Bitbox an Ehefrau übertragen per Erbschaft/Schenkungssteuergesetz

Hallo liebe Community,
Ich leide leider an einer schweren Krebserkrankung.
Folge dessen muss ich mich im Februar einer sehr großen und langen Operation am Kopf-Hals unterziehen.
Ich würde gerne meine Bitbox02 steuerfrei über das Erbschaft /Schenkungssteuergestz meinet Ehefrau vermachen.
Jetzt komme ich zu meinen Fragen!
-Reicht ein Unterkonto auf meine BB02 um den Tag der überweisung dem Finanzamt nachzuweisen?

  • wäre es sinnvoll,die Schenkung noch diese Jahr einzureichen bezüglich der inkrafttretung der neuen MICA Verordnung?
    Würde mich über zeitnahe Hilfe freuen,da das Jahr bald zuende ist.

Ich hoffe, dass bei deiner OP alles gut verläuft!

Schenkst du den gesamten Betrag, brauchst du keinen Transfer zu machen. Es reicht ein schriftlicher Schenkungsvertrag. Machst du es ganz einfach, schreibst du rein, dass du an Datum X die Menge Y an Bitcoin an deine Frau als Schenkung übergibst.

Micar ist nicht tangiert, da es ein privates Geschäft ist.

Der Schenkungsvertrag weist die Herkunft der Mittel für deine Frau nach. Es kann nicht schaden, die Historie noch weiter zurückliegend nachweisen zu können, aber eigentlich ist das nicht notwendig.

Vielen Dank

Alles Gute für die OP! :grimacing:

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Hallo, ehrlich gesagt bin ich mir nicht ganz sicher,aber ein selbst geschriebener Schenkungsvertrag kann angezweifelt werden. Hier kommen Verwandte und das liebe Finanzamt in Frage. Es könnte ja eventuell zurückdatiert sein oder bei Familien Streitigkeiten -wer weiß was den Verwandten so einfällt. (kenne deine Verwandtschaft natürlich nicht habe aber schon einiges gehört). Um ganz sicher zu gehen sollte ein Notar hinzugezogen werden vor allem wenn es um größere Beträge geht. Weiterer Vorteil:der Vertrag kann nicht verloren gehen oder zerstört werden weil er beim Notar hinterlegt ist. Außerdem wird er euch rechtssicher beraten.

Alles alles gute für Dich und deine Familie.
Ich drücke beide Daumen.

Deine Frau hat ja erstmal 500k frei für den Fall deines Ablebens.
Wenn ihr Kinder habt kann man ein Berliner Testament schreiben um sicherzustellen das nur deine Frau erbt.
Wenn es darum geht den Freibetrag mehrfach zu nutzen müsstest du noch 10 Jahre leben.

Alles Gute für deine OP!

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Bist Du dir da sicher? Wenn er schon steuerfrei ist und den Betrag verschenkt innerhalb des steuerfreien Schenkungsbetrages gilt dann wieder eine Frist von 10jahren? Woher hast du das?

Die 10 Jahre haben nichts mit der Besteuerung von Bitcoin zu tun, sondern mit der Schenkungssteuer. Bis zu einer halben Million an verschenktem Wert an den Ehepartner in 10 Jahren ist es steuerfrei.

Soweit ich weiß gilt die 10 Jahresfrist für Eigentumsübertragung

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Jup da gibt’s mehrere 10 Jahresfristen. Das Thema ist heiß deswegen Notar und Steuerberater!!

Ich halte das Thema nicht für besonders heiß. Innerhalb von 10 Jahren kann man bis zum Betrag verschenken. Diese Schenkung meldet man beim FA an. Hat man sich vertan, fordert das FA Geld. So bekommt man keine Strafe, wenn man sich verschätzt hat, sondern zahlt eben nur die Steuern.

Ein Notar wird sehr teuer sein, selbst für einen „blöden“ dreizeiligen Schenkungsvertrag.

Ist die Box dann übergeben, kann man über eine Signatur immer nachweisen, dass man wirklich die Werte erhalten hat.

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Alles Gute für die OP :four_leaf_clover:

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Ja ich möchte dich auch nicht angreifen. Es geht lediglich darum, wenn die Frau die Firma Blocktrainer verklagt, weil der vom Roman eingestellte Moderator falsch beraten hat und das ohne jeden Hinweis das er kein Steuerberater oder sonstwas ist dann könnten größere kosten aber auf jeden Fall ne Menge Stress auf euch zukommen. Deshalb spring lieber über deinen Schatten und empfehle Fachleute. Gegen eine Diskussion drumherum habe ich nichts einzuwenden.

Falls hier der Eindruck entsteht, dass ich in einem Community Forum professionelle Beratung anbiete, dann möchte ich nochmal ausdrücklich klarstellen, dass dies ein kostenloses Communityforum ist.

Dazu bin ich unbezahlt und habe nie behauptet, ein Steuerberater zu sein.

OK sorry dann will ich Dich nicht weiter bremsen.

Aber voll, nicht nur was drüber ist. :warning:

EDIT: Oder auch nicht, schlagt selber nach.

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KEINE STEUERBERATUNG!!! :skull: :skull: :skull: :skull: :skull: :skull: :skull: :skull:

Nein, bei Schenkungen gelten tatsächlich Freibeträge.

Ok, nehme alles zurück, Danke für die gratis…

Steuerberatung. :grinning:

Ich glaube ich brauch nen :open_umbrella: Leute glaubt mir große Beträge Steuerberater und Notar echt ich veräppel euch nicht. Gerade bei Erbrecht wird dir das jeder Anwalt sagen. Und wenn nicht klar ersichtlich ist dass der "Moderator"keine Weisungsbefugnis hat wird jeder Richter die irreführenden Tipps desselben och ich habe keinen Bock wenn ich dafür nicht bezahlt werde…

:rofl: So ist das eben

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