Besteuerung Staking Rewards, die man claimen muss

Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zur Besteuerung von Staking Rewards. Ich habe in ein Projekt investiert (Rome), dessen Token man staken kann. Dafür werden die Rome Token in „sRome“ umgewandelt. Jede acht Stunden kriegt man weitere Token als Rewards, die wiederum auch automatisch gestaked werden (in Form von sRome).

Damit ich die Token verkaufen kann, muss ich sie „unstaken“. Dadurch werden die sRome in Rome umgewandelt. Nun meine Frage: Sind die Rewards zum Zuflusswert alle acht Stunden zu besteuern oder erst, wenn ich sie „unstake“? Eigentlich kann ich ja über die sRome nicht verfügen, da ich sie anders nicht verwenden kann. Der Wert von sRome ist mir auch nicht klar, sondern nur, dass sie 1:1 zu Rome umgetauscht werden können (beim unstaken).

Könnt ihr mir da vielleicht helfen?

Vielen Dank und viele Grüße,
Alexander

Sehe ich auch so. Aus meiner Sicht hat kein „Zufluss“ stattgefunden, der nach §22 erforderlich ist.

Aber ich weiß nicht, wie das Finanzamt es sieht.

=> Steuerberater:in fragen (und zwar möglichst zeitnah)