Ich habe jetzt das Problem, dass ich Anfang 2020 die ersten BTCs gekauft habe (sind auch alle dem Finanzamt gemeldet) aber wann und wo genau, mit welchem Geld. Wer hebt schon 5 Jahre Bankauszüge auf.
Die letzten drei Jahre, die kann ich nachweisen., aber weiter zurück nicht.
Was könnt ihr mir raten.

Gruß, Gerhard

huhu, aufheben musst du als Privatmensch gar nichts (außer, was mit dem Baugewerbe zu tun hat - 2 Jahre).

Nur, dir bleibt dein vorgetragenes Problem … Nachweispflichten, auch gegenüber unseren Bank und und - vorallem dem Finanzamt (!).
Aktuell brauchst du bei Kryptogeschäften 6 Jahre, wird aber verschiedentlich schon lange gefordert (AO).
Meint das FA, du könntest beschissen haben, sind es 10 Jahre.

Kannst du nicht nachweisen, geht das zu deinen Lasten … wie du siehst, überall.

Das kann nicht sein :smile:

Richtig nicht 2000 war 2020.

Angenommen man hat die Bitcoin Anteile seit über 10 Jahren und teils gibt es die Seiten gar nicht mehr… können die trotzdem Nachweise verlangen?

In 2020 wusste ich nichts von Nachweispflichten.

Hast du Tranaktionshistorien der damaligen Börsen?

Wenn es dir Börsen noch gibt, sollte der Verkauf über diese kein größeres Problem sein.

Deine Bank kann dir die Auszüge schicken. Dazu sind sie sogar verpflichtet. Musst du nur bezahlen.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

traurig aber wahr … wär sonst für die beabsichtigten Straftaten viel zu einfach sich „unwissend rauszuwinden“

aber jetzt konkret

durch die Nachweispflichten ist die Eigenverwahrung leider erheblich komplexer als nur das Kaufen und Bedienen einer HW-Wallet. GENAU aus diesem Grund halte ich einen gewissen Anteil immer auf KYC-Börsen vorrätig (sollte ich kurzfristig Sats verkaufen müssen um was unerwartetes zu bezahlen) … NUR der langfristige Teil ist auf meiner HW-Wallet und davon hab ich sämtliche Transaktionshistorien archiviert … denn in einigen Jahren käme ich selbst auch nicht mehr hinterher, welche Sats aus welcher Börse udgl. waren.

Kann’s nur jedem empfehlen, sich selbst entweder ein sehr detailiertes Excel zu schreiben, oder einen Dienstleister wie cointracking (oder ähnliche) zu nutzen. Kostet zwar etwas, erleichtert aber die jährliche Steuererklärung ENORM … musste es auch auf die harte Tour lernen … TOI TOI TOI

Die Transaktionshistorien ist nicht das Problem, da benutze auch CoinTracking, sondern von welchem Konto, Kreditkarte habe ich gekauft. Und der Nachweis, wo kam das Geld her.

hast du das nicht bei cointracking hinterlegt?

Börse A … Börse B …
Oder hast du soooo viele unterschiedliche Konten, dass sich dein Zahlungseingang bei dir immer ändert? … ich hab 1 Girokonto, über dass läuft ALLES was nicht bar abgewickelt wird, alternativ gibt es für Notfälle noch 1 Kreditkarte (weil ja nicht alle Bestellungen im Netz über IBAN angebunden sind, und teilweise noch Kreditkarten erforderlich sind) … aber als Normasterblicher brauch ich nicht mehr … wie viel unterschiedliche Bankverbindungen hast du? … und vor allem WOZU? (Ja, ich hab auch schon mal die „Hausbank“ und Broker gewechselt und daher auch mehrere ältere Kontoverbindungen, aber das ist über das Datum ja ganz einfach filterbar … alles was vor xx.xx.xxxx war lief noch auf dieser Bank, danach die neue Bank/bzw. Dienstleister)

Welches Unternehmen? Du kannst/darfst hier sicherlich auch einen Namen nennen um Transparenz zu schaffen.
Kannst du die Bitcoins dort auch abziehen, ohne zu verkaufen?

Es gibt sicherlich genügend andere Abnehmer, welche keine Fragen stellen.

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Um was für Summen grob geht es denn?

Bitte einen Gang runterfahren! Es gibt keine Pflicht derartige Nachweise aufzuheben und es ist auch keine Straftat dies nicht zu tun! Ich weiß also nicht, warum du hier derartigen Unsinn schreibst.

@Gilly nimm dir doch einfach eine andere Börse. Was spricht dagegen?
Vorab: bist du Schweizer?
Wo wurden die Bitcoins die ganze Zeit aufbewahrt? Auf einer Börse oder einer eigenen Wallet?

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das ist einzig und alleine dein Problem! Holschuld!

Cointracking und Co. werden einem überhaupt nichts nützen, wenn man einen Mittelherkunftsnachweis erbringen muss! Denn dabei geht es nicht darum, wo und wann die Coins gekauft wurden, sondern woher das Geld dafür stammt! Sowas trackt Cointracking und Co. nicht. Wer sich mit diesen Tools also komplett gewappnet fühlt, irrt sich leider…

Nein ich bin kein Schweizer, komme aus Deutschland.
Seit wann gibt es diesen Mittelherkunftsnachweis. Ich habe im Nov. 2021 für ca. 30000 € Solana verkauft, um BTC zukaufen, da wollte niemand irgendwelche Nachweise haben. Daher war ich jetzt etwas überrascht.

Um welchem Anbieter handelt es sich denn?

Welche Börse es ist, spielt keine Rolle, bei anderen Börsen ist es sicher auch nicht anders. Übrigens ich habe meine Bitcoin sind alle auf meinem Trezor.

Ich würde an deiner Stelle dann über verschiedene Börsen/Anbieter in kleineren Mengen verkaufen und Krypto-Kreditkarten nutzen.

Zudem würde ich auch bei bisq oder über mycelium direkt verkaufen.

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Dann würde ich es so angehen:
Versuche einen Beleg oder Screenshot zu bekommen:

Tausch Menge Euro > Menge Solana
Tausch Solana > Menge Bitcoin

Wenn du diese vorlegen kannst und die Initialinvestition in EUR eventuell gering war, reicht ja eventuell ein Kontoauszug (nochmal bei deinen Banken nachfragen) oder dein Lohnnachweis der Börse aus. Ich würde alles schön in eine Tabelle dann eintragen und der Börse schicken. Wenn das alles stimmig ist und du nachweisen kannst, dass die Erstinvestition passend zu deinen damaligen Vermögenswerten war, können die das auch freigeben.

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